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Jahressteuerbescheinigungen 2022

mroellge
Autor ★
13 Beiträge

Hallo zusammen,

 

kann mir hier jemand sagen, wie das mit der Jahressteuerbescheinigung 2022 aussieht? Wird die automatisch am Ende des ersten Quartals in die Post-Box gestellt? Muss man diese beantragen, oder geschieht dies automatisch?

 

Danke für Eure Antworten und frohes neues Jahr allerseits! 

120 ANTWORTEN

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.907 Beiträge

Das Thema Steuerbescheinigung sollte doch aus regulatorischer Sicht durch sein. Die BaFin hat auf die Vorkommnisse des letzten Jahres reagiert und ganz klar festgestellt dass die Steuerbescheinigung bis zum 30.6. ausgestellt sein muss. Wenn sie dann nicht da ist, ist es ein Fall für die BaFin. 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

Morgenmond
Mentor ★★
1.815 Beiträge

@hvd  schrieb:

Ja, mein Freund,

man kann mit dir nicht über Kundenbindungs Programme sprechen. 

...

 


Dein Kundendenbindungs Blabla kannst du dir sparen.

Bemerkenswert ist nur, dass es immer noch Menschen wie dich gibt, die glauben sie bekommen da etwas geschenkt 🤭

Willst du nicht lieber im anderen Thread dich weiter selbst beweihräuchern wie toll du doch bist und immer so toll billig kaufst und Dividenden absahnst?

In Eigenlob-Hymnen singen hast du ja eindeutig Kernkompetenz.

 

Gruß Morgenmond 

schmeckm
Autor ★
7 Beiträge

Ja genau, das sehe ich genauso. Die Bank sollte aus regulatorischer Sicht und Governance-Sicht zeitgerecht handeln, und das ist schon lange überfällig.

Ich verstehe auch nicht die ganzen Kommentare davor. Es war eine sachliche Zusammenfassung des Anliegens. Tatsache ist, die Comdirect weiß doch, dass ich in der Schweiz wohne, und sie ist doch auch in der Lage, andere Dokumente zuzustellen.

Wenn ich den Blödsinn höre, dass standardisierte Prozesse nicht mit Kundeneinzelwünschen übereinstimmen, kann ich nur den Kopf schütteln. Was ist denn hier ein Kundeneinzelwunsch? Es geht einfach darum, zeitgerecht eine Bescheinigung ausgestellt zu bekommen, die maschinell im Hintergrund erstellt wird. Es geht darum, dass niemand Auskunft geben kann und dass der Service in Bezug auf Auskünfte und Wartezeiten miserabel schlecht ist. Ich möchte nur, dass sich die Comdirect an die geltenden Richtlinien hält, und jetzt haben wir sogar schon den 12.07., obwohl die Frist der 30.06. war.

 

Auch wenn ich die ganzen Kommentare sehen, irgendwas läuft doch hier falsch 

 

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@schmeckm  schrieb:

Was ist denn hier ein Kundeneinzelwunsch? Es geht einfach darum, zeitgerecht eine Bescheinigung ausgestellt zu bekommen, die maschinell im Hintergrund erstellt wird.


Von einem Einzelwunsch habe zumindest ich ursprünglich nicht gesprochen. Fakt ist aber, dass aus welchen Gründen auch immer offensichtlich eben keine maschinelle Erstellung im Hintergrund möglich war, sonst wäre die JStB wie bei den meisten anderen Kunden schon lange bei dir. Das heißt im Umkehrschluss, dass diese Komplikationen manuell behoben werden müssen.

 


@schmeckm  schrieb:

Es geht darum, dass niemand Auskunft geben kann und dass der Service in Bezug auf Auskünfte und Wartezeiten miserabel schlecht ist.


Wie bereits gesagt werden die Bescheinigungen nicht bei comdirect erstellt sondern zentral bei der Commerzbank. Deshalb kann dir bei comdirect dort auch keine Auskunft geben und wenn man die Sache hier verfolgt hat dann kommt auch in der Regel von der Commerzbank keine verbindliche Zusage wann eine Ausstellung möglich ist. Das ist einerseits ärgerlich, andererseits aber auch verständlich wenn man noch nicht weiß was genau wie zu beheben ist. Und ein Datum zu nennen was man dann nicht halten kann bringt auch keiner Seite etwas, also wird gar keins genannt.

 


@schmeckm  schrieb:

Ich möchte nur, dass sich die Comdirect an die geltenden Richtlinien hält, und jetzt haben wir sogar schon den 12.07., obwohl die Frist der 30.06. war.


Ich hab es schon in meiner ersten Antwort erwähnt: Es gibt keine gesetzliche Frist für die Erstellung der JStB.

Es gibt seitens der BaFin die "Erwartung" dass das bis Ende Juni geschieht, aber das ist ebenfalls nicht verbindlich.

An welche "geltenden Richtlinien" soll sich comdirect hier also halten? Die einzige "geltende Richtlinie" ist, dass eine JStB auf Verlangen ausgestellt wird, und das wird sicherlich auch passieren sobald es möglich ist.

schmeckm
Autor ★
7 Beiträge

Genau wahrscheinlich hat die Comdirect Probleme damit, da sie sehen dass ich der Schweiz keine Abgeltungsteuer bezahlen muss 🙂

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@schmeckm  schrieb:

Genau wahrscheinlich hat die Comdirect Probleme damit, da sie sehen dass ich der Schweiz keine Abgeltungsteuer bezahlen muss 🙂


Auch als in der Schweiz Steuerpflichtiger fällt bei deutschen Erträgen Kapitalertragsteuer an. Was die Hintergründe sind ist aber hier eh nur Spekulation.

Wenn du aber der Meinung bist dass gar keine KESt angefallen ist verstehe ich die Forderung noch weniger.

Tobi87

Meine liegt auch noch nicht vor. Jedes Jahr das Gleiche. Frage mich auch warum ich zu Faul bin um zu wechseln...

schmeckm
Autor ★
7 Beiträge

Ich gehe von der Bank weg......so ein Service habe ich noch nie gesehen und das im Zeitalter der Digitalisierung. Wahrscheinlich redet der Vorstand schon vom Einsatz von Chatgpt und die Prozesse können nicht mal "if, wenn" Abfragen bearbeiten oder sind in der Lage die Prozesse zu automatisieren oder sie haben andere massive Probleme mit der Governance. 

Diese Bank reflektiert 1:1 wo Deutschland steht mit ihrer ganzen Amtspolitik und der Digitalisierung und Ihrer "Gasheizungspolitik". 

Dani15
Autor ★★★
56 Beiträge

Was ist dann ein "auf  Verlangen"?

 

Ich habe in diesem Jahr bereits 2 mal angefragt, wann ich meine Steuerbescheingung erhalten könnte, da ich nun endlich meine Steuer machen will. 

Als Antwort kam nur, dass es "technisch" bedingt ist und ich mich gedulden müsste. Man hat sich für die Unnehmlichkeiten entschuldig.

 

Aber, eine JStB habe ich deshalb immer noch nicht erhalten. Ich nahm an, dass mit meinen beiden Anfragen schon die Tatsache eines "Verlangens", so wie du es darstellst, gegeben wäre....🙄

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Vielleicht noch den Rest des Satzes zuende lesen?

 

Das Verlangen ist der Antrag, die Ausstellung muss aber auch korrekt sein. Denn was bringt dir die Vorlage einer falschen Jahressteuerbescheinigung beim Finanzamt?

 

Außerdem stelle das nicht ich so dar, sondern der zitierte Gesetzestext im Link.