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DBA Vollmacht

bert
Autor ★
4 Beiträge

Hallo,

ich hätte noch eine Frage.

Ich weis nicht mehr genau ob ich die DBA Vollmacht bereits zurückgesendet habe.

Kann man irgenwo nachsehen ob ich die Vollmacht schon erteilt habe?

 

vielen Grüße

Bert

18 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @Bert,

 

die DBA-Vollmacht wird online nicht angezeigt. Gerne helfen dir hier die Kollegen aus dem Kundenservice weiter.

 

Viele Grüße

Mario

joulb
Experte
103 Beiträge

Kann ich irgendwo sehen, für welche Länder die CoDi bei vorliegender DBA-Vollmacht die Beantragung der Erstattung übernimmt?

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @joulb,

 

da sich die steuerlichen Bestimmungen laufend ändern können, gibt es bei uns keine Online-Infos zu diesem Thema. Wende dich bitte per E-Mail (info@comdirect.de) oder telefonisch unter 04106 - 708 25 00 an unseren Kundenservice. 

 

Dort sind die aktuellen Infos bekannt.

 

Gruß

Erik

joulb
Experte
103 Beiträge

Ich habe mich im Januar bzw. März mehrfach (telefonisch / schriftlich) an genau diesen Support gewandt, um heute zu erfahren, dass Israel trotz DBA-Abkommen nicht bearbeitet wird. Allerdings ist jetzt die Frist zur direkten Einreichung durch mich verstrichen.

 

Dazu kann ich nur noch eins sagen, nicht empfehlenswert!

 

Stellungnahme der Fachabteilung erbeten.

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Ich bedauere, dass du widersprüchliche Informationen von uns erhalten hast, @joulb

 

Wende dich bitte per E-Mail an unsere Reklamationabteilung, da wir hier keine pauschale Aussage treffen können. Du kannst die Kollegen unter reklamation@comdirect.de erreichen.

 

Gruß

Erik

 

 

Challenger
Experte ★
189 Beiträge

Hallo @SMT_Service ,

 

könnten Sie mir bitte erklären, wozu das zweite Adresse-Feld im DBA-Formular ist?

Das erste Adresse-Feld ist klar für meine Wohnsitzadresse.

 

Danke und viele Grüße,

Challenger

Thorsten_
Legende
3.767 Beiträge

Ich bin zwar nicht das SMT, aber die zweite Adresse ist dafür da, was oben drüber steht: den zweiten Depotinhaber bei Gemeinschaftsdepots.

Challenger
Experte ★
189 Beiträge

Danke @Thorsten_, aber diese Information ist leider nicht zutreffend 😏

 

@SMTcomdirect :

Die beiden Adresse-Felder gehören zu einem Depotinhaber

Screenshot_from_2023-05-19 08-07-27.png

 

Viele Grüße,

Challenger

Thorsten_
Legende
3.767 Beiträge

@Challenger  schrieb:

Danke @Thorsten_, aber diese Information ist leider nicht zutreffend 😏


Ich weiß ja nicht, wie dein Formular aussieht, aber in diesem Formular steht eindeutig oben drüber "1. Depotinhaber" und "2. Depotinhaber".

Letzteres ist leer zu lassen, wenn es sich um kein Gemeinschaftsdepot handelt.

 

Das ist keine Aufzählung ("Erstens: Depotinhaber" und "Zweites: Depotinhaber"), sondern zu lesen als "Erster Depotinhaber" und "Zweiter Depotinhaber". Der Zusatz "nur bei Gemeinschaftsdepots" sollte es klar machen.

 

 

Nachtrag: Jetzt fällt mir auf, was du meinst 😄 Das ist die Adresse vom Finanzamt.