am 15.04.2021 18:25
am 15.04.2021 18:25
Hallo zusammen
wer kann mir dies beantworten
- der Übergang ist unentgeltlich
-der Übergang wird an das FA gemeldet
Aber:
-wird nur der Übergang gemeldet oder die genaue Summe
-oder kommt das FA dann eh auf einen zu und will wissen, wie hoch der Betrag war und ob unter dem 500.000 Freibetrag?
.
am 15.04.2021 18:54
Lt. Gesetz muss der Schenker und der Beschenkte eine Meldung innerhalb von 3 Monaten an das Finanzamt abgeben.
am 16.04.2021 09:27
ja, aber dennoch ist es m.e schwieriger und daher eben die Frage, viell. hat dies schon jemand durchgeführt
- im Text steht nur, dass die Codi es dem FA melden muß, auf meine Frage, ob nur anzeigen oder auch die genaue Summe nennen, kam immer die stereotype, kopierte Antwort: sie müssen es melden
- natürlich ist es auch so, dass jede Schenkung dem FA eh auch vom Schenkenden angezeigt werden muß
- wobei es hier eh nicht um ein Depot geht, was überhaupt im entferntesten in die Nähe der 500.000 kommt, aber klar rein formell will es das FA wissen, weil sie sich dann notieren: x von 500.000 somit geschenkt (für die 10 Jahresfrist)
-aber du hast nur wieder Schreibarbeit usw.
-aber jetzt kommt das entscheidende, ist dies überhaupt eine Schenkung
denn: Person A gibt sein Geld in das Gemeinschaftsdepot von A und B und kann ja weiter voll darüber verfügen. Schenkung wäre für mich A gibt Geld in Depot B
am 16.04.2021 10:48
Der übertrag stellt quasi eine Schenkung des hälftigen Wertes von A an B dar
Verantwortlich dem FA ggü. Sind A und B für die korrekte steuerl. Würdigung. DIE Bank ist lediglich für das FA erfüllingsgehilfe oder Kontrollinstanz
am 16.04.2021 10:52
bist du dir sicher?
A gibt doch 20.000 in das Depot von A und B, sehen sie dies dann nur als hälftige Schenkung
und du meinst die Bank sagt nur es wurde übertragen, ohne Summe und dann kommt FA auf dich zu bzw. du bist eh in der Bringschuld die Schenkung anzuzeigen
nur macht dies einer 🙂 wenn weit weit unter Freibetrag
ich bin da nur so dahiner,w eil jeder warnt doch so einen übertrag zu machen, aber ich sehe da keinen Nachteil, weil es dann übersichtlicher wird, außer Bürokratie mit FA
am 16.04.2021 10:54
Ruf dein Finanzamt an und frage nach 😉
am 16.04.2021 11:41
@ehemaliger Nutzer schrieb:bist du dir sicher?
Ja, die Antwort ist korrekt!
@ehemaliger Nutzer schrieb:ich bin da nur so dahiner,w eil jeder warnt doch so einen übertrag zu machen, aber ich sehe da keinen Nachteil, weil es dann übersichtlicher wird, außer Bürokratie mit FA
WIe die genauen Abläufe mit dem Finanzamt sind kann ich nicht sagen. Insofern schließe ich mich dem Rat von @Thorsten_ an: Ruf beim FA an und lasse DIr erklären was Du wie und bis wann melden musst.
Abgesehen davon wird meines Wissens nicht vor einem Übertrag als solches gewarnt. Es wird nur oft auf die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen hingewiesen. Eben jene, die wir hier gerade diskutieren.
Völlig losgelöst davon bin ich kein großer Freund von Gemeinschaftskonten. Das hat aber seine Ursachen nicht in den gesetzlichen Grundlagen und gehört deshalb nicht hierher.
am 16.04.2021 12:21
du kannst es drehen und wenden
- der Vorteil wäre, man schaut sich ein Depot an und nicht drei
- außerdem wenn die Beträge Depot A und B ähnlich sind, ist es auch steuerlich egal bei Erbe , Scheidung mal ausgenommen
- interessant wird es nur dann, wenn A und B von der Summe unterschiedlich sind, dann hätte der Erbe einen Vorteil, wenn derjenige mit dem höheren Depot verstirbt
und das Depot schon im Gemeinschaftsdepot wäre, weil dann das Erbe kleiner ist
aber besser unter dem Strich, getrennt und möglichst gleich