Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Keine Kreditkarte trotz Altvertrag?

Sector
Autor ★
7 Beiträge

Hallo Schwarmintelligenz,

 

ich habe einen alten Girokonto-Vertrag aus 2012 bei comdirect; den neuen Bedingungen habe ich nicht zugestimmt.

Laut Vertrag steht mir eine Kreditkarte (keine Debitkarte) zu; mir wird aber nur eine Debitkarte zur Verfügung gestellt.

Was kann ich tun?

 

Danke, Sector

32 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@Sector  schrieb:

 

Ich möchte ja nicht "das Beste aus beiden Welten" haben.

Die comdirect und ich haben 2012 einen Vertrag geschlossen und ich möchte, dass sich beide Seiten dran halten; ich hatte damals schlechtere Bedingungen bei der Kreditkarte im Gegensatz zu den jetzigen. Ich möchte nur die schlechteren Bedingungen, welcher meinen Bedingungen entsprechen.

 


Doch, du willst offensichtlich Vorteile erlangen die andere Kunden nicht haben.

Warum sonst hast du den AGB nicht zugestimmt?

 

Die Bank kann die Geschäftsbeziehung jederzeit fristgerecht kündigen.

Mit der Nicht-Anerkennung hast du schon jeden Anspruch aus dem alten Vertrag verwirkt.

Du bist nur noch auf Kulanz der Bank hier, und das vermutlich auch nicht mehr lange.

 

Da werden natürlich keine weiteren Leistungen mehr angeboten, und erst recht keine Kreditkarte.

Klever
Mentor ★★
1.909 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

Fakt ist nunmal, dass ein irgendwann in der Vergangenheit geschlossener, unbefristeter (!) Vertrag nicht in alle Ewigkeit gilt. Beide Seiten haben die Möglichkeit diesen jederzeit unter Einhaltung einer Frist zu kündigen bzw., wie durch die comdirect in der Vergangenheit geschehen, dessen Weiterführung an die Zustimmung zu geändeten Bedinungen zu knüpfen.


... aber doch wohl nur, weil die Kündigungsmöglichkeit Vertragsbestandsteil bei diesem Vertrag ist, oder? Eine allgemeine Vorschrift, dass man unbefristete Verträge "jederzeit unter Einhaltung einer Frist kündigen" kann, ist mir gerade nicht bekannt. Ich lasse mich aber gerne belehren bzw. mein Wissen auffrischen. 

Es gibt natürlich gesetzliche Regelungen zu den Kündigungsmöglichkeiten von z.B. unbefristeten Arbeitsverträgen, unbefristeten Mietverträgen usw., aber eine allgemeine Regelung, die für alle unbefristeten Verträge gilt? 

 

Grüße

Klever

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

@Klever  schrieb:

@GetBetter  schrieb:

Fakt ist nunmal, dass ein irgendwann in der Vergangenheit geschlossener, unbefristeter (!) Vertrag nicht in alle Ewigkeit gilt. Beide Seiten haben die Möglichkeit diesen jederzeit unter Einhaltung einer Frist zu kündigen bzw., wie durch die comdirect in der Vergangenheit geschehen, dessen Weiterführung an die Zustimmung zu geändeten Bedinungen zu knüpfen.


... aber doch wohl nur, weil die Kündigungsmöglichkeit Vertragsbestandsteil bei diesem Vertrag ist, oder? Eine allgemeine Vorschrift, dass man unbefristete Verträge "jederzeit unter Einhaltung einer Frist kündigen" kann, ist mir gerade nicht bekannt. Ich lasse mich aber gerne belehren bzw. mein Wissen auffrischen. 


Die Frage, ob ein zwischen zwei Parteien geschlossener Vertrag, der einerseits unbefristet ist und andererseits keine Kündigung ermöglicht, juristisch zulässig ist, dürfte rein akademisch sein.

 

In der Praxis ist es wohl eher so, dass die Bank sich in den eigenen AGBs immer eine Kündigungsmöglichkeit einräumt und der Kunde diese alleine schon aufgrund der Verbraucherschutzgesetze hat. AGB, die eine Kündigung durch den Kunden ausschließen vor Gericht also gar nicht Bestand hätten.

 

Hier übrigens mal der entsprechende Passus aus den AGB von 2012, wie er sich wortgleich auch noch in der aktuellen Fassung wiederfindet:

 

GetBetter_0-1718348462062.png

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@Sector Ich habe auch schon die Erfahrung gemacht, dass bei einem Problem oder Frage du den direkten schriftlichen Kontakt mit der Bank suchen musst. Die Personen in der tel-Hotline sind entweder nicht richtig geschult oder dürfen nur allgemeine Auskünfte erteilen.

Es tut mir leid aber die Antworten hier im Forum musst du allesamt vergessen.

Sector

Hallo  Primus,

 

ich denke, dass du recht hast.

Ich sehe in diesem Forum keinen weiteren Sinn bezüglich meines Anliegens.

Mir wurde noch keine Kündigung ausgesprochen - vielleicht kann die comdirect ja auch sehen, dass sie an mir Geld verdienen.

Falls ich eine Kündigung bekommen sollte, dann wechsele ich zu einer anderen Bank.

 

Danke dir.

 

Gruß, Sector

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @Sector du bist nicht allein. Ich denke die Sache ist furchtbar einfach. Beide Vertragspartner müssen die Vertragsbedingungen einhalten oder sie dürfen gehen. Eigentlich wäre es eine Selbstverständlichkeit den Vertragspartner rechtzeitig zu informieren, wenn es eine Änderung gibt.

 

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Sector  schrieb:

 

Ich sehe in diesem Forum keinen weiteren Sinn bezüglich meines Anliegens.

 


Was machst du jetzt konkret in Bezug auf die Kreditkarte ?

 

 

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Hallo @Sector du bist nicht allein. Ich denke die Sache ist furchtbar einfach. Beide Vertragspartner müssen die Vertragsbedingungen einhalten oder sie dürfen gehen. Eigentlich wäre es eine Selbstverständlichkeit den Vertragspartner rechtzeitig zu informieren, wenn es eine Änderung gibt.

 


Das ist doch alles nur Vermutung.

Der TE hat doch nirgendwo geschrieben, ob er überhaupt schon einmal bei der Comdirect eine Kreditkarte hatte , eine beantragt hatte oder überhaupt noch nie eine hatte (bzw. weshalb er nun keine mehr hat )

Die gelieferten Informationen waren doch fast Null.

 

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Ob man eine Credit-Karte hat, hatte oder nie niemals hatte spielt doch keine Rolle. Für ihn gilt was in seinem abgeschlossenen Vertrag festgeschrieben ist. 


 Bei einem Geschäft gibt es nur Vertragsbedingungen und keine Kulanz, Ansprüche oder sonst was. Zudem gilt ein unbefristeter Vertrag auch bis in alle Ewigkeit vorausgesetzt er wird nicht gekündigt. Auch was daran akademisch ist würde ich gern mal wissen.

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Ob man eine Credit-Karte hat, hatte oder nie niemals hatte spielt doch keine Rolle. Für ihn gilt was in seinem abgeschlossenen Vertrag festgeschrieben ist. 


 Bei einem Geschäft gibt es nur Vertragsbedingungen und keine Kulanz, Ansprüche oder sonst was. Zudem gilt ein unbefristeter Vertrag auch bis in alle Ewigkeit vorausgesetzt er wird nicht gekündigt. Auch was daran akademisch ist würde ich gern mal wissen.


 In keinem bisherigen „ Comdirect- Vertrag“ wird eine Kreditkarte garantiert.

Allenfalls wird im jeweiligen PLV festgelegt, ob in bestimmten Verträgen eine eventuelle Karte enthalten ist, ob eine Karte kostenpflichtig ist oder nicht.

 

Insofern sind deine Anmerkungen am Thema vorbei.