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Jahressteuerbescheinigung 2021

1.374 ANTWORTEN

Justin Smith
Experte ★★★
581 Beiträge

Tales from the crypt...(Antwort von heute, 09.08.2022)

 

wir bitten Sie, den technischen Fehler und die damit verbundene Verzögerung zu entschuldigen.

Es ist nicht möglich, im laufenden Erstellungsprozess manuell einzelne JStB vorzuziehen. Nach Erstellung werden die JStB generell als Kopie in die PostBox gestellt. Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung für 2021 wurde aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie bis zum 31. Oktober 2022 verlängert. In steuerlich beratenen Fällen endet die Abgabefrist am 31. August 2023.


Und ja - ich höre jetzt auf die Herrschaften da unnötig zu beschäftigen. 

Veles
Autor ★★
11 Beiträge

Ja ich habe die gleiche schlechte und nichtssagenden Antwort erhalten. 

hat trotzdem eine Woche gedauert eine vorgefertigte email zu versenden. 

 

Tinow
Autor ★★
13 Beiträge

Der Fallstrick mit den Bruchstücken ist nun auch ausgestanden.

 

Ich verstehe hier viele nicht, warum man nach der Odyssee nicht zu einer anderen Bank wechselt? Wenn man zu viel Respekt hat, dann macht man halt mehrere Überträge. Tipp: Wertpapiere von der neuen Bank holen lassen, nicht den Auftrag bei der CoDi geben. Bei mir sind 3 Depots umgezogen. Kosten sind niedriger als vorher und die Apps laufen zuverlässiger.

 

Ich möchte mich hiermit verabschieden! An die Anderen: haltet durch und danach: gebt Gas!

Justin Smith
Experte ★★★
581 Beiträge

@Tinow  schrieb:

Der Fallstrick mit den Bruchstücken ist nun auch ausgestanden.

 

Ich verstehe hier viele nicht, warum man nach der Odyssee nicht zu einer anderen Bank wechselt? Wenn man zu viel Respekt hat, dann macht man halt mehrere Überträge. Tipp: Wertpapiere von der neuen Bank holen lassen, nicht den Auftrag bei der CoDi geben. Bei mir sind 3 Depots umgezogen. Kosten sind niedriger als vorher und die Apps laufen zuverlässiger.

 

Ich möchte mich hiermit verabschieden! An die Anderen: haltet durch und danach: gebt Gas!


Wohin bist Du gewechselt? Ich habe mich auch immer mal wieder mit dem Thema beschäftigt. Am Ende des Tages anhand von Meinungen aus Foren, aber auch immer wieder resümiert, dass das Gras vermutlich nicht wirklich grüner ist auf der anderen Seite. 

Skies
Experte ★★
276 Beiträge

Ich hatte gerade ein Telefonat mit meinem FA. Die Dame am Telefon war nett aber deutlich. Ohne JStB brauch ich in meinem Fall keine Steuererklärung einreichen. Ihrem Kommentar "die Comdirect ist ja schließlich keine kleine Bude, die werden das mit der JStB schon zeitnah hinbekommen" konnte ich leider nichts hinzufügen.

madn
Autor ★★★
45 Beiträge

Mir geht es so wie vielen anderen hier. Ich bin seit 2005 guter Kunde mit etlichen, tausenden Wertpapiertransaktionen und habe nun keine Lust mehr. Wer kann welche Alternativen für einen Depotumzug empfehlen? Gut wäre es halt, wenn der außerbörsliche Handel nicht nur über 1 oder 2 Banken läuft, wie bei Ing Diba oder DKB.

Von der Reklamationsabteilung hatte ich die Zusage für die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung in einer Woche im Juli bekommen. Es hat sich dann einfach keiner mehr gemeldet. Auf meine zwei Rückfragen wegen der Zusage / Nicht-Eingaltung und warum ich nichtmal eine Zwischenmitteilung zur Verzögerung bekomme, wird einfach nicht mehr reagiert.

Meine Frau hat eine komplett falsche Jahressteuerbescheinigung erhalten. Ein Verlust wurde wurde einfach zu einem Gewinn gemacht. Keine Reaktion auf Nachfragen. Btw.: werden die Jahressteuerbescheinigungen eigentlich auch ans Finanzamt übermittelt? Damit ich weiß, ob diese falsche Bescheinigung schon so beim Finanzamt vorliegt...

Bitter und traurig, das ganze Thema.

joulb
Experte
105 Beiträge

dazu gibt es eine klare Antwort

 

4.2 Haftung bei fehlerhafter Bescheinigung
Nach § 45a Abs. 7 Satz 1 EStG haftet der Aussteller einer Steuerbescheinigung, die nicht § 45a Abs. 2 bis 5 EStG entspricht, für die aufgrund der falschen Bescheinigung verkürzte Steuer oder die zu Unrecht gewährten Steuervorteile.

 

Gruß Jens

Crazyalex
Legende
8.600 Beiträge

@joulb  schrieb:

dazu gibt es eine klare Antwort

 

4.2 Haftung bei fehlerhafter Bescheinigung
Nach § 45a Abs. 7 Satz 1 EStG haftet der Aussteller einer Steuerbescheinigung, die nicht § 45a Abs. 2 bis 5 EStG entspricht, für die aufgrund der falschen Bescheinigung verkürzte Steuer oder die zu Unrecht gewährten Steuervorteile.

 

Gruß Jens


Das könnte erklären warum sich die Codi mit der Bescheinigung so viel Zeit läst... 😉 - vielleicht wollen die ja doch lieber richtig als schnell liefern.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

DirkHSK
Experte
91 Beiträge

@Crazyalex  schrieb

Das könnte erklären warum sich die Codi mit der Bescheinigung so viel Zeit läst... 😉 - vielleicht wollen die ja doch lieber richtig als schnell liefern.

 

Gruß Crazyalex


Naja, wir haben bald Mitte August. Die Codi sollte jetzt genug Zeit gehabt haben, um das richtig zu machen.

Und nach August ist bald Weihnachten und dann auch Silvester und dann kommen die am Ende noch mit 2021 und 2022 durcheinander und kriegen es gar nicht mehr auseinandergewurstelt.

Ich habe ja immer noch den Verdacht da sitzen in einem Kellerbüro ein paar Auszubildende und geben manuell die Zahlen ein und schaffen so 10 - 15 Stück am Tag 🙂

Fix1
Experte ★★
482 Beiträge
Btw.: werden die Jahressteuerbescheinigungen eigentlich auch ans Finanzamt übermittelt? Damit ich weiß, ob diese falsche Bescheinigung schon so beim Finanzamt vorliegt...

Hallo @madn ,

 

Steuerbescheinigungen werden nicht an das Finanzamt übermittelt.

 

Viele Grüße

 

Lukas

 

 

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