am 21.10.2024 10:01
Ich bin sehr enttäuscht von Comdirect. Ich war 10 Jahre Kundin bei dieser Bank, und war alles in Ordnung. Aber solbald man raus ist, wird man bei Comdirect nicht mehr wie ein Mensch behandelt. Anfang Okotober konnte ich mich bei meinem Konto nicht mehr einlogen. Als ich angerufen habe, um die Gründe zu klären, war ich sehr überrascht, dass mein Konto von der Bank grundlos gekündigt wurde und mein Konto sich in der Auflösung befindet. Ich war sehr überrascht, weil ich keine Kündigung per Post oder E-Mail bekommen habe. Die Bank hat mir keine Gründe erklärt und gesagt, dass die Kündigung sich auf meinem Postfax von Comdirect befindet. @cOmdirect, wieso werden solche wichtige Dokumente nicht per Post versendet? Später kam ein Brief, wo es stand, dass ich die Bank noch nicht informiert habe, wo das Depot und das restliche Geld aus dem Konto übertragen werden soll. Also, ich verstehe nicht, wieso konnte man nicht die Kündigung vom Anfang an nicht über Post verschicken, wenn die Erinnerung über Kündigung üer Post verschickt wurde.
Das hat dazu geführt, dass ich über Kündigung zu spät erfahren habe und Kontoauszüge selber nicht mehr herunterladen konnte, weil photoTAN funktioniert nicht. Ich habe mehrere Male mit den Beratern von Comdirect telefoniert und jedes mal hieß es was anderes. Eine Beraterin hat mir gesagt, sie wird die Kontoauzüge versenden (ja, sie hat es wirklich per Telefon bestätigt). Leider es kam nichts. Als ich schriftlich den Kontakt aufgenommen habe, kam eine eine andere Antwort, dass ich die Kontoauzüge für 572,30 Euro per Post bekommen kann. Ich verstehe es nicht, wieso verlangt die Bank jetzt von mir diese Summe? Zu dem Zeitpunkt wo ich selber die Kontoauszüge herunterladen wollte ging es nicht wegen der Tatsache, dass das Konto sich in der Auflösung befindet und Phototan funktionierte nicht mehr, und Comdirect hat mir auch telefonisch bestätigt, dass die Kontoauszüge versendet werden.
am 28.11.2024 16:00
@Maxus schrieb:Hallo Ekaterina,
hier Antworten natürlich vorwiegend Leute die die Bank verteidigen. Du kannst dich gegen die Kündigung wehren indem Du an die zuständigen Behörden wie BaFin, Verbraucherzentrale evt. Auch Diskriminierungsbehörde des Bundes etc. wendest. Evt. Gibt es ähnliche Fälle wie deinen. Jedenfalls gibt es zurzeit viele Berichte von Leuten denen das Konto gekündigt würden und alle sind Staatsbürger von Bspw. Russland oder Weissrussland. Meiner Frau geht es genauso.
Gruß Maximilian
Mich wundert nur, dass das so lange gedauert hat, angesichts der Tatsache dass die EU Sanktionen bereits seit 2022 existieren:
Copy/Paste aus der Verordnung:
Demnach gelten Verbote für:
[... ]die Entgegennahme von Einlagen von Staatsangehörigen von Belarus oder dort ansässigen natürlichen Personen oder dort niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, wenn der Gesamtwert der Einlagen der Person pro Kreditinstitut 100.000 Euro übersteigt.3) Notifizierungspflicht: Zudem ist gemäß Artikel 1z der zuständigen nationalen Behörde des Mitgliedstaats oder der EU-Kommission - unbeschadet des Bankgeheimnisses - spätestens bis zum 27. Mai 2022 eine Liste der 100.000 Euro übersteigenden Einlagen von belarussischen Staatsangehörigen oder in Belarus ansässigen natürlichen Personen oder von in Belarus niedergelassenen juristischen Personen zu übermitteln und alle zwölf Monate aktuelle Informationen über die Höhe dieser Einlagen mitzuteilen. Diese Information über 100.000 Euro übersteigende Einlagen von belarussischen Staatsangehörigen oder in Belarus ansässigen natürlichen Personen ist auch für solche Personen, die im Rahmen einer Staatsbürgerschafts- oder Aufenthaltsregelung für Investoren die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats bzw. Aufenthaltsrechte in einem EU-Mitgliedstaat erworben haben, zu übermitteln;
Als Bank würde ich mir genau ansehen, ob die paar Kunden diesen Aufwand rechtfertigen (also permanente Überwachung der Einlagenhöhe und ggf. ausführliche Reports an die Behörden).
Wenn die Bank und deren Juristen zum Schluß kommen, dass es das nicht Wert ist, fliegen sie eben raus.
Das ist keine Diskriminierung sondern Anwendung der geltenden Sanktionen und/oder eine geschäftspolitische Entscheidung zur Abwendung von möglichen Strafen falls eine der komplizierten Regeln nicht korrekt im System abgebildet wurde.
Frag mal US-Staatsangehörige, denen geht es wegen deren komplizierten Heimatrechts genauso.
am 28.11.2024 18:14
@SMT_Chris schrieb:Hallo @Maxus,
Im Falle einer Kündigung durch die Bank, können und dürfen wir keine konkreten Informationen geben. Letztlich spielt es keine Rolle, denn nach 19.1 haben sowohl Kunden, als auch die Bank das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. Das ist sicherlich eine unschöne Situation, aber leider nicht änderbar. Mit Diskriminierung hat das aber nichts zu tun.
Zudem bitte ich dich darum um zwei Dinge:
- Keine Mehrfachpostings zu identischen Themen
- Keine Unterstellungen/Mutmaßungen
Danke.
VG
Christoph
Hm, gilt das Verbot der Mitteilung von Kündigungsgründen nicht nur für Kündigungen, die wegen Geldwäscheverdacht vorgenommen werden? Andere Kündigungsgründe sind davon doch gar nicht betroffen? Das den Kunden jederzeit ohne einen Grund zu nennen gekündigt werden kann, ist wohl so. Das dem Kunden aber unter keinen Umständen (außer Geldwäscheverdacht) der Grund für die Kündigung genannt werden darf, steht nicht im Gesetz, oder? Also ließe sich diese Situation doch in gewissem Umfang schon ändern, wenn man will. Ich denke, die Comdirect wählt hier den einfachen Weg, weil sie es darf, nicht, weil sie es muss.
Also ließe sich das oftmals schon ändern, nämlich immer dann, wenn kein Geldwäscheverdacht vorliegt.
An alle Betroffene. Es lohnt sich, tiefer in die Materie vorzudringen. Bei Geldwäscheverdacht, darf die Bank zwar keine Auskunft geben, die FIU aber schon.
Hier mal eine kleine Übersicht, was die FIU darf.
Sehr interessant dabei der letzte Absatz der zweiten Seite:
"2
.
Darüber hinaus hat eine betroffene Person das Recht, bei der FIU anzufragen, ob dort Daten über
sie vorliegen. Unter den Voraussetzungen des § 49 GwG kann die FIU Auskunft über die zu der
Person vorliegenden Informationen erteilen. Gemäß § 49 Absatz 3 GwG ist sie zur Auskunft aller-
dings nicht mehr befugt, wenn ein Sachverhalt an eine Strafverfolgungsbehörde abgegeben worden
ist."
Und das passende Gesetz dazu:
Wenn man also gekündigt wird, sofort, bevor der Tatbestand von der FIU an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wird (das passiert im Fall der Fälle innerhalb weniger Tage), eine Auskunft verlangen. Dann weiß man wenigstens, ob es einen Geldwäscheverdacht gibt, denn dann müsste ja eine Meldung bei der FIU vorliegen. Wenn das nicht der Fall ist, dann hat wohl etwas anderes zu der Kündigung gefühhrt.
Auch darf die FIU Auskunft erteilen, wenn die Strafverfolgungsbehörden keinen Geldwäscheverdacht erkennen können. Allerdings werden dann vermutlich die Daten innerhalb einer gewissen Frist gelöscht.
Gruß kio