am 21.10.2021 13:05
Ja, ich habe die Kanzlei Dr. Yüksel kontaktiert.
Siehe hier:
am 21.10.2021 13:43
...dann kommt ja Bewegung in die Angelegenheit
am 21.10.2021 13:45
Hallo,
@baha schrieb:Als rechtlicher Nachweis wird es nicht taugen, aber man erhält auf Mails an info@comdirect.de normalerweise direkt eine Empfangsbestätigung zurück. So jedenfalls meine Erfahrung.
Beispiel Eingangsbestätigung (ohne Vorgangsnummer)
Meine letzte E-mail der Codi war S/MIME signiert.
Das könnte dann durchaus genügen, die Bestätigung als Gerichtsverwertbar anzusehen.
Gruß: KWie2
... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...
am 21.10.2021 14:07
@REMAX schrieb:Hallo Jörg,
nun, meine Mail mit dem Kaufvertrag habe ich tatsächlich knapp abgesendet, am letzem Tag der Fristsetzung (18.10.21) abends. Aber immernoch innerhalb der gesetzten Frist. Und nur das zählt.
Die Kündigung hat das Datum vom nächsten Tag (19.10.21).
Es ist also tatsächlich gut möglich, dass die Mail noch nicht zur Kentnis genommen wurde.
Aber das macht es nicht besser. Wenn mir eine Frist bis zun Datum X eingeräumt wird, und wenn mir als Kommunikationsmöglichkeit ausdrücklich eine E-Mail Adresse genannt wird (info@comdirect.de), dann muss auch geschaut werden, ob eine Mail von mir angekommen ist bevor weiterführende Schritte eingeleitet werden. Bitte korrigiere mich, wenn ich hier falsch liege.
Dann korrigiere ich einmal:
Es gibt eine ziemliche Menge an Rechtsprechung zum Thema Zustellzeitpunkt/wirksame Zustellung; auch weil es in der Vergangenheit immer wieder "clevere" Arbeitgeber gab, die Kündigungen/Abmahnung persönlich in den Briefkasten des Arbeitnehmers einwarfen - typischer kurz vor Mitternacht des letztes Arbeitstages vor einem längerem Urlaub. Diesem Unfug haben die Gerichte schnell einen Riegel vorgeschoben. Unabhängig davon, ob der Briefkasten (oder der elektronische Briefkasten) 24 Stunden offen ist.
Wenn du eine Erklärung zu einem Zeitpunkt abgibst, der bei lebensnaher Betrachtung außerhalb der normalen Arbeitszeiten liegt, dann wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit schon am Amtsgericht scheitern.
am 21.10.2021 14:20
Was sagen die Gerichte zu Unternehmen die eine 24h-Kundenservice bieten diesbezüglich?
Gruß Crazyalex
am 21.10.2021 14:34
Dann korrigiere ich einmal:
Es gibt eine ziemliche Menge an Rechtsprechung zum Thema Zustellzeitpunkt/wirksame Zustellung; auch weil es in der Vergangenheit immer wieder "clevere" Arbeitgeber gab, die Kündigungen/Abmahnung persönlich in den Briefkasten des Arbeitnehmers einwarfen - typischer kurz vor Mitternacht des letztes Arbeitstages vor einem längerem Urlaub. Diesem Unfug haben die Gerichte schnell einen Riegel vorgeschoben. Unabhängig davon, ob der Briefkasten (oder der elektronische Briefkasten) 24 Stunden offen ist.
Wenn du eine Erklärung zu einem Zeitpunkt abgibst, der bei lebensnaher Betrachtung außerhalb der normalen Arbeitszeiten liegt, dann wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit schon am Amtsgericht scheitern.
Ich denke wenn mir eine Frist bis Datum X eingeräumt wird, dann muss es auch rechtzeitig sein, wenn ich abends um 21 Uhr, also innerhalb der Frist per Mail antworte. Anderenfalls hätte man ja einschränkend darauf hinweisen können, dass meine Antwort bis Uhrzeit Y eingegangen sein muss.
Aber darauf kommt es im Endeffekt nicht an. Die Bank hat das Recht, mein Konto jederzeit fristgerecht zu kündigen. Ohne Angabe von Gründen. Egal ob ich nun fristgerecht, zu spät oder garnicht auf ihre Anfrage reagiere.
Ob das seriös ist, steht auf einem anderen Blatt.
Die für mich entscheidenden Frage ist aber, ob die Bank berechtigt ist, mir ohne die Kündigungsfrist abzuwarten die Verfügungsgewalt über mein Guthaben vorzuenthalten. Meine Bankkarte einzuziehen und mir kein Geld mehr auszuzahlen. Mir keine Überweisungen mehr zu ermöglichen. Abbuchungen nicht mehr zuzulassen.
Ich glaube, die Bank überschreitet hier ihre Kompetenzen wohlwissend, dass sie am längeren Hebel sitzt und eine gerichtliche Klärung vor dem Ende der Kündigungsfrist wohl nicht ergehen wird.
Das nennt man auch die Arroganz der Macht.
Gruß REMAX
am 21.10.2021 15:18
@Crazyalex schrieb:Was sagen die Gerichte zu Unternehmen die eine 24h-Kundenservice bieten diesbezüglich?
Das ändert nichts an der Sachlage.
am 21.10.2021 15:23
@REMAX schrieb:
Ich denke wenn mir eine Frist bis Datum X eingeräumt wird, dann muss es auch rechtzeitig sein, wenn ich abends um 21 Uhr, also innerhalb der Frist per Mail antworte.
Das ist deine dir zustehende Meinung. Ich zolle dir allerhöchsten Respekt, falls es dir gelingt, einen Amtsrichter davon zu überzeugen.
Die für mich entscheidenden Frage ist aber, ob die Bank berechtigt ist, mir ohne die Kündigungsfrist abzuwarten die Verfügungsgewalt über mein Guthaben vorzuenthalten.
Nein, die Bank ist nicht berechtigt, sondern verpflichtet (siehe Geldwäschegesetz).
am 21.10.2021 15:24
nicht mit Staatsknete gerettet, sondern mit unserer Knete! mit unseren Steuergeldern!
am 21.10.2021 16:11
Udate:
Heute zwei weitere Kündigungen von zwei Geschäftskonten bei der Commerzbank im Briefkasten gefunden.
Jetzt kommt´s knüppeldick.