am 14.04.2023 07:43
@digitus schrieb:Hallo @Sahara, herzlich willkommen in unserer Krabbelgruppe,
blöd gelaufen 😐. Andererseits ist es aber tatsächlich etwas ... räusper ... unbedacht, eine Geldkarte einfach zu vernichten ohne den auf dem Chip gespeicherten Geldbetrag vorher abzuheben. Woher hätte die Bank wissen sollen, wie viel Geld du auf der Geldkarte gespeichert und noch nicht wieder ausgegeben hast? Die Beträge wurden nicht an das Geldinstitut übermittelt ...
Kopf hoch,
Andreas
Hallo @digitus
Wie im ersten Beitrag vermutet und im zweiten Beitrag bestätigt, führen die Anbieterbanken ein Schattenkonto! Kann man auch bei Wikipedia nachlesen 😉
Wer so eine Karte noch hat und nutzt trägt allerdings das Risiko bei Diebstahl oder sonstigem Verlust.
Nimm Kontakt zu deiner Bank auf, liebe @Sahara und kläre den Fall. Theoretisch sollte es kein Problem sein, an dein Restgeld zu kommen!
Alles Gute!
am 14.04.2023 07:57
In dem Link steht aber auch genau worum es letztendlich geht:
"Nochmal zum Verständnis: Der Gegenwert der abgehobenen Beträge liegt auf dem Börsenverrechnungskonto der Bank, die für alle ihre Karteninhaber das Geld in einem großen Topf sammelt. Der Schattensaldo der einzelnen GeldKarten wird anhand der eindeutigen Nummer des Chips geführt. Die ausgebende Bank weiß also nicht, wieviel jeder einzelne Kunde wo ausgegeben hat oder noch mit sich herumträgt und die Evidenzzentrale weiß nicht, welcher Kunde hinter welcher Chipnummer steckt."
Das "Schattenkonto" von dem du sprichst ist ein globales Konto der Bank für alle Kunden und keines was dem Kundenkonto zugeordnet ist.
Wie schon weiter oben gesagt: Geldkarte ist wie Bargeld, wenn man sie verliert oder vernichtet ist es weg.
am 14.04.2023 19:38
Man sollte immer bis zum Ende lesen:
“Die Bank fragt dazu bei der Evidenzzentrale den Restbetrag ab, der noch auf der Karte vorhanden war (in der Regel muß man natürlich noch einige Zeit warten, es könnten ja noch Händler Umsätze einreichen), läßt den Saldo dann auf Null setzen und zahlt mir den offenen Betrag aus oder bucht ihn mir aufs Konto zurück. Da jeder GeldKarte auch ein Verfallsdatum hat (entweder Gültigkeit der ec-/Kundenkarte, auf der der Chip ist oder, wie oben sichtbar, eigenes Gültigkeitsdatum bei white-cards) kann ich bei Verlust auch warten bis die Gültigkeit abgelaufen ist und dann nachfragen, ob noch ein Restsaldo vorhanden ist. Dieser kann dann wie oben erstattet werden.“
15.04.2023 14:37 - bearbeitet 15.04.2023 21:12
Ich hatte übrigens vor Jahren folgenden kuriosen Fall mit meiner Girokarte einer Sparkasse:
Neue Karte noch vor Ablauf der alten Karte erhalten (zeitweilig sind also beide gültig; wie üblich).
Die alte Karte habe ich umgehend vernichtet durch zweimaliges Zerschneiden. Unmittelbar danach fiel mir ein "da ist ja noch Guthaben drauf!", d.h. auf der Geldkarte (Chip).
Was nun?
Der Chip war nicht zerschnitten. Also habe ich die Karte feinsäuberlich mit Tesafilm wieder zusammengeklebt. - Ich hatte nämlich gehört, dass es möglich wäre, eine zerschnittene floppy disk (Diskette) wieder zusammenzukleben (das spielte in einem Kriminalfall eine bedeutende Rolle). Danach mit der wieder zusammengefügten Karte zum Automaten. ... Und es hat tatsächlich funktioniert!! Die Geldkarte (Chip) konnte entladen werden!
Grüße
Klever