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Junior Giro Eröffnung: Geburtsurkunde

Joan_Greg
Autor ★
5 Beiträge

Hallo,

als langjähriger und bisher zufriedener Comdirect Kunde wollte ich heute ein Junior Giro-Konto für meinen Sohn eröffnen;
Davon muß ich allerdings jetzt absehen, denn es gibt offensichtlich eine harte Forderung des Commerzbank Managements, daß man die Geburtsurkunde des Kindes im Original (!) per Post senden soll, zur Identifikation des Kindes. Dies werde ich garantiert nicht tun und riskieren, daß das Original auf dem Postweg verloren geht. Jeder, der schon einmal eine Neuausstellung der Geburtsurkunde nach Verlust organisiert hat, wird dies verstehen.

Der Hotline-Service sagte mir, daß dies seit 28.4.2023 so gefordert wird. Selbst mein Hinweis, daß Comdirect ja nur noch eine Marke der Commerzbank ist und in einer Filiale der Commerzbank ein Mitarbeiter die notwendige Kopie durchführen könnte, wurde leider als "nicht möglich" bezeichnet.

 

Daß ich an der Hotline 20min warten mußte, bis jemand mit mir geredet hat, ist dann nur noch ein weiterer Sargnagel in der zu Grabe getragenen Service-Qualität dieser Bank.

 

Na denn...

167 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Diese Frage solltest Du der BAFIN stellen. Das Problem ist ja eher, das Die JuniorDepots ab der Geburt eröffnet werden können. Welches Baby besitzt denn schon einen Reisepass? Und was das PostIdent angeht, beim PostIdent muss zwangsläufig eine Unterschrift geleistet werden, wie soll die von einem Neugeborenen oder Kind bewerkstelligt werden, und wenn die Unterschrift durch die Eltern geleistet wird, wäre noch die Frage, ob dies gesetzlich gesehen Bestand hat.

MaBe
Autor ★
8 Beiträge

Warum soll ich das die BAFIN fragen? Die fordert einen Perso, Reisepass (gibt es ab der Geburt!) oder eine Geburtsurkunde. Wo steht denn bei der BAFIN das ein Ident-Verfahren für Minderjährige nicht möglich/zulässig ist? Es geht hier um ein JuniorGiro ab 7. 

zillionbill
Autor ★
4 Beiträge

Mein Kind hat schon ein Girokonto, sollte nun ein Junior Depot bekommen. Alle Identifikationen lagen also schon für den weiteren Betrieb einen Girokontos vor. Beim Antragstellen ist mir ein Fehler unterlaufen beim Geburtsdatum der Mutter. Sie sollte dann ein unterschriebenes PDF schicken, das ihr Geburtsdatum bestätigt und die Änderung durchgeführt werden könne. Wie gesagt, die Ident-Prüfung war schon längst führ das Girokonto durchgeführt und Kopien der Ausweise liegen schon vor. Hat sie dann gemacht. Nach einer Woche und zwei unbeantworteten E-Mails rief ich an. Nach einer Viertelstunde kam die erste Mitarbeiterin von der Besprechung mit den Kollegen zurück, aber das Gespräch brach ab. Dann noch einmal. Der nächste Mitarbeiter kam ebenfalls nach einer Viertelstunde zurück, um mir mitzuteilen, ich solle am besten den Antrag neu stellen. Dann erst kam die Antwort auf eine frühere E-Mail, in welcher nun stand, wir müssten die Geburtsurkunde im Original zusenden.

 

Damit ist das gestorben.

 

Schon beim Antrag für das Girokonto mussten wir vier oder fünf Mal das Ident-Verfahren durchführen, weil "Das System" mit griechischen Buchstaben nicht klar kam. Kein Mitarbeiter konnte das Problem einfach mal lösen. Es kamen immer wieder nur Briefe mit der unspezifischen Aussage, der Vorgang sei gescheitert und müsse erneut durchgeführt werden.

 

Die Vorlage der Geburtsurkunde bei einer Commerzbank-Filiale wäre ein praktikables Angebot, das leider nicht gemacht wird.

 

Ich als Kunde muss dafür überhaupt kein Verständnis haben. Hier zählt nur, ob das nun insgesamt eine erfreuliche oder eine unerfreuliche Erfahrung gewesen ist, und für die Bank zählt, ob sie meint, sich das leisten zu können, wenn es das nicht war.

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@zillionbill  schrieb:

Ich als Kunde muss dafür überhaupt kein Verständnis haben. Hier zählt nur, ob das nun insgesamt eine erfreuliche oder eine unerfreuliche Erfahrung gewesen ist, und für die Bank zählt, ob sie meint, sich das leisten zu können, wenn es das nicht war.


Die Sache mit dem Ident der Eltern ist eine Sache und sicher nicht ganz sauber gelaufen, die Sache mit der Geburtsurkunde aber eine ganz andere. Ob du dafür Verständnis hast oder nicht ist deine Sache, Fakt ist aber dass comdirect das (ausnahmsweise) nicht verbockt hat. Wenn die Bank eine Anweisung von der BaFin erhält dann hat sie die einzuhalten sonst gibt es keine Bank mehr. Und von der Seite gesehen: Ja die böse Bank kann sich das leisten wenn der ein oder andere Kunde dann eben auf das Konto verzichtet, denn der Verlust der Banklizenz wäre ein größeres Problem als ein Sparplan weniger.

zillionbill
Autor ★
4 Beiträge

Vielen Dank für die Antwort.

 

Die Sache mit der Geburtsurkunde sehe ich insofern nicht als eine ganz andere, als erst in der letzten E-Mail darauf hingewiesen wurde.

Somit konnte man sich nicht von vorn herein darauf einstellen, sondern es kam als ein "Auch das noch!"

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

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zillionbill
Autor ★
4 Beiträge

Wie gesagt, es gibt schon ein Girokonto, bei dem alle dafür erforderlichen Dokumente schon vorgelegt und akzeptiert wurden, so dass nicht alles neu angefordert wurde, was in dem Screenshot aufgeführt ist. Deshalb konnten wir davon ausgehen, dass auch die Identität des Kindes erledigt war. Erst in der letzten E-Mail - nach mehreren telefonischen Kommunikationen - wurden wir darauf hingewiesen, dass dieses Dokument nun im Original vorliegen müsse.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Weil die BAFIN die Vorgaben macht, die die Bank umsetzen muss. Und nur weil die BAFIN nicht explizit auf das PostIdent auf Minderjährige eingeht heißt das nicht, das diese möglich ist oder eben nicht. Und danke, ich weiß, das es ab der Geburt Reisepässe gibt, habe ja bereits darauf hingewiesen, das dies aber nicht die Regel sein muss. Fakt ist ja nun einmal, dass die BAFIN diesbezüglich Vorgaben hat, die Kritik, warum eine Kopie nicht akzeptiert werden darf daher nicht der Bank zur Last gelegt werden darf. Und wenn eben nicht eindeutig feststeht, was geht und was nicht, sollte man eventuell mal seine Kritik dosierter gegenüber der Bank äußern

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Die Anweisung der Geburtsurkunde im Original gibt es erst seit einigen Wochen, wir haben als Bestandskunden auch die Info erhalten, das die vorliegende Kopie nicht mehr genutzt werden kann. Bei der neuen Antragseröffnung wird da bereits drauf hingewiesen, kann man als Bestandskunde ja schon mal übersehen. 😉 Was die Identitätsprüfung des Girokontos mit dem der Depoteröffnung zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Vom Gesetzgeber aus ist auch als Bestandskunde für eine neue Kontoeröffnung eine Identitättsfestellung durchzuführen. So will es das GWG. Die comdirect regelt das mit dem Kundenident, bei der norisbank muss sogar für einen Kartenantrag ein Postident erneut durchgeführt werden. Also insofern ein völlig normaler Vorgang. Wenn Fehler im Ident oder Antrag sind sollte es ja logisch sein, dass dieses korrigiert und vom Kunden bestätigt werden müssen. auch hier finde ich die Regelung, dies mit einem unterschriebenen PDF zu regeln total simpel, statt den Kunden nochmal zur Postfiliale zu schicken.

 

Vielleicht sollte man als Kunde einfach mal von dem Trip runterkommen, das die Bank immer alles kompliziert macht oder den Kunden "ärgern" will.

Alex S.

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

 Und was das PostIdent angeht, beim PostIdent muss zwangsläufig eine Unterschrift geleistet werden, wie soll die von einem Neugeborenen oder Kind bewerkstelligt werden, und wenn die Unterschrift durch die Eltern geleistet wird, wäre noch die Frage, ob dies gesetzlich gesehen Bestand hat.


Und warum sollte eine Unterschrift der gesetzlichen Vertreter genau hier keinen Bestand haben, wenn sie sonst überall gilt? Das ist ja auch der Sinn der gestzlichen Vertreter - sie unterschreiben, weil ein Kind noch (gesetzlich gesehen) unterschreiben nicht kann.

 

Wenn die Geburtsurkunde per Post eingesendet wird, gibt es gar keine Unterschrift. Hat dies gesetzlich gesehen Bestand?

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