HILFE, Geld auf falsche Iban eingezahlt!
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am 03.06.2024 11:51
Hallo zusammen, ich habe am 25.5. 950€ per Einzahlungsautomat der Commerzbank Obertshausen eingezahlt. Leider hatte ich eine falsche Karte. Diese Karte gehört zu einem Konto, welches ich zusammen mit meiner Mutter hatte, welches aber bereits 2022 im Juni gelöscht wurde. Eine Bestätigung über die Löschung habe ich, die Karte hat jedoch das Geld angenommen. Ich bin davon ausgegangen, dass diese Karte auch zu meinem aktuellen Konto gehört, welches ich 2018 eröffnet habe. Mit meiner Mutter habe ich seit 3 Jahren keinen Kontakt aus zwingenden Gründen.
Eine Quittung über die Einzahlung habe ich auch. Nun schwirrt das Geld anscheinend im Nirvana rum, ich brauche es aber dringend auf meinen eigentlichem Giro Konto von 2018. Es ist soviel Geld, mir ist ganz schlecht.
Heute war ich bei der Commerzbank, die können aber weder das Konto einsehen noch kann ich einen Kontoauszug der falschen Iban ausdrucken. Das Konto gibt es ja eigentlich nicht mehr!
Ich habe bereits am Freitag telefonisch die Comdirect angerufen. Ich hoffe ich bekomme das Geld wieder auf mein richtiges Konto! Hat jemand Erfahrung damit?
Vielen Dank! Hummelkind
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am 03.06.2024 12:16
Also wenn die Commerzbank nicht auf dein Comdirect Konto schauen kann, ist das erstmal normal.
Auch glaube ich nicht, dass es technisch möglich ist, auf ein gelöschtes Konto eine aktive Karte zu haben.
Am besten wendest du dich an die Kundenhotline und legitimierst dich mit deiner Einzelkundenverbindung. Dann bekommst du Auskunft über alle Kontoverbindungen.
Wann klappt das nicht:
Wenn die "gemeinsame" Kundenverbindung tatsächlich auf den Namen deiner Mutter lief, und du darauf lediglich eine Vollmacht hattest, wirst du diese gekündigt haben. Diese sollte auch Löschungen der Karten der Bevollmächtigten zur Folge haben. Ich kann mir vorstellen, dass Einzahlungen auch mit gelöschten Karten funktioniert, auch wenn ich das komisch fände. Wenn du aber nun auch noch die Karte, die eigentlich deiner Mutter gehört, für die Einzahlung genutzt hast, wäre das auch blöd. Weil die Comdirect Bank dann nur eine Einzahlung deiner Mutter auf ihr Konto sehen würde.
Viel Spekulation dabei. Aber nochmal zusammengefasst:
Fall 1: Konto war Gemeinschaftskonto:
Deine (schriftliche) Kündigung war wirksam, und das Konto existiert tatsächlich nicht mehr. Du solltest der Filiale, bei der die Einzahlung gemacht wurde, deine Kontaktdaten nennen, und der Comdirect den Fall schildern. Es wird eine Lösung gefunden werden.
Fall 2: Konto war Konto der Mutter und @Hummelkind hatte lediglich Vollmacht:
Die Vollmacht wurde damals gelöscht und du bekommst zu diesem Konto keine Auskunft der Comdirect mehr.
Die Einzahlung wurde entweder mit deiner (gelöschten) Karte für Bevollmächtigte gemacht, oder mit der Karte deiner Mutter.
In diesen Fällen ist das Geld auf dem Konto gutgeschrieben, und wurde auch von dir so (aus Versehen) veranlasst. Ich glaube, dafür musst du dich dann an deine Mutter wenden.
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am 03.06.2024 12:26
Jetzt habe ich einen so schönen Text geschrieben und dann kommst du mir mit einem fast identischen Inhalt zuvor. 🙂
Ich würde noch ergänzen, dass ja eventuell die Karte gar nicht inaktiv ist, also noch funktioniert, also auch am Geldautomat...
Aber Achtung! Rein rechtlich wäre das Diebstahl, völlig unabhängig davon, ob die Einzahlung versehentlich vorgenommen wurde. Ausdrücklich empfehle ich nicht, das so zu regeln!
Da fällt mir noch eine Möglichkeit ein. Warum auch immer hat das Löschen der Vollmacht nicht geklappt, und @Hummelkind hat im Prinzip noch vollen Zugriff auf das Konto.
gruß kio
03.06.2024 12:33 - bearbeitet 03.06.2024 14:12
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03.06.2024 12:33 - bearbeitet 03.06.2024 14:12
Sorry 😉
Ja, wenn die Karte noch aktiv ist und auch für Auszahlungen noch möglich ist, solltest du das m.E. auch nicht durch eine Abhebung am Automaten "regeln". Nur wenn du bestätigt bekommst, dass die Vollmacht noch gar nicht gelöscht ist, kannst du darüber verfügen.
Die Konstellationen Vollmacht gelöscht und Karte für Bevollmächtigte aktiv, wäre aber auf jeden Fall ein Versäumnis der Comdirect, wenn auch eher in Verhältnis zur Kontoinhaberin.
Es kann durchaus sein, dass eine schriftliche Löschung des Kontos durch den Bevollmächtigten einfach nicht vollzogen wurde, weil dass ein Bevollmächtigter einfach nicht kann. Dann wären sowohl Vollmacht, als auch Karte nachvollziehbar weiter aktiv.
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am 03.06.2024 12:52
@Krügerrand schrieb:Sorry 😉
Ja, wenn die Karte noch aktiv ist und auch für Auszahlungen noch möglich ist, solltest du das m.E. auch nicht durch eine Abhebung am Automaten "regeln". Nur wenn du bestätigt bekommst, dass die Vollmacht noch gar nicht gelöscht ist, kannst du darüber verfügen.
Hm, wenn die Vollmacht noch aktiv ist, wäre das leider trotzdem Diebstahl. Vielleicht auch Untreue. Auf jeden Fall verboten. Durch die Vollmacht über das Konto erlangst du ja kein Eigentumsrecht. Ich bin an der Stelle aber ein wenig am schwimmen, ist eher so ein Rechtsempfinden.
Gruß kio
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am 03.06.2024 14:12
Es ist auf keinen Fall Diebstahl. Mit Vollmacht hast du komplettes Verfügungsrecht. Bleibt also im Zweifel nur die Veruntreuung.
Wenn Mutter dann klagt, muss gerichtlich geklärt werden, ob zuerst eine "ungerechtfertigte Bereicherung" durch diese, da fälschliche Einzahlung auf Konto, oder dann eine Veruntreuung durch die Bevollmächtigte erfolgte. Vielleicht wären diese Dinge sogar unabhängig voneinander zu betrachten. Das würde ich lieber den Juristen überlassen.
So gesehen würde ich davon Abstand nehmen, vom Konto eigenmächtig zu verfügen. Vor allem sollte zuerst einmal geklärt werden, wie die tatsächliche Konstellation (Konto/Vollmacht/Kündigung/...) ist.
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am 03.06.2024 14:31
Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten. Es war ein Gemeinschaftskonto wo ich als erster Ansprechpartner verzeichnet war. Es war also keine Vollmacht, daher schließt sich die Veruntreuung warscheinlich aus. Eigentlich sollte das Konto einfach geschlossen werden. Es lief auf beide Namen gleichberechtigt. Mir ging es einfach darum, dass ich das Geld so schnell wie möglich wieder erhalte oder bestenfalls auf meinem GiroKonto wiederfinde.
03.06.2024 15:03 - bearbeitet 03.06.2024 15:04
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03.06.2024 15:03 - bearbeitet 03.06.2024 15:04
@Hummelkind schrieb:Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten. Es war ein Gemeinschaftskonto wo ich als erster Ansprechpartner verzeichnet war. Es war also keine Vollmacht, daher schließt sich die Veruntreuung warscheinlich aus. Eigentlich sollte das Konto einfach geschlossen werden. Es lief auf beide Namen gleichberechtigt. Mir ging es einfach darum, dass ich das Geld so schnell wie möglich wieder erhalte oder bestenfalls auf meinem GiroKonto wiederfinde.
Du schreibst, es war ein Gemeinschaftskonto.
Ich würde - entgegen anderer Meinungen hier - einfach probieren, ob eine Auszahlung funktioniert.
Dürfte eigentlich aber nicht funktionieren, schaden kann es m.E. aber auch nicht.
Den Rat, mit deinem aktuellen Kontoaccount anzurufen und beim Telefonservice nachzufragen, kann ich nur wiederholen.
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am 03.06.2024 15:04
Wenn das ein Gemeinschaftskonto war/ist, dann solltest du vielleicht wirklich erst einmal schnell prüfen, ob du das Geld einfach wieder abheben kannst...
