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FAQ: Verschmelzung von comdirect bank AG und Commerzbank AG

31 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@dg2210  schrieb:

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

@dg2210  schrieb:

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Die Commerzbank ist eine quasi-staaliche Bank, sie hat dasselbe Insolvenzrisiko wie dein Finanzamt.


Könntest du das evtl. noch ein bisschen näher erläutern? 


Zum Anfang: https://www.commerzbank.de/de/hauptnavigation/aktionaere/aktie/aktionaersstruktur/aktionaere.html

 

Zur Vertiefung: -> google


Ja ne sorry! Dein Link zeigt, dass der Staat rund 15 % an der Commerzbank hält. Inwiefern soll das nun eine Erklärung für deine These sein, wonach "die Commerzbank das gleiche Insolvenzrisiko wie das Finanzamt hat"?

 

Und der Verweis auf die Google-Suche ist bei dieser Fragestellung auch überhaupt nicht hilfreich, weil meine Frage sich auf eine These von dir bezogen hat, welche im Internet nicht diskutiert wird. Spaßhalber hab ich aber mal "Commerzbank Insolvenzgefahr" gegooglet. Siehe da: Die ersten 10 Treffer behandeln sehr ernsthaft das Risiko einer Insolvenz. Inwiefern ist also dein Verweis auf Google eine Erklärung für deine These, wonach "die Commerzbank das gleiche Insolvenzrisiko wie das Finanzamt hat"? Weil davon war in all den Google-Treffern nicht die Rede.

Weinlese
Mentor ★
1.456 Beiträge

Man sollte auch bedenken, die Commerzbank zählt nicht mehr zu den systemrelevanten Banken. Das Risiko, dass es beim nächsten mal keine Rettung sondern einen Bail-in gibt, ist also durchaus gegeben.

 

Viele Grüße

Weinlese

redbull21
Autor ★★
25 Beiträge

Hallo,

gerade habe ich einen eigenartigen Brief erhalten, der mich etwas verwirrt. Hier der Text:

 

"wir haben Sie kürzlich über die Verschmelzung zwischen comdirect und der Commerzbank AG informiert. Wir freuen uns, dass Sie Kunde bei der Commerzbank AG und comdirect - eine Marke der Commerzbank AG (im Folgenden comdirect genannt) sind.
Bei beiden haben Sie Freistellungsaufträge eingereicht. Allerdings übersteigen die Freibeträge in Summe den Sparer-Pauschbetrag.
Wir haben daher Ihren Freistellungsauftrag bei comdirect gelöscht, damit der für Sie geltende Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (Einzel) bzw. 1.602 Euro (Gemeinschaft) eingehalten wird.
Die Löschung kann zu einer Steuernachbelastung auf Ihrem Konto führen. Sie haben unterjährig die Möglichkeit, Ihre Freibeträge bei der Commerzbank AG und comdirect wieder zu ändern. Es erfolgt eine rückwirkende Berücksichtigung für das komplette Steuerjahr. Eine Reduzierung ist dabei nur auf den bereits in Anspruch genommenen Betrag möglich. Beachten Sie dabei die zulässige Höchstgrenze des Sparer-Pauschbetrages von insgesamt 801 Euro (Einzel) bzw. 1.602 Euro (Gemeinschaft).
Sollten Sie am Jahresende eine ehegatten-/lebenspartner- oder kontoübergreifende Verlustverrechnung bei der Commerzbank AG oder comdirect wünschen, können Sie einen neuen Freistellungsauftrag über 0 Euro einreichen."

 

Also, ich war niemals Kunde bei der Commerzbank. Weshalb sollte es dort einen Freistellungsauftrag von mir geben? Den gibt es nur bei der (alten) comdirect. 

Und den hat man jetzt gelöscht, oder was?

Hinzu kommt, dass mein FA ruhend gestellt ist, da bei comdirect (alt) eine NV-Bescheinigung vorliegt. 

 

Und um die Verwirrung komplett zu machen:

Zuerst heißt es im Text "comdirect - eine Marke der Commerzbank AG (im Folgenden comdirect genannt)"

Weiter unten dann:

"Wir haben daher Ihren Freistellungsauftrag bei comdirect gelöscht, ..."

 

Äh, hallo? Wenn ich das so verstehe, wie es geschrieben wurde, dann 

gibt es nun einen FA bei der Commerzbank AG, den es eigentlich gar nicht geben dürfte. Und dafür hat man den "richtigen" FA bei der (neuen) comdirect gelöscht? Und was ist mit der NV-Bescheinigung? Bislang wurde bei Dividendenzahlungen jedenfalls keine KEst abgezogen, immerhin ein gutes Zeichen.

 

Trotzdem, dieser Brief ist eine Zumutung und hätte so an reine comdirect-Kunden nicht versandt werden dürfen. 

Weinlese
Mentor ★
1.456 Beiträge

@redbull21 

Ruft doch zur Sicherheit mal beim Kundenservice an und kläre mit denen, was es mit diesem Brief auf sich hat.

 

Was den zweiten Punkt angeht, so erscheint mir der neue Freistellungsauftrag bei der Commerzbank korrekt zu sein, da dies der neue Mutterkonzern ist. Irritierender finde ich, wieso bei hinterlegter NV-Bescheinigung überhaupt ein Freistellungsauftrag eingereicht ist.

 

Viele Grüße

Weinlese

redbull21
Autor ★★
25 Beiträge

Ja, es wird wohl das beste sein, mal mit der Hotline zu reden.

 

Bei Hinterlegung einer NV-Bescheinigung wird ein bestehender Freistellungsauftrag nicht gelöscht, sondern ruhend gestellt. Er lebt wieder auf, wenn die NV-Bescheinigung zurückgezogen oder nach Ablauf ihrer 3 jährigen Gültigkeit nicht verlängert wird. So hat man es mir damals mitgeteilt.

 

Gruß

redbull21

Saferbull
Autor ★★★
57 Beiträge

@ehemaliger Nutzer: Hab gerade mit der Comdirect bezüglich meiner 2. Frage telefoniert. (Frage 2: Ein Freistellungsauftrag der bei der Comdirct eingereicht wurde gilt der ab nächstes Jahr auch für die Commerzbank?). Dem ist so. Ab 2021 muss noch nicht mal ein Freistellungsauftrag eingereicht sein. Zwischen den Depots bei der Comdirect und Commerzbank finden Gewinn und Verlustverrechnungen Depotübergreifend statt. Falls ein Freistellungsauftrag bei der Comdirect abgegeben wurde gilt der auch für die Commerzbank.

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Weinlese  schrieb:

Man sollte auch bedenken, die Commerzbank zählt nicht mehr zu den systemrelevanten Banken.

 


Diese Aussage ist natürlich falsch, bzw sinnentstellend verkürzt.

 

Die gute Nachricht ist: Durch die Integration der comdirect, die einen hohen Anteil an sehr guten Kunden mitbringt, sinkt das Risiko des Gesamtkonzerns.

 

Die Aufsichtsbehörden haben darum die Eigenkapitalanforderungen an die Commerzbank gesenkt, was bedeutet, daß die Bank weniger Kosten hat.

 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Rahmen der jährlichen Überprüfung und im Zuge von methodischen Veränderungen den Kapitalpuffer für die Commerzbank AG als anderweitig systemrelevantes Institut (D-SIB) mit sofortiger Wirkung von 1,5 % auf 1,25 % reduziert.

 

Quelle: Pressinformation der Commerzbank vom 30.11.2020,

https://www.commerzbank.de/de/hauptnavigation/presse/aktuelles_/aktuelles_1.html

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Weinlese
Mentor ★
1.456 Beiträge

@dg2210  schrieb:

@Weinlese  schrieb:

Man sollte auch bedenken, die Commerzbank zählt nicht mehr zu den systemrelevanten Banken.

 


Diese Aussage ist natürlich falsch, bzw sinnentstellend verkürzt.


Für Dich vielleicht. Mir war nicht klar, dass unterschieden wird zwischen globalen (G-SIB) und nationalen (D-SIB) systemrelevanten Instituten. Die erste Liste ist leicht zu finden, zu den deutschen D-SIBs konnte ich keine vollständige Liste finden.

 

Viele Grüße

Weinlese

sparkle
Autor ★
7 Beiträge

@Saferbull  schrieb:

Zwischen den Depots bei der Comdirect und Commerzbank finden Gewinn und Verlustverrechnungen Depotübergreifend statt. Falls ein Freistellungsauftrag bei der Comdirect abgegeben wurde gilt der auch für die Commerzbank.


@SMT_Chris :

Ich bitte um eine "offizielle" Rückmeldung, ob diese Aussage korrekt ist. Wie wird mit Freistellungsaufträgen und Gewinn-/Verlustverrechnungen verfahren, wenn man Depots bei comdirect UND Commerzbank führt?

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

@sparkle  schrieb:

@Saferbull  schrieb:

Zwischen den Depots bei der Comdirect und Commerzbank finden Gewinn und Verlustverrechnungen Depotübergreifend statt. Falls ein Freistellungsauftrag bei der Comdirect abgegeben wurde gilt der auch für die Commerzbank.


@SMT_Chris :

Ich bitte um eine "offizielle" Rückmeldung, ob diese Aussage korrekt ist. Wie wird mit Freistellungsaufträgen und Gewinn-/Verlustverrechnungen verfahren, wenn man Depots bei comdirect UND Commerzbank führt?


Hallo @sparkle,

 

nein, die Aussage von @Saferbull stimmt so nicht. Dafür müssten wir auf den gleichen Systemen laufen und das ist derzeit noch nicht absehbar. Sowohl die Verlustverrechnung, als auch die Freistellungsauftrags-Verrechnung finden unabhängig voneinander statt.

 

Was wir aber in regelmäßigen Abständen prüfen bzw. abgleichen, ist die Einreichung des Freistellungsauftrages (FSA). Hat der Kunde bei uns einen FSA eingereicht und diesen voll in Anspruch genommen, kann er bei der Commerzbank nicht nochmals einen FSA einreichen. Möglich wäre aber, dass bei der Commerzbank ein FSA über 400 EUR einreicht wird und bei uns ein FSA über 400 EUR. Durch die Prüfung wird sichergestellt, dass keine Freibeträge über den maximal möglichen Betrag von 801 EUR Alleinstehende / 1.602 EUR Verheiratete gestellt werden. 

 

Diese Prüfung kann dazu führen, dass Freistellungsaufträge nach Erteilung von uns wieder gelöscht werden. Darüber wird der Kunde dann jeweils informiert.

 

Gruß

Erik​​​​​​​