Junior Giro Eröffnung: Geburtsurkunde
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am 02.06.2023 12:10
@Alex S. schrieb:Wenn die Geburtsurkunde per Post eingesendet wird, gibt es gar keine Unterschrift. Hat dies gesetzlich gesehen Bestand?
Ja, weil die Geburtsurkunde gesetzlich gefordert wird... bzw. von der BaFin die Kraft Gesetzes dafür berechtigt ist.
Außerdem dient die Geburtsurkunde ja auch nicht der Identitätsfeststellung, sondern nur zum Nachweis dass das Kind überhaupt existiert. Dafür haften ja dann die Eltern die das Konto eröffnen. Wenn es also ein Kontoeröffnungsbetrug mit einer gefälschten Urkunde wäre dann wären die Eltern entsprechend dran. Ist aber eben keine Identitätsfeststellung wie ein PostIdent oder Videoident.
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am 02.06.2023 12:37
@Tarulia schrieb:Ja, weil die Geburtsurkunde gesetzlich gefordert wird... bzw. von der BaFin die Kraft Gesetzes dafür berechtigt ist.
Nein, das stimmt nicht! Die Geburtsurkunde wird nicht gefordert, sie wird nur "zugelassen", wenn "der Minderjährige noch nicht über einen Personalausweis oder ein gleichwertiges Dokument" verfügt.
@Tarulia schrieb:Außerdem dient die Geburtsurkunde ja auch nicht der Identitätsfeststellung, sondern nur zum Nachweis dass das Kind überhaupt existiert. Dafür haften ja dann die Eltern die das Konto eröffnen. Wenn es also ein Kontoeröffnungsbetrug mit einer gefälschten Urkunde wäre dann wären die Eltern entsprechend dran. Ist aber eben keine Identitätsfeststellung wie ein PostIdent oder Videoident.
Das stimmt auch nicht. In der Antwort von BaFin steht ganz klar - " identifizieren". Zweitens, Reisepass bescheinigt ja auch, das ein Kind existiert, sogar mit Photo, nicht wahr?
Es gibt keinen Zwang seitens Bafin eine Geburtsurkunde zu fordern.
Und angenommen, jemand eröffnet mit gefälschten Dokumenten ein JuniorDepot für ein nicht-existierendes Kind - welchen Nutzen hätte diese Person davon und welchen Schaden verursacht (und wem)?
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am 02.06.2023 12:53
Ja klar gibt es noch die Unterscheidung mit oder ohne Ausweisdokument. Dass die nicht in jedem Fall gefordert wird wurde ja schon diskutiert. Und klar wird sie gefordert, wie du ja selbst schreibst eben immer dann wenn kein Ausweisdokument existiert.
@Alex S. schrieb:Und angenommen, jemand eröffnet mit gefälschten Dokumenten ein JuniorDepot für ein nicht-existierendes Kind - welchen Nutzen hätte diese Person davon und welchen Schaden verursacht (und wem)?
Das nennt sich Geldwäsche wenn Zahlungen über Konten abgewickelt werden dessen Kontoinhaber nicht existiert. Denn das verschleiert auf einem Zielkonto bei einer Weiterüberweisung die Herkunft des Geldes. Ob dabei tatsächlich ein Schaden entstanden sind ist erstmal unerheblich.
Davon abgesehen haben Kinder auch einen Steuerfreibetrag (Sparerpauschbetrag, Schenkungssteuer, ...), die man so für ein nicht existentes Kind ausnutzen kann. Das wäre dann Steuerhinterziehung und im weiteren Sinne ebenfalls Geldwäsche wenn mit dem Geld dann gearbeitet wird.
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am 02.06.2023 15:51
Zitat: Es gibt keinen Zwang seitens Bafin eine Geburtsurkunde zu fordern.
Trotzdem wurde in dem letzten Schreiben an uns die alternativlose Aufforderung gestellt:
"Aufgrund neuer regulatorischer Anforderungen bei Konten für Minderjährige benötigen wir die Originalgeburtsurkunde per Post. Kopien jeglicher Art dürfen wir für die Kontoeröffnung nicht nutzen. Gleiches gilt, wenn wir das Dokument per E-Mail-Anhang oder als Upload erhalten. Die Originalgeburtsurkunde Ihrer Tochter/Ihres Sohnes senden Sie uns bitte auf dem Postweg – mit Angabe der Registrierungsnummer."
Und genau darum geht es hier. Anstatt weiter darauf herum zu hämmern, dass hier ein paar Leute sich angeblich zickig anstellen, wie wäre es, von Seiten der Bank mal etwas einzugestehen und ein Lösungsangebot zu machen?
Wird ja nur noch ärgerlicher hier.
02.06.2023 16:03 - bearbeitet 02.06.2023 16:16
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02.06.2023 16:03 - bearbeitet 02.06.2023 16:16
@Alex S. schrieb:
Und angenommen, jemand eröffnet mit gefälschten Dokumenten ein JuniorDepot für ein nicht-existierendes Kind - welchen Nutzen hätte diese Person davon und welchen Schaden verursacht (und wem)?
Also unabhängig von so kleinen Delikten wie potentieller Geldwäsche und Steuerhinterziehung wäre das in erster Linie Urkundenfälschung, also nach 267 StGB bis zu 5 Jahre Knast.
Von dieser Idee würde ich selbst hypothetisch ganz, ganz weit Abstand halten.
(Prof. Dr. A. Celentano, Universität Mailand, 1967, Finanzprognostiker)
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am 02.06.2023 16:34
@haxo schrieb:Also unabhängig von so kleinen Delikten wie potentieller Geldwäsche und Steuerhinterziehung wäre das in erster Linie Urkundenfälschung, also nach 267 StGB bis zu 5 Jahre Knast.
Von dieser Idee würde ich selbst hypothetisch ganz, ganz weit Abstand halten.
Die Frage war wer einen Schaden von einem Depot nimmt, das mit gefälschten Papieren eröffnet wurde, und nicht ob Dokumentenfälschung ein Betrug oder gar eine Straftat ist. Davon ist war keine Rede. Und selbst von Urkundenfälschung an sich nimmt niemand Schaden, wenn diese Dokumente nicht benutzt werden.
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02.06.2023 16:45 - bearbeitet 02.06.2023 16:46
@Tarulia schrieb:Ja klar gibt es noch die Unterscheidung mit oder ohne Ausweisdokument. Dass die nicht in jedem Fall gefordert wird wurde ja schon diskutiert. Und klar wird sie gefordert, wie du ja selbst schreibst eben immer dann wenn kein Ausweisdokument existiert.
Nein, eben nicht "immer dann wenn kein Ausweisdokument existiert", sondern "immer, egal ob ein anderes Dokument exisitert oder nicht". Genau darum geht es hier - warum Geburtsurkunde einsenden, wenn PostIndent mit Reisepass möglich wäre, und Geburtsurkunde eigentlich nur eine Backup-Lösung ist (wie es aus der Antwort von Bafin folgt).
@Tarulia schrieb:Das nennt sich Geldwäsche wenn Zahlungen über Konten abgewickelt werden dessen Kontoinhaber nicht existiert. Denn das verschleiert auf einem Zielkonto bei einer Weiterüberweisung die Herkunft des Geldes. Ob dabei tatsächlich ein Schaden entstanden sind ist erstmal unerheblich.
Davon abgesehen haben Kinder auch einen Steuerfreibetrag (Sparerpauschbetrag, Schenkungssteuer, ...), die man so für ein nicht existentes Kind ausnutzen kann. Das wäre dann Steuerhinterziehung und im weiteren Sinne ebenfalls Geldwäsche wenn mit dem Geld dann gearbeitet wird.
Wer ist dann der Kontoinhaber des JuniorDepots bis zu seinem 18. Geburtstag? Das Kind oder diejenigen, die das Depot eröffnet haben?
Das mit Steuerfreibetrag stimmt - einen kleinen Schaden würde der Staat bedingt haben.
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am 04.06.2023 11:01
@Alex S. schrieb:Nein, eben nicht "immer dann wenn kein Ausweisdokument existiert", sondern "immer, egal ob ein anderes Dokument exisitert oder nicht". Genau darum geht es hier - warum Geburtsurkunde einsenden, wenn PostIndent mit Reisepass möglich wäre, und Geburtsurkunde eigentlich nur eine Backup-Lösung ist (wie es aus der Antwort von Bafin folgt).
Ich glaube dann haben wir aneinander vorbeigeredet denn das ist genau das was ich gesagt habe, denn es ging ja um die Aussage der BaFin. Die Fordert eine Geburtsurkunde wenn es kein Ausweisdokument gibt. Dass comdirect das anders handhabt ist ja unbestritten.
@Alex S. schrieb:Wer ist dann der Kontoinhaber des JuniorDepots bis zu seinem 18. Geburtstag? Das Kind oder diejenigen, die das Depot eröffnet haben?
Das Kind. Deswegen ist es ja auch ein JuniorDepot. Und genau darum ging es ja, wenn das Kind nicht existiert wäre die Abwicklung von Konto-/Depotgeschäften darüber Geldwäsche.

am 05.06.2023 12:24
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am 05.06.2023 12:24
bei uns war noch besser - wir wollten zwei Junior Giro Konto aufmachen, nachdem ich von 5 MitarbeiterInnen angelogen war, dass alles in Ordnung ist und nur noch ein wenig dauern wird, hat eine 6. Mitarbeiterin mich mit Zwillingen gratulierte - unsere Söhne wurden im Abstand von 4 Jahren geboren! Ich bin einfach fassungslos von der "herausragenden" Qualität der Bank! Und wir haben immer noch keine Antwort bzgl. des Fehlers und warten seit März auf das Konto!!
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am 05.06.2023 12:29
@Tarulia schrieb:Ich glaube dann haben wir aneinander vorbeigeredet denn das ist genau das was ich gesagt habe, denn es ging ja um die Aussage der BaFin. Die Fordert eine Geburtsurkunde wenn es kein Ausweisdokument gibt. Dass comdirect das anders handhabt ist ja unbestritten.
Ja, sorry für Missverständnis.
Übrigens, eine andere Bank braucht kein Original und ist mit einer Kopie der Geburtsurkunde zufrieden. Zumindest so ist auf der Webseite geschrieben.
@Tarulia schrieb:Das Kind. Deswegen ist es ja auch ein JuniorDepot. Und genau darum ging es ja, wenn das Kind nicht existiert wäre die Abwicklung von Konto-/Depotgeschäften darüber Geldwäsche.
Irgendwo habe ich neulich gelesen (ob das stimmt, weiss ich nicht, und ist wahrscheinlich von der bank abhängig), dass man das Geld von einem Depot, das auf ein Kind läuft, nicht ohne weiteres einfach so auf sein eigenes Konto zurücküberweisen kann. D.h. die Abwicklungsmöglichkeiten sind da ziemlich begrenzt.
