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Dauerauftrag in SEPA Nachbarland ändern

kleinmic
Autor ★★★
59 Beiträge

Liebe Community,

 

ich kann meinen Dauerauftrag in ein anderes SEPA-Land nicht ändern.

Erst werde ich gefragt, ob ich noch in anderen Ländern steuerlich veranlagt bin.

Mache ich nichts oder gebe nochmal Deutschland mit meiner TIN ein, wird eine Photo-Tan abgefragt, aber es kommt nicht zu einer Aktualisierung. Das selbe, wenn ich einfach einen zusätzlichen Dauerauftrag einrichten möchte.

Ich bin nebenbei nur in Deutschland steuerpflichtig.

Fällt jemandem ein Fehler bei meinem Vorgehen auf?

Ja, ich versuche es mir einfach zu machen und die 30-minütige Hotlineschleife zu ersparen 🙂 aber vielleicht kann mir jemand aus der Community oder von den Moderatoren helfen.

Vielen Dank.

81 ANTWORTEN

kleinmic
Autor ★★★
59 Beiträge

Hat sich irgendwie von alleine erledigt. Heute ging es....

bananaman
Autor ★
7 Beiträge

Leider geht es heute schon wiedermal nicht.... keine Ahnung was das mit dieser TIN soll.

2025-09-07 16_47_20-comdirect - eine Marke der Commerzbank AG.png

Auserdem steht da "ggf" und nein Ich bin und bleibe nur in DE steuerpflichtig, auch wenn ich Geld auf ein EU Konto überweisen möchte, weil dort z.B. meine Tochter lebt.

Kann echt nicht war sein, was da wieder seitens der COMDIRECT gemacht oder "gemurkst" wird...

Soviel zum Thema SEPA und alles soll leichter und einfacher werden.

Aber vielleicht kann mich ja einer der Moderatoren hier aus dem Forum, über diese Thmatik aufklären, denn die HOTLINE ist auch nach 40 min Warteschleife !!! nicht erreichbar.

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@bananaman  schrieb:

Leider geht es heute schon wiedermal nicht.... keine Ahnung was das mit dieser TIN soll.

2025-09-07 16_47_20-comdirect - eine Marke der Commerzbank AG.png

 


Grundregel: Wenn irgendwo auf der Bank-Seite steht : Klicken sie hier... dann solltest du erst einmal dort klicken und die Daten prüfen, bevor du in  Schnappatmung gehst. Im Übrigen stammt der 'Murks' aus Brüssel und ist zumindest indirekt irgendwie demokratisch legitimiert.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

CurtisNewton
Legende
4.847 Beiträge

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass da irgendwo steht, dass ein Dauerauftrag ins SEPA Land eine Abfrage steuerlicher Ansässigkeit triggern muss. Konsequenterweise müsste dann jede zweite "recurring" Paypal oder Visa Belastung auf meinen Konten eine solche triggern. Ich lasse mich natürlich gerne vom Gegenteil überzeugen. Insofern, Vorgabe aus Brüssel, oder wie bei Stopkursen oder WPK, überzogene Regelauslegung der Compliance Abteilung des Commerzamtes?

 

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"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@CurtisNewton  schrieb:

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass da irgendwo steht, dass ein Dauerauftrag ins SEPA Land eine Abfrage steuerlicher Ansässigkeit triggern muss.

Das tut es auch nicht, zumindest dann nicht, wenn die Stammdaten des Kunden korrekt sind. 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

bananaman
Autor ★
7 Beiträge

Bei einer solch "dum..." Antwort, bekomme ich sicher gleich Schnappatmung!! Es gehrt hier nicht darum, ob legimitiert oder nicht.

Dann erkläre mal bitte mit deiner Logik, warum einzelne SEPA Auslandsüberweisungen und Terminüberweisungen ohne Probleme funktionieren und hier keine TIN angefordert wird?

Sollten dann nicht "alle" Formen der Überweisung gleich behandelt werden?

Nur weil ich mir die monatlich gleiche Arbeit ersparen will, muss ich mir jetzt eine TIN im EU Raum geben lassen? 

Inkognito
Experte ★
294 Beiträge

@bananaman  schrieb:

Bei einer solch "dum..." Antwort, bekomme ich sicher gleich Schnappatmung!! 



Wenn du im Forum Hilfe suchst, solltest du an deiner Wortwahl arbeiten. 
Ungeachtet vom Thema ist es bei Auslandsüberweisungen eben nicht völlig egal, ob es sich um eine Einzelüberweisung oder Dauerauftrag

bzw. Folgeüberweisungen handelt.

Die Meldepflicht nach AWV beispielsweise betrifft die Summe alle Zahlungen innerhalb von 4 Wochen. 
Für die TIN Anzeige in deinem Fall habe ich allerdings ohne weitere Informationen keine Erklärung. 

bananaman
Autor ★
7 Beiträge

Ich an meiner Wortwahl arbeiten??

Was hat denn der Kollege geschrieben, mich der Schnappatmung beschuldigt....seine Wortwahl war mir gegenüber SICHER in Ordnung oder wie?

Ich glaub ich spinne...😖 

 

 

Summe aller Zahlungen in 4 Wochen? 

Es geht um 1 SEPA Auslandsüberweisung, welche ich jeden Monat nur 1x tätige, als Einzelüberweisung.

Diese möchte ich als Dauerauftrag anlegen (weil ich es schon vergessen habe und dies zur Unterstützung meiner Tochter dient, welche in Frankreich lebt), nicht mehr und nicht weniger, da gibt es keine Summe und es ist auch die einzige Auslandsüberweisung.

 

Noch mal zum allgemeinen Verständnis:

 

SEPA Auslandseinzelüberweisung = i.O. ohne TIN Abfrage

SEPA Auslandsterminüberweisung = i.O. ohne TIN Abfrage

SEPA Auslandsdauerauftrag = n.i.O. weil hier eine TIN Angaben erforderlich sind, warum absolut unklar.

Es erfolgt auch keinerlei Erklärung seitens der Bank, wie z.B. sie haben das Limit von xxx € bei Auslands- "Daueraufträgen" überschritten, daher müssen folgende Angaben ergänzt werden....

 

Was ist bitte der Unterschied, wenn ich die Überweisung nur 1x im Monat ausführe?

Die Summe bleibt hier immer die Gleiche und es bleibt auch immer die gleiche Anzahl an Überweisungen ins EU Ausland, nämlich 1. 

 

Wenn allerdings die Commerzbank / Comdirect in ihrem Eifer und "überzogene Regelauslegung der Compliance Abteilung" auch die innerdeutschen Daueraufträge (Miete etc.) mit einrechnet, dann kann sicher auch eine Summe herauskommen, was aber haben innerdeutsche Daueraufträge mit dieser EU Regelung zu tun??

 

Ich werde keine TIN in Frankreich beantragen, da ich da NICHT steuerpflichtig bin und auch nicht werde, nur weil ich meiner Tochter Geld monatlich zur Unterstützung sende.

Thorsten_
Legende
4.658 Beiträge

Du sollst ja auch keine TIN in Frankreich beantragen, sondern genau das tun, was im Fehlerhinweis steht: deine steuerlichen Ansässigkeiten prüfen.