- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 25.09.2021 18:03
@Zilch schrieb:hat jemand zufällig seine Gebühren schon zurückgefordert und auch bekommen?
Die Kurzantwort: Nein.
Die Langantwort:
- Bei der comdirect habe ich noch nie Gebühren gezahlt.
- Bei meiner Hausbank habe ich zwar Gebühren gezahlt, bin über Änderungen im PLV aber immer korrekt informiert worden, habe die Auswirkungen durchaus verstanden und mein Einverständnis zum Ausdruck gebracht, einfach indem ich nicht gekündigt habe.
Jetzt nachträglich eine langjährige Historie in der Hoffnung aufzuarbeiten, irgendwo ein paar Euro zu finden, ist mir einerseits den Aufwand nicht wert und halte ich andererseits fast für ein bißchen unanständig. Immerhin war ich selber jeweils einverstanden (s.o.). Daran ändert auch ein neues Urteils nichts und damit soll es dann auch gut sein.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
25.09.2021 18:43 - bearbeitet 25.09.2021 18:51
Meine Sparkasse hat vor einigen Jahren das kostenlose Konto für über 18-jährige abgeschafft. Danach habe ich mich aktiv für ein anderes Kontomodell entschieden und nicht gekündigt. Insofern ist alles korrekt gelaufen und ich kann nichts zurückfordern. Hätte ich einfach nichts gemacht, dann wäre ich automatisch auf ein für mich teureres Kontomodell umgestellt worden und könnte in der Tat Gebühren zurückfordern.
Da mir meine Glaskugel das BGH-Urteil seinerzeit nicht vorausgesagt hat, läuft das für mich unter "Pech gehabt" 😉
25.09.2021 19:25 - bearbeitet 25.09.2021 19:27
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
25.09.2021 19:25 - bearbeitet 25.09.2021 19:27
Hallo @Zilch,
nein - ich habe es bisher nicht gemacht (Sparkasse), aber mir lange überleg es zu machen.
Allerdings kam ich dann zu dem Ergebnis, dass ich mich auch vorher hätte beschweren können. Ich wurde immer 3 Monate ++ vorher angeschrieben und habe dann akzeptiert durch nicht Widerspruch.
Wenn ich jetzt nur weil es ein Urteil gibt, dass die Banken so nicht informieren durften, dann finde ich das als unfair.
Außerdem bin ich mit meiner Sparkassenfiliale (ich gehe da nie hin, es sei denn sie laden mich ein - Keine Verkaufsgespräche) sehr zu frieden, ich kann telefonische Anweisungen geben, auch mal schnell sagen überweisen sie für mich den Betrag X an Firma Y. Ich habe da mein Haupt- und auch Geschäftskonto (unverschämt teuer).
Der Service stimmt, warum soll ich jetzt etwas zurück holen, nur weil es ein Urteil gibt. Bisher bekam ich auch keine Aufforderung die Änderungen der letzten Jahre zu bestätigen und zu akzeptieren.
Negativzinsen / Verwahrungsentgeld wurde bisher auch noch nicht angekündigt.
Was ich gemacht habe, ich habe gefragt ob sie mir die Kontoführung zu einem ermäßigtem Preis anbieten und das wurde bejaht. Wir haben uns geeinigt.
Reden kann helfen.
Ich bin gespannt wie es bei dir ausgeht.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 26.09.2021 15:34
@Nobka schrieb:ICh habe/bekomme von der Sparkasse 47 Euro zurück wenn ich mich damit Abfinde. Sicherlich wird mehr drin sein aber der Aufwand ist es mir nicht wert. Da ich auch nicht alles zweifelsfrei nachweisen kann.
ähnlich erging es mir/uns bei einem GKR-Kto. bei der SK
Es handelte sich hierbei bei um einen Betrag von ca. 250.- der zurückerstattet wurde.
Es werden hier nun von beiden Seiten die letzten 5 Jahre,
auf freundschaftlicher Basis überprüft.
Ehrlich gesagt, durchblicken tue ICH in dieser Angelegnheit nicht.
P.hu
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 26.09.2021 18:52
Auf langer Sicht, werde ich da eh nicht bleiben, sind mir einfach zu teuer. Das war eh ein Pistole auf die Brust Angebot.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 18.11.2021 21:34
Ich habe soeben von der comdirect eine "autom. Erstattung zu Unrecht erhobener Entgelte gemäß BGH-Urteil vom 27.04.2021" erhalten, ohne dass ich das jemals angefragt habe.
Interessanterweise wurden aber augenscheinlich nur die Gebühren ab 01.04.2021 erstattet (0,27 EUR für SMS-TANs), die 6,xx bis dahin angefallenen nicht. Finde ich ja erstaunlich, dass die Comdirect das von sich aus macht, aber diese Unterscheidung kann ich nicht nachvollziehen. So wie ich das in den Medien verstanden habe, hätten die Kunden anrecht auf Rückzahlung aller (nachträglich eingeführen) Gebühren der letzten zehn Jahre.
@SMTcomdirect, könnt ihr für Aufklärung sorgen? Danke!
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 19.11.2021 08:13
Hallo @VersalEszett,
wir können dir leider keine pauschale Erklärung liefern.
Dazu wäre ein Blick auf dein Konto erforderlich. Wende dich bitte entweder telefonisch oder über das Kontaktformular im Persönlichen Bereich an unsere Kollegen vom Kundenservice. Sie werden deine Frage gerne klären.
Gruß
Erik
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 06.12.2021 17:02
Hallo @SMT_Erik ,
im Finanzreport für November steht (Zitat)
Aufgrund des BGH-Urteils vom 27.04.2021 können aktuell einbehaltene Entgelte unwirksamen Vereinbarungen zugrunde liegen. Bei laufenden Entgeltabrechnungen konnten die Auswirkungen des Urteils noch nicht berücksichtigt werden. Wir bitten Sie um Geduld. Sie brauchen nichts zu unternehmen. Wir kommen wegen einer möglichen Korrektur der seit April 2021 einbehaltenen Entgelte unaufgefordert auf Sie zu. (Zitat Ende)
Dazu bitte zwei Fragen:
1) Wann erfolgt die Erstattung? - Andere Kunden haben nämlich schon Erstattungen erhalten wie ich mitbekommen habe: zumindest Gebühren für SMS-TANs.
2) Warum nur "seit April 2021"? Oder ist das einfach eine missglückte Formulierung? - Die Erstattung müsste doch für 3 Jahre rückwirkend erfolgen.
(Für die Zeit davor könnte sich Comdirect auf Verjährung berufen.)
Danke!
Viele Grüße
Klever

06.12.2021 17:08 - bearbeitet 06.12.2021 17:12
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
06.12.2021 17:08 - bearbeitet 06.12.2021 17:12
Hallo @Klever,
die Erstattung ist bereits erfolgt. Solltest du noch eine Erstattung vermissen, wende dich gerne an die Kollegen aus dem Kundenservice.
Edit: Es gilt natürlich der Zeitraum 01.01.2018 - 26.04.2021. Allerdings müssen sich Kunden für die rückwirkende Erstattung für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 26.04.2021 aktiv melden und die Belastung der Entgelte reklamieren.
Viele Grüße
Mario
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 06.12.2021 17:39
@ehemaliger Nutzer schrieb:Hallo @Klever,
die Erstattung ist bereits erfolgt. Solltest du noch eine Erstattung vermissen, wende dich gerne an die Kollegen aus dem Kundenservice.
Edit: Es gilt natürlich der Zeitraum 01.01.2018 - 26.04.2021. Allerdings müssen sich Kunden für die rückwirkende Erstattung für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 26.04.2021 aktiv melden und die Belastung der Entgelte reklamieren.
Viele Grüße
Mario
Gut zu wissen.
Leider geht dies auf dem Kontoauszug nicht so klar hervor. 😣
Gruß Morgenmond
