Freistellungsauftrag bei Gemeinschaftskonto
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am 17.06.2019 18:47
Hallo!
Für gemeinsame Ausgaben und die Haushaltsführung haben meine Partnerin und ich (nicht verheiratet) ein Gemeinschaftskonto eröffnet. Seit kurzem haben wir auch einen ETF-Sparplan über dieses Konto laufen, Aktienkäufe folgen eventuell. Können wir als unverheiratetes Paar einen Freistellungsauftrag festlegen? Denn die Idee, gemeinsam zu sparen bzw. anzulegen, wird natürlich deutlich getrübt, wenn es dabei keine Möglichkeit gibt, im Rahmen von Freibeträgen die Abgeltungssteuer soweit wie möglich zu reduzieren 😕
Danke und Gruß
Comparator
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am 17.06.2019 19:46
Hallo @Comparator(en),
habe ich das richtig verstanden, dass ihr steuerlich gar nicht zusammen veranlagt seid, also je eine getrennte Steuererklärung machen müsst? Unter diesen Umständen ein gemeinsames Konto und Depot zu eröffnen finde ich schon mutig. Wie wollt ihr denn am Jahresende die Gewinne und Verluste trennen? Ihr bekommt ja wahrscheinlich auch nur eine einzige Jahressteuererklärung für eure gemeinsamen Konten. Wer packt diese den in seine Steuererklärung und wie kommt der andere zu seinem Recht? Wie ist das mit den Gewinn- und Verlusttöpfen? Könnt ihr den bei comdirect eure jeweiligen Freibeträge überhaupt akkumulieren (jeder von euch hat ja einen jährlichen Sparerpauschbetrag von 801€)? Wessen Freistellungsauftrag soll den als erstes abgeschmolzen werden?
Fragen über Fragen:
Ich würde schleunigst bei comdirect anrufen (04106 708 25 00) und diese Frage klären (hätte man eigentlich schon im Vorfeld tun sollen).
Gruß paba
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am 17.06.2019 23:05
@Comparator: Freistellungsauftrag geht nicht. Den gibt es nur für Einzelkonten und für Gemeinschaftskonten von Eheleuten. Ihr müßt die Steuer zunächst bezahlen und könnt sie dann anteilig in euren beiden Steuererklärungen geltend machen.
Es ist wahrscheinlich auf die Dauer sehr viel einfacher, zwei getrennte Depots zu besparen. Ihr könnt ja in beiden dieselben Papiere haben; bei Sparplänen ändert sich dadurch auch nichts an den Kosten.
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am 20.06.2019 19:14
Könnte man das Depot von gemeinsamen Konto innerhalb der Comdirekt Bank auf eine(n) von uns übertragen? Wir haben beide auch unsere regulären Girokonten bei der Comdirect.
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am 20.06.2019 20:12
vermutlich geht das nicht. Zumindest ist der umgekehrte Weg ausgeschlossen. Ein Einzeldepot kann nicht in ein Gemeinschaftsdepot umgewandelt werden.
So wird wahrscheinlich auch eine(r) von euch (oder beide je) ein Einzeldepot eröffnen müssen, dann die Wertpapier aus dem Gemeinschaftsdepot in die Einueldepot(s) übertragen, um dann schließlich das Gemeinschaftsdepot zu schließen.
Gruß paba
20.06.2019 20:41 - bearbeitet 20.06.2019 20:42
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20.06.2019 20:41 - bearbeitet 20.06.2019 20:42
Den Inhalt des Depots kannst du natürlich übertragen lassen. Musst halt auf dem jeweiligen anderen Konto ein Depot haben. Und dann das Gemeinschaftsdepot kündigen, da es sonst wohl Geld kosten wird.
Vielleicht geht das sogar hierüber:
https://kunde.comdirect.de/depot/depotwechsel.html#Funktionsweise
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am 21.10.2019 18:45
Mittlerweile sind wir verheiratet 🙂 Da ergeben sich natürlich teils andere Fragen...
Ist es korrekt dass ein gemeinsamer Freistellungsauftrag für ein Gemeinschaftskonto nur dann möglich ist, wenn man die Zusammenveranlagung bei der Steuer wählt?
Wenn man z.B. einen Freibetrag von 200€ für das Gemeinschaftskonto wählt, kann man dann den verbleibenden Betrag von 1402€ beliebig auf das eine und/oder andere Einzelkonto verteilen? Oder steht jedem dann nur die Hälte, also 701€ zu?
Und wie ist es, wenn man den Freibetrag über mehrere Banken verteilen möchte?
21.10.2019 19:11 - bearbeitet 21.10.2019 19:16
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21.10.2019 19:11 - bearbeitet 21.10.2019 19:16
Bei getrennter Veranlagung läuft es (steuerlich) weiter wie bisher, jeder für sich und alles ordentlich getrennt.
22.10.2019 11:56 - bearbeitet 22.10.2019 11:58
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22.10.2019 11:56 - bearbeitet 22.10.2019 11:58
@Comparator schrieb:Ist es korrekt dass ein gemeinsamer Freistellungsauftrag für ein Gemeinschaftskonto nur dann möglich ist, wenn man die Zusammenveranlagung bei der Steuer wählt?
Wenn man z.B. einen Freibetrag von 200€ für das Gemeinschaftskonto wählt, kann man dann den verbleibenden Betrag von 1402€ beliebig auf das eine und/oder andere Einzelkonto verteilen? Oder steht jedem dann nur die Hälte, also 701€ zu?
Und wie ist es, wenn man den Freibetrag über mehrere Banken verteilen möchte?
1. Ja. 2. Ja. 3. Nein. 4. Kein Problem – genauso, wie du als Einzelperson die 801 Euro auf mehrere Banken verteilen konntest.
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am 22.10.2019 18:24
Also kann ein Freistellungsauftrag für ein gemeinsames Konto nur bei gemeinsamler steuerlicher Veranlagung gestellt werden. Und der gesamte Pauschbetrag von 1602€ kann dann beliebig auf z.B. Konten bei beliebigen Banken verteilt werden.
Danke!

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