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Frage zu p konto

CLAUDIA
Autor ★
5 Beiträge

Hallo habe eine frage .Wegen Exnann und Schulden nuss ich jetzt im Mai mein Giro in P Konto wechseln Habe mit Kinder 2300 eu Freibetrag und keine Konto Pfändung.Was ist wenn ich zb 2700 eu auf das Konto kriege .Dann ist es ja über mein Freibetrag? Habe noch keine Pfändung oder so aber trotzdem von Schuldnerberatung die 2300 freigegeben.Was passiert mit dem rest Geld weil es heisst kann ich im nächsten Monat drüber verfügen aber dann hab ich im nächsten Monat doch auch mehr wie der Freibetrag ist

3 ANTWORTEN

haxo
Legende
3.787 Beiträge

Wenn du ein P-Konto hast, hast du sicher auch einen Insolvenzverwalter, der wird schon dafür sorgen, dass die Differenz abgeführt wird. 

 

Es liegt an dir, mit deinen Gläubigern evtl. ein Wohlverhaltensabkommen zu schließen und ggf. die Inso-Zeit zu verkürzen.

Oder die Zeit strikt nach deutschem Bürokraten-Recht absitzen, du weißt ja: Niemand soll hier wieder so schnell auf die Füße kommen. Katze (frustriert)

 

Allerdings zwingt dich auch niemand mehr als deinen FB zu verdienen, dein Arbeitgeber würde sich freuen.

 

Übrigens: Sich niemals von anderen Leuten (Verwandten, Freunde) Geld überweisen lassen, auch wenn es konkret zur Bezahlung bestimmter Rechnungen ist. Das Geld ist weg und die Rechnung trotzdem offen.

Entweder bar oder die Rechnung von anderen überweisen lassen.

 

Viel Glück.

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CLAUDIA
Autor ★
5 Beiträge

Ich bin nicht in Insolvenz nur bei Schuldnerberatung und das läuft alles noch hab nur schon Bescheinigung über den Freibetrag und stell jetzt auf P konto um und hab auch noch keine Konto Pfändung darum war die frage was ist wenn ich mehr rein kriege wie der frei betrag ist

Old_Digger
Experte
120 Beiträge

Solange keine Pfändung erfolgt ist, kannst Du über das Guthaben frei verfügen.

 

Kommt eine Pfändung, ist innerhalb eines Kalendermonats nur noch der monatliche Freibetrag von der Pfändung freigestellt; nicht verbrauchte Beträge des Freibetrags können in den Folgemonat übertragen werden. Genau geregelt ist das in § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO); der ist aber nicht ganz leicht zu lesen.

 

Infos zum P-Konto gibt es hier: Link zu Finanztip oder Link zu verbraucherzentrale.de 

 

Auch die comdirect hat ein Infoblatt, das man hier herunterladen kann (PDF-Datei) Link zur comdirect 

 

Den § 850k ZPO gibt es hier: Link zu gesetze-im-internet.de 

 

Wahrscheinlich kann aber jemand bei der Schuldnerberatung Dir das besser erklären.