am 25.09.2021 13:00
Hallo Community,
hat jemand zufällig seine Gebühren schon zurückgefordert und auch bekommen?
Ich habe heute eine fadenscheinige Rückmeldung bekommen, dass "die Gebühren die erbrachte Leistung derer Meinung wert waren" und dass "durch das Urteil des BGH kein Anspruch auf Erstattung mit sich bringen würde" (sinngemäße Zitate). Zudem wird die drei-Jahres-Regel bei Energielieferverträgen genannt.
Wie sieht's bei euch aus?
Ich für meinen Teil werde nun den Ombudsmann einschalten. Die Begründungen sind schlichtweg falsch und die Drei-Jahres-Regel ist hier nicht anzuwenden.
Beste Grüße!
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 15.01.2022 01:51
@Morgenmond schrieb:
@ehemaliger Nutzer schrieb:Hallo @Klever,
die Erstattung ist bereits erfolgt. Solltest du noch eine Erstattung vermissen, wende dich gerne an die Kollegen aus dem Kundenservice.
Edit: Es gilt natürlich der Zeitraum 01.01.2018 - 26.04.2021. Allerdings müssen sich Kunden für die rückwirkende Erstattung für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 26.04.2021 aktiv melden und die Belastung der Entgelte reklamieren.
Viele Grüße
Mario
Gut zu wissen.
Leider geht dies auf dem Kontoauszug nicht so klar hervor. 😣
Gruß Morgenmond
So, ich habe jetzt (endlich) die Erstattung für die Zeit vor und nach dem BGH-Urteil in Form einer einzelnen Gutschrift erhalten.
Dafür war mehrfacher Kontakt zum Kundenservice erforderlich.
Erledigt. Haken dran.
Grüße
Klever
am 16.01.2022 11:49
Ich hatte schon vor paar Monaten geschrieben, dass ich nichts machen werde.
Gestern schrieb mich meine Bank, eine Tochtergesellschaft der Mittelbrandenburgischen Sparkasse an, dass sie alle Gebühren erstatten werden, die zu viel gezahlt wurden. Ferner baten sie darum das neue Preis-Leistungsverzeichnis und die neuen Geschäftsbedingungen bis zum 1. 7. zuzustimmen. Abwarten reichte also aus.