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Jahressteuerbescheinigung 2021

DannyS
Autor ★★
43 Beiträge

Hallo zusammen,

 

auf der nachstehenden Website

 

(https://kunde.comdirect.de/faq/jahressteuerbescheid)

 

ist nachzulesen, dass diese voraussichtlich bis Ende März zugestellt wird online.

Ich habe schon bei meinen alten Steuerbescheinigungen geschaut und gesehen, dass das Datum auf den Belegen teilweise bis zu einem Monat vordatiert ist (zb. 08.03 und am 20.03 erst zugestellt per Postbox)

 

Also müssten die Bescheide ja schon vorab erstellt worden sein..

 

Hat jemand schon seine Jahressteuerbescheinigung 2022 erhalten oder wird die zentral an alle erst zu Stichtag X verschickt?

 

Ich würde ja schon gerne die Steuererklärung machen..

 

Liebe Grüße

1.375 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Legende
5.272 Beiträge

@paej  schrieb:

@joulb  schrieb:

einfach falsch!

 

Die korrigierte JSB wird nicht ans Finanzamt übermittelt.

Der Steuerpflichtige ist in der Pflicht diese zu übermitteln und sich den Fragen des FA zu stellen!

 

Gruß


 

Meinen Beitrag hast Du vermutlich falsch verstanden.

Ich habe nicht geschrieben, dass eine evtl. korrigierte JSB an das Finanzamt übermittelt wird.

 

Die Bank ist verpflichtet eine / die ursprüngliche / richtige Jahressteuerbescheinigung online direkt an das FA zu übermitteln.

Um die geht es. Die lag ja bei der Steuererklärung bzw. gegebenenfalls dem ( ersten) Steuerbescheid überhaupt noch nicht vor.

 

 

 


Was denn nun? Du widersprichst dir doch selbst.

 

Da wird gar nichts ans FA übermittelt. Sonst würden sie ja wohl nicht nachfragen.

Nur die Höhe des in Anspruch genommenen Freibetrages wird zentral gemeldet.

Den kann das FA abfragen.

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

 



Was denn nun? Du widersprichst dir doch selbst.

 

Da wird gar nichts ans FA übermittelt. Sonst würden sie ja wohl nicht nachfragen.

 


 

 

…. wenn die Zitierfunktion entsprechend genutzt würde, dann könnte ich evtl. nachvollziehen, wo jetzt eigentlich die Unklarheiten entstanden sind.

So habe ich den Faden verloren…🙄

 

 

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

Nach nochmaligem Lesen der letzten Beiträge habe ich wohl bei mir den Denk-Fehler gefunden.🤔

 

 

Ich bin in meinen Überlegungen von einem Beispiel ausgegangen, das man nicht verallgemeinern darf.

Es kann also    - je nach Gesamtkonstellation - wirklich im Ergebnis erforderlich sein, die JSB nach Erhalt an das FA zu übermitteln.

Die blosse Meldung der Bank über die Inanspruchnahme von Steuerfreibeträgen ist nicht in jedem Fall ausreichend.

 

 

 

 

Silver_Wolf
Legende
5.272 Beiträge

@paej  schrieb:

Nach nochmaligem Lesen der letzten Beiträge habe ich wohl bei mir den Denk-Fehler gefunden.🤔

 

 

Ich bin in meinen Überlegungen von einem Beispiel ausgegangen, das man nicht verallgemeinern darf.

Es kann also    - je nach Gesamtkonstellation - wirklich im Ergebnis erforderlich sein, die JSB nach Erhalt an das FA zu übermitteln.

Die blosse Meldung der Bank über die Inanspruchnahme von Steuerfreibeträgen ist nicht in jedem Fall ausreichend.

 

 

 

 


Das ist immer erforderlich wenn Kapitalerträge erklärt werden.

Wenn es etwas zu verrechnen gibt muß das FA doch sehen können welche G/V vorliegen und welcher Art diese sind.

 

 

NordlichtSH
Mentor ★★
2.004 Beiträge

@paej  schrieb:

Nach nochmaligem Lesen der letzten Beiträge habe ich wohl bei mir den Denk-Fehler gefunden.🤔

 

 

Ich bin in meinen Überlegungen von einem Beispiel ausgegangen, das man nicht verallgemeinern darf.

Es kann also    - je nach Gesamtkonstellation - wirklich im Ergebnis erforderlich sein, die JSB nach Erhalt an das FA zu übermitteln.

Die blosse Meldung der Bank über die Inanspruchnahme von Steuerfreibeträgen ist nicht in jedem Fall ausreichend.

 

 

 

 


In deinem Beispiel ging es um geschlossene Immobilienfonds, da werden die Mitteilungen über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften automatisch an die Finanzämter aller Beteiligten übermittelt.

 

Bekommt ein Kunde von seiner Bank eine geänderte Steuerbescheinigung, muss er die selbst ans Finanzamt schicken. 

Thomas1968
Autor ★★★
69 Beiträge

Vielen Dank für Deinen Beitrag - mir hat die Comdirect 3 Freetrades als Entschädigung gutgeschrieben.

Theta2609
Autor ★★
29 Beiträge

Hallo zusammen,

ich kann in Elster durch den Belegabruf sehen, dass comdirect die Daten der Steuerbescheinigung für 2022 schon dem Finanzamt übermittelt hat (vor ein paar Tagen). Ich habe allerdings noch keine Jahressteuerbeschnigung in meiner Postbox gefunden. Soll das so?

NordlichtSH
Mentor ★★
2.004 Beiträge

Die Bank meldet dem Finanzamt nur die Höhe des in Anspruch genommenen Freistellungsauftrags, die Steuerbescheinigung, die du von der Bank erhältst, enthält mehr Angaben. 

 

Ich habe außer bei der Comdirect auch noch bei anderen Banken Depots, eine Jahressteuerbescheinigung 2022 habe ich noch von keiner Bank erhalten. Du musst dir also keine Sorgen machen, wenn du sie jetzt noch nicht hast. 

Bald Ex Com.
Autor ★★
11 Beiträge

Hallo Kollege, wir reden hier von der Jahressteuerbescheinigung von 2021 !!!!!!

Ja richtig gelesen 2021

Comdirect bekommt nicht mal die Jahressteuerbescheinigung von 2021 gebacken.

Grüße

Ranning
Autor ★★
28 Beiträge

Es geschehen noch Zeichen und Wunder:

Meine Jahressteuerbescheinigung für 2021 ist heute am 28.02.2023 angekommen.

Bis auf kleine Abweichungen entspricht das Ergebnis auch den Erwartungen.

Und zwei Stunden später war dann auch die Steuererklärung endlich auf dem Weg.

 

Ich wünsche allen, die immer noch warten viel Erfolg.

Und allen, die jetzt bereits (wie ich) auf die nächste JSTB (2022) warten, ebenso.