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Depotübertrag vom Depot Ehepartner auf Gemeinschaftsdepot der Eheleute

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo zusammen

 

wer kann mir dies beantworten

 

- der Übergang ist unentgeltlich

-der Übergang wird an das FA gemeldet

 

Aber:

 

-wird nur der Übergang gemeldet oder die genaue Summe

-oder kommt das FA dann eh auf einen zu und will wissen, wie hoch der Betrag war und ob unter dem 500.000 Freibetrag?

 

.

7 ANTWORTEN

artdeco
Experte ★
132 Beiträge

Lt. Gesetz muss der Schenker und der Beschenkte eine Meldung innerhalb von 3 Monaten an das Finanzamt abgeben.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

ja, aber dennoch ist es m.e schwieriger und daher eben die Frage, viell. hat dies schon jemand durchgeführt

 

- im Text steht nur, dass die Codi es dem FA melden muß, auf meine Frage, ob nur anzeigen oder auch die genaue Summe nennen, kam immer die stereotype, kopierte Antwort: sie müssen es melden 

 

- natürlich ist es auch so, dass jede Schenkung dem FA eh auch vom Schenkenden angezeigt werden muß

 

- wobei es hier eh nicht um ein Depot geht, was überhaupt im entferntesten in die Nähe der 500.000 kommt, aber klar rein formell will es das FA wissen, weil sie sich dann notieren: x von 500.000 somit geschenkt (für die  10 Jahresfrist)

 

-aber du hast nur wieder Schreibarbeit usw.

 

-aber jetzt kommt das entscheidende, ist dies überhaupt eine Schenkung

denn: Person A gibt sein Geld in das Gemeinschaftsdepot von A und B und kann ja weiter voll darüber verfügen. Schenkung wäre für mich A gibt Geld in Depot B

 

 

artdeco
Experte ★
132 Beiträge

Der übertrag stellt quasi eine Schenkung des hälftigen Wertes von A an B dar

Verantwortlich dem FA ggü. Sind A und B für die korrekte steuerl. Würdigung. DIE Bank ist lediglich für das FA erfüllingsgehilfe oder Kontrollinstanz

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

bist du dir sicher?

 

A gibt doch 20.000 in das Depot von A und B, sehen sie dies dann nur als hälftige Schenkung

 

und du meinst die Bank sagt nur es wurde übertragen, ohne Summe und dann kommt FA auf dich zu bzw. du bist eh in der Bringschuld die Schenkung anzuzeigen

nur macht dies einer 🙂 wenn weit weit unter Freibetrag 

 

ich bin da nur so dahiner,w eil jeder warnt doch so einen übertrag zu machen, aber ich sehe da keinen Nachteil, weil es dann übersichtlicher wird, außer Bürokratie mit FA

Thorsten_

Ruf dein Finanzamt an und frage nach 😉

GetBetter

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

bist du dir sicher?


Ja, die Antwort ist korrekt!

 

 


@ehemaliger Nutzer  schrieb:

ich bin da nur so dahiner,w eil jeder warnt doch so einen übertrag zu machen, aber ich sehe da keinen Nachteil, weil es dann übersichtlicher wird, außer Bürokratie mit FA


WIe die genauen Abläufe mit dem Finanzamt sind kann ich nicht sagen. Insofern schließe ich mich dem Rat von @Thorsten_  an: Ruf beim FA an und lasse DIr erklären was Du wie und bis wann melden musst.

 

Abgesehen davon wird meines Wissens nicht vor einem Übertrag als solches gewarnt. Es wird nur oft auf die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen hingewiesen. Eben jene, die wir hier gerade diskutieren.

 

Völlig losgelöst davon bin ich kein großer Freund von Gemeinschaftskonten. Das hat aber seine Ursachen nicht in den gesetzlichen Grundlagen und gehört deshalb nicht hierher.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

du kannst es drehen und wenden

 

- der Vorteil wäre, man schaut sich ein Depot an und nicht drei

- außerdem wenn die Beträge Depot A und B ähnlich sind, ist es auch steuerlich egal bei Erbe , Scheidung mal ausgenommen

 

- interessant wird es nur dann, wenn A und B von der Summe unterschiedlich sind, dann hätte der Erbe einen Vorteil, wenn derjenige mit dem höheren Depot verstirbt

und das Depot schon im Gemeinschaftsdepot wäre, weil dann das Erbe kleiner ist

 

aber besser unter dem Strich, getrennt und möglichst gleich