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BGH-Urteil "Negativzinsen"

Marten68
Autor ★★
24 Beiträge

Hallo Forum,

was denkt ihr. Wird sich die comdirect proaktiv an ihre betroffenen Kunden wenden um die gestern verkündete generelle Ungültikeit von Negativzinsen a.k. Verwahrentgelde für Tagesgeld und Sparkonten zu klären. Eigentlich wäre ja jetzt (Verjährung muss noch geprüft werden) eine Rückzahlung für Kunden möglich.  Bei Girokonten hat das Gericht ja geurteilt dass es "generell" möglich wäre aber alle Klauseln der Einführung zu unbestimmt waren und damit ungültig.

Dies berichtet ja nun auch die comdirect.

 

https://kunde.comdirect.de/inf/news/detail.html?ID_NEWS=1143770949

 

 

17 ANTWORTEN

solaman
Autor ★★★
42 Beiträge

Na das ist doch selbstverständlich, dass man als ggf. Betroffener das ganze einklagt, wenn schon nicht freiwillig zurückgezahlt werden sollte, ich meine wie naiv muss man denn sein,  darauf zu verzichten.

Die Banken bestehen doch andererseits genauso auf jeden cent, der ihnen zusteht, und würden den Kunden im Fall des Falles nichts schenken.

 

Es gab doch mal einen Prozess der Sparkassen, wo Zinszahlungen über Jahre zurückgehalten wurden und dann zumindest teilweise nachgezahlt werden mussten, ohne jetzt ins Detail zu gehen. Freiwillig?? Ich lach mich tot...

Von daher kann ich das Rumgeheule über diese "schreckliche" Urteil absolut nicht nachvollziehen, die Kunden müssen ihre Eigeninteressen vertreten und nichts anderes.

Kio
Mentor
764 Beiträge

Hm, ich bin jetzt kein Betroffener, würde aber auch sagen, das natürlich jeder Bankkunde das Recht hat, sich das Geld zurückzuholen. Auch wenn es womöglich nur 50€ sind, manchmal geht es auch nur um Genugtuung.

Ich kann mir erst einmal nicht vorstellen, das die Bank alle Kunden, die jetzt die Zinsen zurückfordern, das Konto kündigen. Zumindest, so lange man nicht gleich zum Anwalt rennt, sondern erst einmal nur sein Recht aufgrund des Urteils einfordert. Eine Bank, die daraufhin ihren Kunden das Konto kündigt, benimmt sich sehr unprofessionell.

 

Wenn man genau kuckt, heißt das für die Zukunft nur, das es keine Sparkonten mehr geben wird. Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf Konten, deren Zweck das Ansparen von Guthaben ist. Vermutlich auch, weil die Banken damit geworben haben, Geld bei ihnen anzusparen. Dem geht die Bank am Besten dadurch aus dem Weg, das sie die Kontenmodelle so abändert, das sie nicht mehr vorrangig als Sparkonten fungieren. Vielleicht heißen sie dann Geldsammelkonten, die mit einem Abstand zum Leitzins laufen und dadurch auch automatisch negativ werden können.
Auch könnten sie einfach die Tagesgeldkonten abschaffen und die Girokonten verzinsen, Girokonten dürfen schließlich nach wie vor mit Negativzinsen belegt werden.

 

Eigentlich sagt das Urteil nur, dass man nicht Leute mit einem Sparkonto locken darf, wenn man nicht bereit ist, mindestens das eingezahlte Geld auch wieder auszuzahlen, weil das sonst kein Sparen mehr ist. Für mich erst einmal nachvollziehbar.

So viele werden auch vermutlich nicht auf eine Rückzahlung bestehen, der Schaden für die Banken dürfte überschaubar bleiben. Für die Zukunft hat das auch keine Auswirkungen, siehe oben. Vermutlich ist das alles eine Menge Aufregung über am Ende so gut wie nichts.

 

Gruß kio

Phantasie ist etwas, was sich die meisten Leute gar nicht vorstellen können. (Gabriel Laub)

GetBetter
Legende
7.860 Beiträge

@Marten68  schrieb:

was denkt ihr. Wird sich die comdirect proaktiv an ihre betroffenen Kunden wenden um die gestern verkündete generelle Ungültikeit von Negativzinsen a.k. Verwahrentgelde für Tagesgeld und Sparkonten zu klären.


Ich selber bin nicht betroffen, wenn ich die Sache aber damals richtig mitverfolgt habe, dann hat die comdrict Negativzinsen/Verwahrentgelte nur auf Basis von Sondervereinbarungen mit den jeweiligen Kunden weitergegeben.

 

Und genau an dieser Stelle dürfte die Reise für all jene, die sich jetzt Hoffnung auf eine Erstattung machen, dann auch schon zu Ende sein. Zwischen den Vertragsparteien individuell getroffene Vereinbarungen sind nämlich garantiert nicht von diesem Urteil betroffen.

infosearch
Autor ★★★
74 Beiträge

wow, hier wird ja polemisiert wie zu besten Wahlkampftagen (einSchelm wer böses dabei denkt)...

einige meiner subjektiven Gedanken dazu:

Eine Bank zahlt nicht freiwillig, weil jede nicht geforderte Rückzahlung direkten Gewinn aus den Rückstellungen dafür bedeutet! es wird bestimmt einige wenige positive Ausnehmen geben...

Wenn das Recht (siehe Urteil im Wortlaut) auf meiner Seite ist, warum sollte ich dann verzichten (Die Bank bringt das nicht um, da Rückstellungen...) 

bin ich einfältig, weil ich evtl. 100k oder sonstwas cash liegen lasse... ich denke das von mir nicht und wer erlaubt sich so ein Urteil, ohne meinen Hintergrund dazu zu wissen?

Sonderklauseln die mir vertraglich etwas vorgaukeln sind schon oft genug gekippt worden, also würde ich mich damit nicht abhalten lassen!

warum soll mir die Bank das Konto kündigen, wenn ich nur mein Recht einklage und sonst weiterhin ein guter Kunde bin... da würd ich mal die Kirche im Dorf lassen und abwarten, so schnell schießen die Preussen dann auch nicht...

und ja die Finanzbranche wird daraus lernen und sich zukünftig was einfallen lasse, damit solchen Situationen der Wind aus den Segeln genommen wird...

 

ich lehne mich wieder zurück und genieße die Unterhaltung 😅

 

 

Cashcow
Experte ★
132 Beiträge

Ich finde die Diskussion völlig Banane. Denn wer betroffen war, hat seine Kohle seinerzeit schon längst woanders hingebracht.

Klever
Mentor ★
1.370 Beiträge

@Kio  schrieb:

 

Auch könnten sie einfach die Tagesgeldkonten abschaffen und die Girokonten verzinsen, Girokonten dürfen schließlich nach wie vor mit Negativzinsen belegt werden.


Zinsen auf das Girokonto. - Das wäre aber mal ein angenehmer Nebeneffekt bzw. eine angenehme Folge! 

Glaube aber eher nicht, dass das kommt. 

 

Grüße

Klever

infosearch
Autor ★★★
74 Beiträge

@Klever 

da bin ich ganz bei Dir, die Banken wollen es uns doch nicht angenehm machen, indem sie freiwillig mehr geben als sie müssen 😢

X25
Experte
77 Beiträge

Bei dem Thema erinnere ich mich sofort an diesen Thread. Ja, die Bank "bot" den Betroffenen Sondervereinbarungen an. Bei Ablehnung stand die Kündigung der Bankverbindung im Raum.

 

Viel interessanter war, dass schon damals mehr oder weniger klar war, dass die Spar- und Girokonten (das Giralgeld) der Kunden von den Negativzinsen der EZB gar nicht betroffen waren, sondern in Ausnahmefällen vielleicht das Zentralbankgeld. Wer sich darüber informieren möchte, findet in dem Thread interessante links. Reaktion der comdirect auf entsprechende Nachfragen oder Klarstellungen war, dass es sich um eine geschäftspolitische Entscheidung handelt, die man nicht kommentieren wollte.

 

Für mich stellte sich das damals so dar, dass man durchaus wusste, dass die Kundenkonten nicht betroffen waren, aber man die Gelegenheit, Strafzinsen zu kassieren, gerne mitnehmen wollte, und jeden, der die mögliche Kündigung der Bankverbindung nicht so toll fand, natürlich zur Unterzeichnung der Sondervereibarung "bewegte". Dazu trug natürlich bei, dass die Bedingungen der Negativzinsen, also eben der Unterschied zwischen Giral- und Zentralbankgeld, in den Medien nie aufgegriffen wurde, sondern man den Leuten quasi einredete, dass jeder davon betroffen sei.

 

Gruß

X25

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