am 30.03.2025 15:36
Hallo Community,
Kann mir vielleicht jemand bei dieser Frage helfen?
I habe seit 25 Jahren ein gemeinsames Depot mit meiner Frau. Nun ist meine Frau vor einigen Monaten verstorben. Die Comdirect Abteilung Nachlass darf mich nicht sagen, welche Option ich auswählen muss, um das gemeinsames Depot auf mein vor kurzem eröffnetes Einzeldepot zu übertragen. Ich wurde immer wieder an meinen Steuerberater verwiesen. Mein Steuerberater, sagt mir das comdirect die Infos liefern muss. Die ganze Fragerei lief nur über Mail.
Das gemeinsame Depot wurde von comdirect als "Nachlass" markiert.
Ich soll das Online durchführen können, aber ich weiß nicht, welche Option das Richtige in meinem Fall ist:
Das Programm hat mir nur die Option angeboten "Externe Depotübertrag: Übertragen Sie einzelne Wertpapiere an ein andres Institut oder innerhalb comdirect, wenn sich der Depotinhaber ändert"
Die andere Option interne Depotübertrag ist ausgegraut und nicht auswählbar.
Dann, wenn ich diese einzige Option ausgewählt habe ("Externe Depotübertrag... ") kommt die nächste Frage:
- Übertrag ohne Eigentümerwechsel
-- Übertrag auf eigenes Depot
Überträge auf ein eigenes Depot sind steuerlich unbeachtlich. Eine Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt erfolgt nicht. Ein Übertrag von einem Einzeldepot auf ein gemeinsames Depot mit dem
Ehegatten/sonstigen Depotinhaber oder umgekehrt ist kein Übertrag auf ein eigenes Depot.
- Übertrag mit Eigentümerwechsel
-- Übertrag zwischen Eheleuten oder aufgrund Schenkung
Überträge auf Depots Dritter gelten als Überträge mit Gläubigerwechsel. Seit 01.01.2010 sind auch Überträge zwischen Ehegattendepots als unentgeltliche Depotüberträge anzusehen. Werden ab 01.01.2009
angeschaffte Bestände (unentgeltlich) übertragen, erfolgt die Meldung "unentgeltlicher Übertrag" an das Betriebsstättenfinanzamt.
-- Übertrag aufgrund Erbschaft
Überträge auf Drittdepots gelten als Überträge mit Gläubigerwechsel. Werden ab 01.01.2009 angeschaffte Bestände aufgrund Erbschaft (unentgeltlich) übertragen, erfolgt die Meldung "unentgeltlicher
Übertrag" an das Betriebsstättenfinanzamt.
-- Sonstiger Übertrag auf ein Drittdepot
Handelt es sich nicht um Erbe oder Schenkung, wird der Übertrag steuerrechtlich wie ein Verkauf behandelt (entgeltlich). Im Falle hieraus resultierender Veräußerungsgewinne wird die abgebende Bank
abzuführende Steuern belasten und Veräußerungsverluste im Rahmen der Verlustverrechnung berücksichtigen.
Hier weiß ich nicht, welche Option ich auswählen muss. Ist die richtige Option:
- Übertrag mit Eigentümerwechsel
-- Übertrag zwischen Eheleuten oder aufgrund Schenkung?
Aber das ist keine Schenkung, sondern ein Nachlass, ein gemeinsames Depot.
Ich bitte um Hilfe.
Vielen Dank im Voraus.
30.03.2025 15:53 - bearbeitet 30.03.2025 16:18
Zuerst einmal: mein Beileid.
Ich hoffe, dass Dir jemand aus der Community weiterhelfen kann.
Ich kann es leider nicht.
Was ich aber faszinierend finde: der Steuerberater verweist auf die Codi - und umgekehrt.
Als völliger Laie würde ich sagen: Die Codi darf keine Steuerberatung machen - aber um so eine geht es ja im Grundsatz auch nicht.
Spätestens wenn der Steuerberater - der ja auch gewisse Interessen hat und für jeden Furz Geld sehen möchte - aber auf die Codi verweist, Frage ich mich warum die Codi keine Antwort geben sollen dürfte.
Ich hoffe jedoch, dass Dir jemand eine seriöse Antwort liefern kann - o.g. waren nur meine rechtlich irrelevanten persönliche Gedankengänge ohne jegliche fundierte Grundlage.
Gruß Crazyalex
am 30.03.2025 15:59
Als Ergänzung zu meinem Post von gerade eben fällt mir noch ein: es gibt ja unterschiedliche Steuerarten die ggf. zu berücksichtigen sind: die Erbschaftssteuer - wenn man über dem Freibetrag liegt und eben Steuern die bei einem Depotübertrag anfallen können.
Dennoch vermute ich, dass das 'Hauptproblem' erst einmal die Erbschaftssteuer sein dürfte.
Die fällt mit dem Tod des Erblassers an.
Die Papiere gehen dabei ja in Dein Eigentum über.
Und dann dürfte ein Depotübertrag ohne Eigentümerwechsel vermutlich das Richtige sein.
Aber ob das so stimmt möge jemand mit mehr Wissen als ich bitte beantworten.
Ich kann leider weiterhin nur vermuten 😞
Gruß Crazyalex
Gruß Crazyalex
am 30.03.2025 16:00
Kannst Du da einen unverbindlichen Einzeiler dazu beitragen?
Gruß Crazyalex
am 30.03.2025 16:12
Hallo @rodik
zunächst auch von mir mein herzliches Beileid.
Und danke, @Crazyalex , dafür, dass du mir zutraust, etwas schlaues beizusteuern
Gerne würde ich helfen. Ob ich das wirklich kann, weiß ich noch nicht. Aber ich habe auf jeden Fall Fragen zum Sachverhalt:
Bist du denn Alleinerbe? Und gibt es dann Bestrebungen, das bisherige Gemeinschaftsdepot technisch in ein Einzeldepot umzuwandeln? Denn rein rechtlich gesehen, handelt es sich ja seit dem Tod um ein Einzeldepot. Es gibt ja nur noch einen Eigentümer.
Viele Grüße vom
Lukas
am 30.03.2025 17:23
Hallo @Crazyalex,
vielen Dank für deine Anteilnahme und deinen Beitrag zu meiner Frage.
Hallo @Fix1,
dir auch vielen Dank für deine Anteilnahme und deinen Beitrag zu meiner Frage.
Ich bin nicht der Alleinerbe, glaube ich zumindest. Ich habe eine erwachsene Tochter. Sie ist wahrscheinlich Miterbin, aber auch wahrscheinlich nur von der Hälfte.
Das Gemeinschaftsdepot wurde als "Nachlass" markiert und wird, so wurde mir gesagt, demnächst geschlossen. Deswegen die Eile.
Eine einfache Umwandlung eines Gemeinschaftsdepots in ein Einzeldepot ist nicht möglich. So wurde mir von comdirect versichert. Ich musste schon Steuer für Dividenden bezahlen für 2025, da es keine Möglichkeit gibt, ein Freistellungsauftrag für das Gemeinschaftsdepot abzugeben, da ich allein bin. Der alte Freistellungsauftrag wurde von comdirect storniert/gelöscht.
Also comdirect stellt sich stur und das Einzige, was mir bleibt, ist wahrscheinlich nur "Übertrag zwischen Eheleuten oder aufgrund Schenkung"
Schenkungsteuer wurde nicht anfallen, da ich wenig geerbt habe.
am 30.03.2025 17:38
Verstehe ich das richtig: die Verhältnisse wer was geerbt hat ist noch gar nicht klar, aber die Codi macht jetzt schon Druck die Kundenverbindung mit dem Gemeinschaftsdepot zu schließen!?
Darf ich fragen, wie lange der Todeszeitpunkt schon her ist? (sorry für die indiskrete und persönliche Frage - mich interessiert schlicht: agierst Du langsam oder gibt die Codi unnötig Gas...)
Fortan würde ich jedenfalls mit der Codi ausschließlich schriftlich kommunizieren, um verbindliche und nachweisbare Aussagen zu haben.
Gruß Crazyalex
30.03.2025 17:54 - bearbeitet 30.03.2025 17:55
Hallo @rodik
vielen Dank für die Informationen. Dass die comdirect das Gemeinschaftskonto nicht in ein Einzeldepot umwandeln möchte, ist insbesondere vor dem Hintergrund einer weiteren Erbin nicht verwunderlich. Mit Sturheit hat das meines Erachtens nichts zu tun. 😉
A) Zuerst meine Gedanken zum rechtlichen Teil:
Zu welchem Anteil eure (ich unterstelle jetzt mal) gemeinsame Tochter Erbin geworden ist, hängt von dem Güterstand während eurer Ehe ab. Wenn ihr keinen Ehevertrag abgeschlossen hattet, habt ihr im gesetzlichen Güterstand gelebt, der sog. Zugewinngemeischaft. Auch das unterstelle ich mal.
In dem Fall hast du vom hälftigen Anteil deiner Frau an den Wertpapieren 25% als sog. Zugewinnanteil und weitere 25% als Erbe bekommen. Eure Tochter hat von dem hälftigen Anteil ihrer Mutter 50% als Erbe bekommen.
Machen wir es konkret. Die Wertpapiere hatten zum Todestag einen Wert von 10.000 EUR. Dann passierte mit der Hälfte nichts, weil du vorher und hinterher Eigentümer warst und bist.
Von den Wertpapieren deiner Ehefrau in Höhe von 5.000 EUR hast du insgesamt 2.500 EUR bekommen (zur Hälfte als Zugewinn und zur Hälfte als Erbe) . Eure Tochter hat auch Wertpapiere im Wert von 2.500 EUR bekommen (als Erbin).
Wenn du nun die Wertpapiere in dein Einzeldepot überträgst, steht nun eine mögliche Schenkung von deinem Kind an dich im Raum. Das ist deswegen steuerlich "spannend", weil es für Schenkungen von Kindern an ein Elternteil nur ein Freibetrag von 20.000 EUR gibt. Da kann man also leicht in eine Falle treten. In dem Fall solltest du meines Erachtens mit deinem Kind eine Vereinbarung schriftlich fixieren, dass du zum Beispiel deinem Kind den Betrag in Geld ausbezahlst. Damit kannst du dem Finanzamt gegenüber erläutern, dass keine zusätzliche Schenkung stattgefunden hat. Dazu unten noch etwas mehr.
B) Nun aber zur technischen Ausgangsfrage, wie du die Wertpapiere in dein Depot bekommst:
Ich persönlich würde die Variante "Übertrag mit Eigentümerwechsel" auch in der Gewissheit probieren, dass das teilweise ja gar nicht stimmt, weil du einen Anteil des Depots ja auf dich selber überträgst. Das ist aber in meinen Augen nicht schlimm. Denn was passiert nun? Comdirect macht hoffentlich den Übertrag und meldet den Vorgang zusätzlich an das zuständige Erbschaft- und Schenkungsteuer-Finanzamt. Es kann sein (in Abhängigkeit von der Größe des Depots), dass du von dort aufgefordert wirst, den Sachverhalt zu erläutern. In diesem Zusammenhang wird nun auch geprüft, ob möglicherweise eine steuerpflichtige Schenkung von deiner Tochter an dich stattgefunden hat. Deswegen oben auch meine rechtlichen Ausführungen zu dem Thema.
So geht das alles hoffentlich seinen Gang! Wichtig: Nichts von dem, was ich oben beschrieben habe, ist eine Rechtsberatung. Kann ich auch gar nicht. Ich habe nur geschrieben, was ich über den Sachverhalt denke und wie ich ihn angehen würde. Ich hoffe, ich konnte dir Gedankenanstöße geben und wünsche dir viel Erfolg!
Lukas
am 30.03.2025 19:55
Hallo Rodik,
ich antworte dir hier eigentlich ungern, da deine Situation sehr kompliziert werden wird, und es für dich ohne Vorkenntnisse eventuell teuer, jedenfalls sicher sehr zeitaufwendig werden kann oder wird.
Auf Grund der Komplexität bei einem Todesfall antworte ich jetzt nur mit Grundinfos, denn du wirst noch hundert unklare Fragen haben.
Stirbt bei einem Gemeinschaftskonto ein Kontomitinhaber, sperrt die Bank nach Kenntnis des Todesfalles sofort das Konto. Auszahlungen gehen dann nur noch für nachgewiesene Kosten anlässlich der anfallenden Ausgaben zur Beerdigung und normale Folgekosten Strom, Miete, Versicherungen usw. (Rechnungsbelege).
Die Bank ist verpflichtet und wird den Kontostand bei Todeseintritt an die Erbschaftssteuerstelle des zuständigen Finanzamtes (u.U. ist das nicht dein Wohnsitzfinanzamt) übermitteln. (bei der Comdi meldet es wahrscheinlich die Commerzbank nach München und von dort an das zuständige Finanzamt, das ist aber jetzt unerheblich). Diese Stelle meldet vorh. Wertpapiere, eventuell Schließfächer, Geldvermögen usw. dann weiter.
Jetzt liegt ist die erste Hürde an der Nachlaßvorsorge, besteht ein sogenanntes einfaches Berliner Testament, oder ein vom Notar aufgesetztes Nachlassverzeichnis. Bist du dort als Testamentsvollstrecker aufgeführt, erhältst du nach Eröffnung (das geschieht formlos und nicht wie im Fernsehen gern gezeigt öffentlich) vom Amtsgericht einen Testamentvollstreckungsauftrag, den du annehmen solltest. Überläßt du das einem Anwalt fressen dich die Gebühren auf. Allerdings solltest du zumindest ein Nachlassverzeichnis aufstellen können.
Wenn mit den Miterben (wie Kinder) ein gutes Verhältnis besteht, oder keine Immobilien auf den Verkehrswert geschätzt werden müssen (also du mit den Kindern einig bist), wird es nicht ganz so umfangreich, ansonsten kannst du dich auf eine lange Wartezeit einstellen. Das Finanzamt fordert wahrscheinlich nur eine einheitlich und gesonderte Feststellung für das Todesjahr (ist der einzige Punkt, wo du eventuell den Steuerberater brauchst), und nach Abschluß der ganzen anfallenden Formalitäten (rechne mal mit einem Jahr, je nach Nachlass), kannst du dann dein Depot (jetzt als Nachlassdepot deklariert) übertragen.
Das ist jetzt vielleicht ein wenig zu viel Info auf einmal aber, wenn deine Verhältnisse normal oder besser problemlos sind, ist doch ein sofortiger Depotübertrag nicht unbedingt sofort erforderlich.
Als gerichtlich bestellter Testamentsvollstrecker lag ich für die Freigabe eines Depots fast ein Jahr mit einer bekannten roten Bank im Dauerzwist, bevor ich über das Depot die Verwaltungshoheit erwirken konnte. Und nebenbei, da ich weiß, was für Probleme auftreten können, hatte ich eine über den Tod hinaus reichende Kontovollmacht des Erblassers noch zu Lebzeiten von der Sparkasse überreicht bekommen.
Grüßle - Shane
am 30.03.2025 20:15
Wenn ich das gesagte richtig interporetiere, dann ist eine Erbengemeinschaft entstanden, welcher die Hälfte des Gemeinschaftsdepots gehört.
In diesem Fall könnte nur die Gemeinschaft insgesamt Verfügungen vornehmen, aber kein einzelner Miterbe.