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Depotübertrag Gemeinsames- auf Einzeldepot

Julian_ryp
Autor
2 Beiträge

Hallo liebe Comdirect Community!

Ich bin in einer schwierigen Situation. Vor 2 Jahren habe ich mit meinem Vater ein Gemeinschaftsdepot eröffnet und er hat es mit seinen angesparten Aktien gefüllt (die er als Mitarbeiter der Firma bekommen hat). So hat sich nun ein Depotwert von ca 40.000 aufgebaut.
Da es sich um ein Gemeinschaftsdepot handelt können wir beide jedoch leider keinen Steuerfreibetrag einstellen, um bei den Dividendenzahlungen Steuervergütungen zu erfahren.

Nun wollten wir die Struktur ändern, sodass dieses Gemeinschaftsdepot wieder aufgelöst würde und stattdessen alles über ein Einzeldepot im Namen meines Vaters läuft, bei dem ich dann eine Vollmacht beantrage, sodass er den Steuerfreibetrag einstellen kann.

 

Dabei bin ich nun darauf gestoßen, dass es sich um ein Depotübertrag mit Gläubigerwechsel handeln würde, und die Kapitalertragssteuer erhoben würde, was wir natürlich gerne vermeiden würden, da es sich bei der ursprünglichen Aufsetzung des Gemeinschaftsdepots ja nur um ein Missverständnis handelte.

Kann ich das über eine Schenkung regeln ( "Ich schenke meinem Vater die Werte aus unserem Gemeinschaftsdepot") Und wenn ja, wie kann ich Comdirect dies mitteilen? Geht die Schenkung bei gemeinsamen Depots auf ein Einzeldepot überhaupt? Wie hoch ist der Schenkungsrahmen bei der Konstellation und welche Kosten würden evtl (steuerpflichtig) auf uns zukommen?

4 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.175 Beiträge

Die Frage ist doch was erreicht werden soll.

Wenn alle Wertpapiere von deinem Vater angeschafft wurden gehört ihm auch alles.

Dazu muß es dann einen Vertrag geben, ansonsten nimmt das FA 50/50 an.

Eine Schenkung ist nicht notwendig.

Einfach das Depot auflösen und den Bestand auf zwei Einzeldepots übertragen.

Entweder 50/50 oder eben nach Wunsch gemäß Vertrag.

Julian_ryp

Genau, Ihm gehört alles und deshalb ist der Plan auch, alles auf ein Einzeldepot auf seinen Namen zu übertragen.

Müsste ein solcher Vertrag dem FA (&Broker) vorgelegt werden, wenn Ja in welcher Form?

Vielen Dank bereits und LG!

GetBetter
Legende
7.308 Beiträge

Hallo @Julian_ryp  und herzlich willkommen.

 

Das richtige Stichwort lautet "Unentgeltlicher Depotübertrag mit Gläubigerwechsel".

Während bei einem "entgeltlichen Depotübertrag" eine Veräußerung beim Abgebenden und eine Wiederanschaffung beim Aufnehmenden unterstellt wird (weswegen ggf. Kapitalertragssteuer anfällt und Haltefristen zurückgesetzt werden), handelt es sich bei einem "unentgeltlichen Depotübertrag" um einen nahtlosen Übertrag der Wertpapiere. Dieser Fall ist üblich bei Erbschaften und – so wie hier – bei Schenkungen.

 

Im konkreten Fall würde man also eine Schenkung von Dir an Deinen Vater unterstellen. Da es sich aktuell um ein Gemeinschaftsdepot handelt und die Hälfte des Wertes ohnehin Deinem Vater zuzurechnen ist, reden wir also nur noch von Deiner Hälfte von 20.000 €.

20.000 € entspricht übrigens zufälligerweise auch exakt dem Freibetrag für Schenkungen von Kindern an ihre Eltern, so dass der Vorgang ggf. steuerfrei bliebe. Allerdings sind für den Freibetrag jeweils 10-Jahres-Zeiträume zu berücksichtigen, so dass aufgrund weiteren Schenkungen durchaus insgesamt eine Steuerpflicht entstehen kann.

 

Über den Vorgang als solches wird das Finanzamt automatisch durch die Bank informiert. Meines Wissens müsst ihr nicht gesondert tätig werden.

 

Ein anderer Punkt bei dem ich nicht ganz sicher bin ist, ob das frühere Geschenk Deines Vaters an Dich quasi gegengerechnet werden darf.

Unterstellen wir beispielsweise, dass die Aktien zum Zeitpunkt des Übertrags auf das Gemeinschaftsdepot einen Wert von 30.000 € hatten, dann hast Du in dem Moment eine Schenkung von 15.000 € erhalten (hier gilt eine Freigrenze von 400.000 €).

Fraglich ist nun, ob Du 20.000 € "zurückschenkst" und in der Gesamtbetrachtung demnach eine Schenkung von Dir an Deinen Vater über 5.000 € erfolgt ist (was Euch noch etwas mehr Freiraum für die restliche Zeit der 10 Jahre lassen würde) oder ob die jeweiligen Schenkungen in beiden Richtungen unabhängig voneinander bewertet und besteuert werden.

 

Ich verlinke einfach mal @Fix1. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er darauf eine Antwort hat.

Fix1
Experte ★★
425 Beiträge

Hallo,

 

ich kann dem lieben @GetBetter uneingeschränkt zustimmen in allem, was er sagt.

 

Auch stimmt es, dass seinerzeit bei Einrichtung des Gemeinschaftsdepots und "Befüllung" durch deinen Vater eine Schenkung der hälftigen Wertpapiere an dich stattgefunden hat. Wegen des bereits ebenfalls von @GetBetter genannten hohen Steuerfreibetrags in Höhe von 400.000 Euro bei Schenkungen von Eltern auf ihre Kinder ist dabei vermutlich keine Steuer entstanden.

 

Nun findet wieder eine Schenkung von dir auf deinen Vater statt, wofür es leider nur einen Steuerfreibetrag in Höhe von 20.000 Euro gibt (der aber ja ausreichen könnte).

 

Und nun komme ich endlich zur Frage von @GetBetter : Ich würde aus der Ferne einen Zusammenhang von Schenkung1 und Schenkung2 verneinen, sodass dort keine Verrechnung stattfinden kann. Dafür fehlt es an einem Plan, der beide Schenkungen unfasst. 

 

Dass damals keine Schenkung beabsichtigt war und dass dieses Missverständnis nun beseitigt werden soll, würde mich - säße ich an entscheidender Stelle - nicht überzeugen. So ehrlich will ich sein. Aber vorbringen kann man das natürlich immer. 

 

Ich wünsche viel Erfolg

 

Lukas