am 02.05.2025 12:48
Hallo,
meine Mutter möchte mir ihr Scalable Depot (400,000 Euro in einem iShares ETF) auf mein Comdirect Depot übertragen.
Ich habe den Prozess vor 3 Wochen bei Comdirect angestoßen. Weder meine Mutter noch ich haben in der Zeit eine Benachrichtigung bekommen oder ähnlich.
Hat jemand Erfahrung zu dem Prozess und gibt es irgendwas was ich proaktiv machen kann?
Wenn ich mich bei comdirect oder meine Mutter bei Scalable meldet zwecks Hilfe, kann mir nie jemand Auskunft geben. Der Support ist wirklich komplett bodenlos.
Vielen Dank für jegliche Hilfe und freundliche Grüße
KH
am 02.05.2025 12:55
@Kimbooo schrieb:Hallo,
meine Mutter möchte mir ihr Scalable Depot (400,000 Euro in einem iShares ETF) auf mein Comdirect Depot übertragen.
Ich habe den Prozess vor 3 Wochen bei Comdirect angestoßen. Weder meine Mutter noch ich haben in der Zeit eine Benachrichtigung bekommen oder ähnlich.
Hat jemand Erfahrung zu dem Prozess und gibt es irgendwas was ich proaktiv machen kann?
Der Prozess läuft und jede Intervention verzögert ihn noch mehr.
Proaktiv hättest du vorher (z.B. hier) fragen können.
Die Antwort hätte dann wahrscheinlich gelautet: Ein Depotübertrag mit Gläubigerwechsel ist immer maximal die zweitbeste Lösung .
am 02.05.2025 12:57
Gruß Crazyalex
am 02.05.2025 12:57
Danke für die Antwort.
Aber ist es normal, dass ich keine einzige Bestätigung bekommen habe, dass der Prozess aufgenommen wurde und seinen Lauf nimmt? Ich habe den Antrag gestellt und danach nicht eine einzige Bestätigung per Mail oÄ erhalten.
Kannst du mir erklären warum ein Depotübertrag mit Gläubigerwechsel maximal die zweitbeste Lösung ist?
Auch dafür vielen Dank
am 02.05.2025 12:59
Da kommt nix an Info - irgendwann ist es durchgezogen: Beim Ausbuchen aus dem alten Depot gibt's meist 'ne Info - und beim Einbuchen ins Zieldepot auch.
Das war's.
Gruß Crazyalex
am 02.05.2025 13:08
@Kimbooo schrieb:
Kannst du mir erklären warum ein Depotübertrag mit Gläubigerwechsel maximal die zweitbeste Lösung ist?
Auch dafür vielen Dank
Je nach steuerlicher Situation (beide Seiten) und persönlicher Situation (Empfänger) gibt es üblicherweise mehr als eine handvoll Möglichkeiten, einen Vermögensübertrag durchzuführen. Viele davon sind entweder schneller oder billiger (oder beides).
Haben dir beide Steuerberater (der deiner Mutter und dein eigener) explizit zu dem Depotübertrag geraten?
am 02.05.2025 13:26
Hallo,
ja, der Depotübertrag mit Nießbrauchregelung war laut Steuerberater die beste Lösung, um möglichst viel Wert steuerfrei verschenken zu können.
Insb. da der ETF zum Zeitpunkt der Antragstellung bei -15% war und somit zusätzliches zukünftiges Kapital steuerfrei übertragen werden konnte.
LG
am 02.05.2025 13:41
@Kimbooo schrieb:Hallo,
ja, der Depotübertrag mit Nießbrauchregelung war laut Steuerberater die beste Lösung, um möglichst viel Wert steuerfrei verschenken zu können.
Insb. da der ETF zum Zeitpunkt der Antragstellung bei -15% war und somit zusätzliches zukünftiges Kapital steuerfrei übertragen werden konnte.
LG
Für ein Depot mit Nissbrauchsvorbehalt ist die gängige AGB-Vertragsgestaltung zur Depotführung nicht ausreichend.
Nur wenige Banken bieten ein solches Depot an.
Hast du vorab bei der Comdirect angefragt?
Ich gehr nicht davon aus, dass die Comdirect diese „ Konstruktion“ anbietet.
am 02.05.2025 13:53
Die Nießbrauchregelung hat im Wesentlichen nichts mit den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) meines oder Ihres Brokers zu tun, sondern betrifft zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen mir und meiner Mutter.
Wenn Wertpapiere betroffen sind, erfolgt eine Depotübertragung zwischen den Brokern. Der Broker wird dabei die Besitzverhältnisse der Wertpapiere ändern, jedoch nicht direkt das Nießbrauchrecht in den Depotunterlagen vermerken. Das Nießbrauchrecht selbst ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen den Parteien und wird nicht direkt im Depot vermerkt, sondern in einem separaten Vertrag zwischen mir und meiner Mutter festgehalten
am 02.05.2025 14:09
@Kimbooo schrieb:Die Nießbrauchregelung hat im Wesentlichen nichts mit den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) meines oder Ihres Brokers zu tun, sondern betrifft zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen mir und meiner Mutter.
Wenn Wertpapiere betroffen sind, erfolgt eine Depotübertragung zwischen den Brokern. Der Broker wird dabei die Besitzverhältnisse der Wertpapiere ändern, jedoch nicht direkt das Nießbrauchrecht in den Depotunterlagen vermerken. Das Nießbrauchrecht selbst ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen den Parteien und wird nicht direkt im Depot vermerkt, sondern in einem separaten Vertrag zwischen mir und meiner Mutter festgehalten
Da die Erträgnisse dem Schenker zustehen und auch nicht nur in einen dem Schenker zugehörigen Steuertopf fliessen müssen sondern auch tatsächlich zufliessen müssen, ist die o.g. Aussage/ Behauptung höchst riskant.
De facto vermeidet eine bereits bankseitig klar definierte Führung als Niessbrauchsdepot weitere „Rückfragen“ bzw. die Gefahr der Nichtanerkennung durch das zuständige FA.
Hier wird bereits bankseitig absolut klar geregelt, wer im Depot rumfummeln darf, wer evtl. Ausschüttungen erhält u.ä.