Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Bankkarte Visa Debit Rückrechnung einer Belastung

Protect19
Autor
2 Beiträge

Hallo,

ich habe eine falsche Belastung meiner Visa-Debitkarte durch Burger King, Wiesbaden gefunden. Diese Belastung habe ich umgehend zur Rückrechnung markiert, außerdem meine Debitkarte sperren lassen und einen Strafantrag bei der Polizei gestellt. Daraufhin erhielt ich von Comdirect eine Ablehnung der Rückrechnung mit der Begründung, dass ich, in anderen Worten, selbst meine Karte in Burger King eingesetzt habe. 

Ich bin in einem Alter, dass ich nicht mehr zu Burger King gehe und war in meinen letzten 20 Jahren auch nicht mehr in Wiesbaden. Meine Karte ist in meinem Besitz und habe die Karte in meiner RFID sicheren Geldbeutel. 

Grundsätzlich ist somit die Verwendung der Comdirect Kreditkarte Risiko behaftet und kann nicht mehr verwendet werden, zumal Comdirect die Rückrechnung ablehnt ( Skimming des EMV-Chip nicht möglich und die Technologie gesichert). Aus dieser Ablehnung kann ich somit herauslesen, dass mir unterstellt wird, die Karte selbst verwendet zu haben und nachträglich mit der Rückrechnung einen illegalen Nutzen zu erlangen. Das sind schwere Anschuldigungen und werde daher auch den Banken Ombudsmann einschalten.

 

 

7 ANTWORTEN

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @Protect19,

 

herzlich willkommen in unserer Community. 

 

Leider können wir dir hier nicht bei kontobezogenen Anliegen weiterhelfen, da wir keine Einsicht in dein Konto haben. Grundsätzlich prüft unser Kundenservice sehr genau, wie ein Umsatz zustande gekommen ist. Sicherlich wollten unsere Kollegen dich mit dem Ergebnis der Recherche auch nicht verärgern. Unser Kundenservice nutzt die zur Verfügung stehenden Ressourcen und Erkenntnisse für ein objektives Fazit. 

 

Bei einer Reklamation wird genau geprüft, wie der Umsatz entstanden ist - also welche Karte wo und wann genutzt und wie der Umsatz autorisiert wurde. Sollten mehrere Karten zu deinem Konto vorhanden sein, wie für einen weiteren Kontoinhaber oder Bevollmächtigten, kann auch nachvollzogen werden, wem die jeweilige Karte gehörte. Dass das altbekannte Skimming nicht mehr möglich und die Technologie grundsätzlich sicher ist, bestätige ich hier gerne noch einmal. 

 

Solltest du weiteren Anlass zur Reklamation sehen, wende dich bitte unter 04106 - 708 25 04 oder über das Kontaktformular für Kunden auf unserer Website erneut an unseren Kundenservice. 

 

Beste Grüße

Jan-Ove

JSAS
Autor ★★★
64 Beiträge

Von der Webseite Burger King:

 

  • In Restaurants von Burger King kann mit Bargeld, EC- und Kreditkarte, aber auch mobil und kontaktlos sowie mit Payback Punkten bezahlt werden.
  • Bei Bestellungen über den Burger King Lieferservice kann direkt online per Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Paypal bezahlt werden, oder in bar bei Lieferung.

Das heißt für die Visa- Debitkarte im konkreten folgende Möglichkeit: Karte wurde physisch oder virtuell eingesetzt.

 

Bei der virtuellen Nutzung über Google- oder Apple Pay oder der Online Bestellung, benötigt man die Karte nicht physisch. Jedoch können die Kartendaten nicht einfach so genutzt werden. Bei Zahlungen über den Bezahldienst muss die Karte freigeschaltet werden, entweder durch den Kunden in der comdirect App oder durch einen legitimierten Anruf beim Kundenservice. Dies ist nur möglich, wenn diese Person die Kontodaten und und die Apps installiert hat. Bei der Online-Zahlung ist das 3 D Secure Verfahren für de Zahlung nötig. Das heißt, bevor die Zahlung freigegeben wird muss der Kunde seine 6-stellige Online Banking PIN dort eingeben und die Zahlung mit einer TAN bestätigen. Auch die Zahlung mittels Paypal ginge nur, wenn dort die Karte hinterlegt wurde und vom Kunden freigeschaltet wurde.

 

Mit der Zahlung der physischen Karte würde bei Beträgen ab 50 Euro die PIN erforderlich sein, bei Beträgen unter 50 Euro nicht.

 

Die Nutzung der Karten ist daher schon recht sicher und gilt für anderen Banken ebenfalls. 

 

Dies sind Fakten, wenn der Kunde für sich selber daraus erkennen will, das die comdirect ihm etwas unterstellen will, ist dies allerdings schon harter Tobak. Ich glaube im übrigen nicht, das die comdirect den Kunden so etwas unterstellt, sich aber nun mal an die Fakten halten muss, auch wenn dies für den Kunden ärgerlich erscheint.

 

Aber ich bin gespannt was dann bei der Beschwerde herauskommt.

kammann
Experte ★★
258 Beiträge

@Protect19 :

Lass Dich bloß nicht abwimmeln, schon gar nicht telefonisch. Reklamationen immer schriftlich einreichen und Belege beifügen(Kopie der Anzeige bei der Polizei +ggf weitere Nachweise, dass Du am besagten Tag nicht in Wiesbaden warst).

Laut AGB ist die Bank verpflichtet, nichtautorisierte Kartenverfügungen binnen eines Werktags nach Eingang der Reklamation wieder gutzuschreiben. Falls nicht -> Beschwerde bei der Bafin einreichen.

Wie @JSAS bereits aufgezeigt hat, gibt es bei der VISA Karte mehrere Möglichkeiten einer Belastung ohne physische Präsenz vor Ort, insb. Google Pay (falls eingerichtet) eröffnet hier ein gewisses Missbrauchspotential. Daher ist es wichtig, von der comdirect die kompletten Daten der Buchung zu verlangen - dazu gehört neben der Karten/Kartenfolgenummer auch die Angabe ob mit PIN, kontaktlos oder Google Pay bezahlt wurde.

 

Das Beispiel zeigt, dass eine VISA-Debitkarte aus Kundensicht die schlechteste Variante einer Zahlkarte darstellt: Es erfolgt ein direkter Durchgriff auf das hinterlegte Girokonto, d.h. man hat keine monatliche Abrechnung wie bei einer echten Kreditkarte (der man widersprechen könnte) und sie birgt ein Missbrauchspotential einer Kreditkarte - dies ist deutlich höher als bei einer Girocard, die aufgrund der eingeschränkten Nutzung nur innerhalb von Deutschland, nur physische Verwendung der Karte vor Ort inhärent sicherer ist.

 

Protect19

Hallo,

zwischenzeitlich hat sich das Problem für uns geklärt. Am Freitag Nachmittag haben wir eine zweite Mail von comdirect erhalten und schließlich mehr Informationen übermittelt. Danach sollte die Karte nicht am17.05., sondern am 13.05. um 15:33 Uhr, in Burger King, Wiesbaden, eingesetzt worden sein. Allerdings wurde nicht nur meine Frau, aber dann auch ich in den Fall einbezogen, die Karte physisch in Wiesbaden eingesetzt zu haben. 

Tatsache wissen wir jetzt: 1. Meine Frau hatte am 13.05. etwa zur gleichen Zeit bei Pret a Manger in der Fressgasse, Frankfurt, für den gleichen Betrag umgesetzt. Auf ihrem Beleg erschien "FHF Group GmbH", aber kein weiterer Hinweis. Im Internet habe ich die Verbindung über die Shaffi Group gefunden, die unter anderem Franchisenehmer von Burger King und Pret a Manger ist. Die Verbindung zu FHF ist, dass Shaffi Group die Fast Food Restaurants von FHF abwickeln lässt. Wir können daher auch nur vermuten, dass FHF alle Kassen über das Netzwerk über namentlich Burger King, Wiesbaden abwickelt.  

Fazit für uns: Comdirect übermittelt unzureichende Informationen, um Umsätze 100 % prüfen zu können. Das Chargeback-Verfahren der Comdirect fällt somit für uns durch. Unseren physischen Einsatz/Verbleib konnten wir mit unseren Standorten Alibis nachweisen. und mit den zur Verfügung gestellten Informationen der Comdirect hätte die

 

 

JSAS
Autor ★★★
64 Beiträge

Der Umsatz wurde getätigt: "Tatsache wissen wir jetzt: 1. Meine Frau hatte am 13.05. etwa zur gleichen Zeit bei Pret a Manger in der Fressgasse, Frankfurt, für den gleichen Betrag umgesetzt. Auf ihrem Beleg erschien "FHF Group GmbH", aber kein weiterer Hinweis. Im Internet habe ich die Verbindung über die Shaffi Group gefunden, die unter anderem Franchisenehmer von Burger King und Pret a Manger ist. Die Verbindung zu FHF ist, dass Shaffi Group die Fast Food Restaurants von FHF abwickeln lässt. Wir können daher auch nur vermuten, dass FHF alle Kassen über das Netzwerk über namentlich Burger King, Wiesbaden abwickelt. "

 

Die Rückgabe war also abzulehnen. Es ist im übrigen nicht Aufgabe der comdirect nachzuprüfen, ob Händler andere Zahlungsanbieter nutzen.

 

In diesem Fall lautet also das Fazit:

Umsatz wurde getätigt, und somit zu Recht abgelehnt. Zu kritisieren gilt es einzig die eventuellen "Fehlinformationen" seitens der comdirect. Chargeback hat funktioniert.

 

 

__dpk
Mentor
856 Beiträge

Ein Problem der Visa Debit ist, dass der Tag der Zahlung aus der Buchung nicht mehr ersichtlich ist.
In der offenen Buchung ist noch ein Zeitstempel der Zahlung im Buchungstext angegeben. Nach der Buchung ist der dann leider weg und das Datum der Buchung ist natürlich nicht gleich dem Datum der Zahlung. Das erschwert es im Nachhinein nachzuvollziehen wann genau die Zahlung durchgeführt wurde.

 

@SMT_Jan-Ove Es wäre echt hilfreich, wenn der Zeitstempel der Zahlung auch nach Buchung noch im Buchungstext vorhanden wäre.

Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.
- Albert Einstein -

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.869 Beiträge

Ein generelles Problem ist das niemand die Dienstleister bzw. Geschäfte verpflichtet ein sinnvollen Text für die Belastung zu hinterlegen.

Abgesehen davon dass für den  Kunde nicht nachvollziehbar ist wer was über welchen Dienstleister abrechnet (warum auch) sind viele Terminals einfach falsch programmiert.

 

Ich hatte auch schonmal einen Fraud vermutet, auf ,meiner Abrechnung war eine Abbuchung der DB (die mit den Zügen, nicht die mit Geld) im dreistelligen Bereich, ausgewiesen als Fahrkartenautomat in Hamburg Altona. Da war ich zuletzt vor 15 Jahren. Auf dem Weg zur Polizei hab ich mir gedacht, der Betrag ist so eine komische Summe, die kenn ich doch irgendwo her. Und richtig, es war die Monatskarte vom Nürnberger VGN die ich im Erlanger Bahnhof an einem DB Automaten gekauft hatte.

 

Nachvollziehbar wäre für mich gewesen

- DB / Erlangen

 -DB / Frankfurt (da sitzt das Unternehmen ja)

- Irgendwas mit VGN

- irgendwas mit Erlangen

 

Wie soll man das zuordnen können wenn explizit "Fahrkartenautomat HH Altona" auf der Abrechnung steht?

Dafür kann natürlich die Bank nix, aber hier wäre dringend mal der Gesetzgeber in der Verantwortung dafür zu sorgen das Abrechnungen leicht zuzuordnen sind.

 

Die Bäckerei bei der ich einkaufe bekommt das übrigens hin, da ist immer die Anschrift der Filiale mit Datum angegeben und nicht irgendwas kryptisches das man nur entschlüsseln kann wenn man den Auszug aus dem Handelsregister und den Dienstleister kennt.

 

 

 

 

 

 

--------------------
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo