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Freistellungsauftrag bei Gemeinschaftskonto

Comparator
Autor ★★★
54 Beiträge

Hallo!

 

Für gemeinsame Ausgaben und die Haushaltsführung haben meine Partnerin und ich (nicht verheiratet) ein Gemeinschaftskonto eröffnet. Seit kurzem haben wir auch einen ETF-Sparplan über dieses Konto laufen, Aktienkäufe folgen eventuell. Können wir als unverheiratetes Paar einen Freistellungsauftrag festlegen? Denn die Idee, gemeinsam zu sparen bzw. anzulegen, wird natürlich deutlich getrübt, wenn es dabei keine Möglichkeit gibt, im Rahmen von Freibeträgen die Abgeltungssteuer soweit wie möglich zu reduzieren 😕

 

Danke und Gruß

Comparator

11 ANTWORTEN

Luckdax
Autor ★★
17 Beiträge

Es klingt so als ob... aber das würde ich wunder.. daher nochmal folgende Nachfrage:

 

Verheiratet. Gemeinsam veranlagt.

 

Bei einem Einzeldepot kann man doch dennoch nur max. 801€ Freibetrag hinterlegen?

 

Hintergrund: Viele schöne Depots (z. B. Scalable Capital Broker) bieten derzeit nur Einzeldepots an... gerne würde ich aber natürlich den Freibetrag meiner Frau nicht verkommen lassen..

paba
Mentor
962 Beiträge

@Luckdax  schrieb:

Verheiratet. Gemeinsam veranlagt.

 

Bei einem Einzeldepot kann man doch dennoch nur max. 801€ Freibetrag hinterlegen?


… nein, wenn du verheiratet und mit deiner Frau gemeinsam veranlagt bist, könnt ihr gemeinsam eure 1602€ auf so viele Konten/Depots verteilen wie ihr wollt. Also z.B. kann du die gesamten 1602€ für dein Konto/Depot freistellen lassen, dann kann aber deine Frau keinen Freistellungsauftrag mehr erteilen.

 

Gruß paba