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Gemeinsamer Freistellungsauftrag läßt sich nicht mehr ändern ! (hat bisher funktioniert!)

Elfriede K.
Autor
1 Beiträge

Hat bitte jemand von Euch hierzu eine Idee !?  Vielen Dank !!!

 

Beide Ehegatten haben eine eigene ComDir Bankverbindung incl. VerrKto und Depot.
Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag besteht bereits seit mehreren Jahren ohne Probleme ! 

Dieser wurde auch bereits mehrfach ONLINE geändert. (!!!)

 

Ich möchte nun (wie bereits früher schon mehrmals -online-gemacht !) einen bereits bestehenden Freistellungsauftrag ändern. 

Ich gehe auf Verwaltung, auf Steuerübersicht und folgend auf Freistellungsauftrag ändern. Soweit alles OK.

 

Jetzt zeigt mir der Computer aber NICHT die ÄNDERUNGSSEITE sondern die ERSTELLSEITE an.

Und wenn ich dort auf weiter drücke - kommt nach der Logikprüfung durch das PC-Programm der u.a. Hinweis , das mein Ehegatte bereits ein Freistellungsantrag hat und ich über das Papierformular gehen soll.

 

Freistellungsauftrag erteilen   (!!! liegt hier der Fehler ???)

Für Ihren Ehegatten/Lebenspartner besteht bereits ein gültiger Freistellungsauftrag. Eine online-Erfassung ist nicht möglich, bitte reichen Sie Ihren Auftrag per Formular ein.

 

 

DER FEHLER ist hier vielleicht die Weiterleitung (Sprungadresse) nach der Logikprüfung !

Ich komme bei der NEU-ERTEILUNGSSEITE heraus, anstatt auf der ÄNDERUNGSSEITE rauszukommen.

Und folglich richtig wird geprüft .... "du kannst keinen NEUEN erstellen - weil du ja bereits einen FSTAuftrag hast." 

Es wird anscheinend nicht erkannt ... das ich keinen (!) NEUEN erstellen , sondern eine VORHANDENEN FStA ÄNDERN möchte. Deshalb komme ich auf der NEU-Seite anstatt auf der Änderungsseite heraus.

 

Ich bitte freundlichst um Prüfung, Information und ggf. Hilfe !

 

Und NEIN es ist KEINE ALTERNATIVE einen Papiervordruck zu nutzen wie vom

ComDirect-Telefon-Berater vorgeschlagen !!!

Ich möchte bitte wie bisher in den letzten Jahren auch - ONLINE meine Änderung durchführen können

.... so wie das in den letzten Jahren(!) auch möglich war! Es hat sich von meiner Seite her nichts verändert !

 

LG 🙂

13 ANTWORTEN

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Elfriede K.  schrieb:

 

 

Und NEIN es ist KEINE ALTERNATIVE einen Papiervordruck zu nutzen wie vom

ComDirect-Telefon-Berater vorgeschlagen !!!

(...)! Es hat sich von meiner Seite her nichts verändert !

 

LG 🙂


Willkommen in dieser Kunden-Community. So wie ich das verstehe, hast du bereits mit dem Kundenservice gesprochen und dort wurde gesagt, daß in deinem Fall nur der Papier-Antrag möglich ist? In diesem Fall sind die Möglichkeiten dieser Communit leider begrenzt.

 

Ich selbst habe schon vor Jahren meine Freistellungsaufträge widerrufen und das Religionsmerkmal sperren lassen. Das Übertragen der Daten aus der Jahresbescheinigung in die Anlage KAP ist deutlich einfacher und schneller als irgendwelche Mikro-Optimierungen mit den Freistellungsaufträgen. YMMV

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

keleko
Autor ★
4 Beiträge

Hallo, ich habe exakt dasselbe Problem und schließe mich der Meinung an, dass eine Einreichung per PDF-Formular keine Alternative darstellt.

Ich hoffe es melden sich noch mehr Kunden; vielleicht wird es ja doch noch an eine zuständige Person weitergeleitet und dann gefixt.

MoA
Autor ★★
15 Beiträge

Ich habe das gleiche Problem. Jahrelang war das Ändern kein Problem. Nun hat meine Frau ihren Bausparer aufgelöst und ich kann weder den FSA für dieses Jahr noch für das nächste Jahr ändern.

 

Im Jahr 2025 dafür schriftlich/ postalisch ne Änderung zu erreichen kann ja nicht der Anspruch einer Direktbank sein?

Urias
Autor ★★★
48 Beiträge

Ich lese hier mit und dabei fällt mir ein dass ich meinen Freistellungsauftrag ebenfalls anpassen muss. Wir haben nur ein Konto/Depot bei der comdirect, aber einen gemeinsamen Freistellungsauftrag. Die gerade durchgeführte Änderung des FSA ließ sich online problemlos durchführen, eine Änderung in Papierform war nicht notwendig.

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@MoA  schrieb:

 

Im Jahr 2025 dafür schriftlich/ postalisch ne Änderung zu erreichen kann ja nicht der Anspruch einer Direktbank sein?


'Direktbank' bedeutet: Es gibt niemanden in der Filiale, bei dem du solche Sachen en passant erledigen kannst; stattdessen musst du alles selbst (vorzugsweise schriftlich) erledigen.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

keleko
Autor ★
4 Beiträge

Warum nicht anerkennen, auf was das (selbstverständlich überstrapazierte aber hier dennoch gerechtfertigte) Erwähnen der Jahreszahl 2025 anspielt?

 

Der Hinweis, dass wir uns im Jahr 2025 befinden ist in vielen Fällen gerechtfertigt, in denen man aufgefordert wird, etwas schriftlich zu erledigen oder am besten noch per Brief zu versenden (insbesondere dort, wo dies auch noch vorzugsweise zu erfolgen hat).

 

Direktbank oder nicht - man muss heute (trotz bzw. gerade wegen der Digitalisierung) in allen Lebensbereichen grundsätzlich viel mehr selbst erledigen, mitdenken und managen.

 

Bringt eine Vor-Ort-Betreuung in einer Filiale heutzutage wirklich noch Mehrwert für Kunden? Ich bezweifle das. Und schon gleich recht nicht "en passant", denn das würde ja bedeuten, dass die Mitarbeitenden in der Filiale irgendeine Handhabe bezüglich irgendwelcher Geschehnisse oder technischer Systeme hätten.

 

Kontakt in der Filiale ist womöglich heute vielmehr potenzielle Fehlerquelle und es könnte in erster Linie "lediglich" um die soziale Komponente (Stichwort Kaffeetrinken) bzw. den wichtigen Support für ältere Menschen bei der ein oder anderen technischen Herausforderung.

 

Das eigentliche Problem wurde mittlerweile offenbar gelöst. Jedenfalls konnte ich meinen gemeinsamen Freistellungsauftrag jetzt ganz bequem wie vorher auch ändern.

 

Die comdirect hat geliefert. Besten Dank dafür!

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@keleko  schrieb:

 

 

Bringt eine Vor-Ort-Betreuung in einer Filiale heutzutage wirklich noch Mehrwert für Kunden? Ich bezweifle das. Und schon gleich recht nicht "en passant", denn das würde ja bedeuten, dass die Mitarbeitenden in der Filiale irgendeine Handhabe bezüglich irgendwelcher Geschehnisse oder technischer Systeme hätten.

 


Ja, absolut - es sei denn, man benötigt wirklich nur die minimale Funktionalität und lebt von Stütze, d.h. die eigene Lebenszeit hat keinen finanziellen Wert.

 

Wenn du auf dem Weg von/zur Arbeit in der Filiale vorbeischaust, dann erledigst du die Sachen 'en passant', die sonst umständlich selbst machen müsstest (z.B. Freistelllungsauftrag, Junior-Depot-Eröffnung,...) und hast zusätzlich einen echten telefonischen Ansprechpartner (innerhalb der Bürozeiten), der dringende Sachen regeln kann (z.B. du bist im Ausland und die Kreditkarte zickt). Den letzten Kaffee habe ich vor einigen Jahren bekommen (Commerzbank Filiale Bonn).

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Klever
Mentor ★★
1.908 Beiträge

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Um Gottes Willen, richte keinen Freistellungsauftrag bei der comdirect ein.

Du wirst Ihn nie wieder los. Du wirst ihn nie ändern können.

 

Die comdirect weigert sich derzeit, den Freistellungsauftrag nach unten anzupassen oder "gar" aufzuheben, wenn Du dies dann mal vorhaben solltest.

Stattdessen wird Dir die comdirect stets ein vorausgefülltes Fomular senden, dass immer an den höchstmöglichen Freistellungsauftrag angepasst sein wird.

Die comdirect merkt nicht, dass Ihr System eine Schleife läuft und Du wirst am Ende wahnsinnig darüber, Dein Konto kündigen oder zusehen, dass Du keine Zinsen mehr einfährst, weil Du schlichtweg keinen Bock mehr auf die Briefe vom Finanzamt haben wirst.

 

Das ist leider mein völliger Ernst.

Ich bin selbst gerade am Verzweifeln.... und habe lediglich ein Tagesgeldkonto... sebst die comdirect gibt schriftlich zu, den Freistellungsauftrag auf bisher angefallene Zinsen beschränken zu können... doch sie tut es einfach nicht.

 

Und dann kommt wieder das vorausgefüllte Formular und Du glaubst Du bist irre.