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Freistellungsauftrag und Datenschutz

Weinlese
Mentor ★
1.456 Beiträge

Nach dem Ändern des Freistellungsauftrags bekommt man eine Mitteilung angezeigt:

 

Der Freistellungsauftrag ist aus Datenschutzgründen nicht in der PostBox zu sehen.

Nicht dass eine gesonderte Änderungsnachricht in der Postbox unbedingt notwendig wäre, aber der angegebene Grund ist schon etwas irritierend. Für jeden Zugriff auf die Postbox muss man sich mittlerweile mit einer TAN legitimieren. Außerdem lässt sich der Freistellungsauftrag aus den monatlichen Finanzreports ablesen, die in der Postbox angezeigt werden.

 

Welchen Hintergrund hat diese Mitteilung mit Verweis auf "Datenschutzgründe" hier? Ich finde, diese Nachricht stiftet mehr Verwirrung als Nutzen.

 

Viele Grüße

Weinlese

5 ANTWORTEN

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @Weinlese

 

aus Datenschutzgründen werden persönliche Dokumente grundsätzlich nicht in der PostBox zur Verfügung gestellt. Wenn der Freistellungsauftrag in der PostBox hinterlegt wäre, könnten auch Bevollmächtigte Einsicht erhalten und bspw. Kenntnis von der Steuer-ID des jeweiligen Kontoinhabers erlangen. Dies ist aus Datenschutzgründen nicht erlaubt.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

Weinlese
Mentor ★
1.456 Beiträge

@SMT_Jan-Ove  schrieb:

Wenn der Freistellungsauftrag in der PostBox hinterlegt wäre, könnten auch Bevollmächtigte Einsicht erhalten und bspw. Kenntnis von der Steuer-ID des jeweiligen Kontoinhabers erlangen. Dies ist aus Datenschutzgründen nicht erlaubt.


Danke für die Antwort. Ich habe noch einmal nachgeschaut, die Steuer-ID findet sich anscheinend tatsächlich in keinem der Dokumente aus der Postbox, nicht einmal in der jährlichen Steuerbescheinigung.

 

Bekommen Bevollmächtigte dann im persönlichen Bereich eine andere Ansicht als der "Hauptnutzer" angezeigt? Denn dort sind die persönlichen Daten ja alle einsehbar, unter anderem auch die Steuer-ID.

 

Viele Grüße

Weinlese

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

Die Kenntnis der StID ist Voraussetzung für die Erteilung des Freistellungsauftrags.

Nur so können dann aber auch Bevollmächtigte den FSA beauftragen. Oder bei codi vll. nicht?

 

Fußnote der DFA zum FSA:

"Eine Vertretung (durch den Ehepartner/Lebens-spartner oder Bevollmächtigten) ist zulässig, sofern die ordnungsgemäße Bevollmächtigung durch Vorlage einer Vollmacht nachgewiesen wird."

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

@Weinlese  schrieb:

Bekommen Bevollmächtigte dann im persönlichen Bereich eine andere Ansicht als der "Hauptnutzer" angezeigt?


Ja, wenn sich ein Bevollmächtigter mit seinen Zugangsdaten einloggt wird die Steuer ID tatsächlich nicht angezeigt.

 

 


@MikeCharly  schrieb:

Die Kenntnis der StID ist Voraussetzung für die Erteilung des Freistellungsauftrags.

Nur so können dann aber auch Bevollmächtigte den FSA beauftragen. Oder bei codi vll. nicht?


Der Freistellungauftrag kann nur durch den Kontoinhalber erteilt werden, nicht aber durch Bevollmächtigte.

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

.....Hat nichts mehr mit dem Freistellungsauftrag zu tun, aber mit "Datenschutz" und Postfach.

 

Bei jedem Zugriff auf das Postfach braucht man eine TAN;

leider auch für jede Art von Comdirect-Werbung, man weiss ja vorher nicht, was im Postfach ist.

 

Dann gibt es die Nachricht „Es können nur Nachrichten gelöscht werden, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist“

 

Der Kontoinhaber kann Werbung direkt löschen.

 

Der Bevollmächtigte kann/darf die Werbung nicht löschen, er kann nur ins Archiv verschieben.

Löschen darf die Werbung definitiv nur der Kontoinhaber.

 

Naja, bei uns zu Hause darf ich die Werbeblätter im Postkasten auch nicht direkt in die Mülltonne werfen.

Ich muss die immer erst brav meiner Frau zeigen.... (ist ein Witz !!!) 🙄