Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Aktienverlust mit Gewinnen verrechnen

FRA
Autor ★
3 Beiträge

Liebe Community,

 

ich habe se leider noch nicht so ganz mit der Verlustbescheinigung verstanden bzw bin mir unsicher.

 

Verstehe ich es richtig, wenn ich nur 1 Depot habe und ich verkaufe Aktien mit Verlust, dann werden diese Verluste als Verluste abgespeichert. Wenn ich dann später Aktien mit Gewinn verkaufe, dann wird dies mit den Verlusten verrechnet, bevor der Freibetrag und danach Steuern zum Tragen kommen. Ist das so korrekt? Gilt das auch für Dividendenzahlung zur Verrechnung?

 

Werden dann aber übriggebliebene Verluste automatisch ins nächste Jahr übertragen oder kann eine Verrechnung nur im gleichen Jahr erfolgen? Wenn verlängert, verfällt dies irgendwann?

 

Verstehe, dass ich einen Verlustbescheinigung immer nur beantragen muss, wenn ich nich ein Depot bei einer anderen Bank habe mit der ich den Verlust verrechnen will. Dies aber ist auf das Jahr der Bescheinigung begrenzt und verfällt dann. Richtig?

 

Kann ich denn bei der Verlustbescheinigung einen genauen Betrag wählen, so dass ich nur das übertrage was ich zur Verrechnung brauche? Dann würde der Restbetrag hier bestehen bleiben und dieser wird dann bei Comdirect ins nächste Jahr übernommen?

 

Sorry für sie Fragen, aber der Hilfetext von Comdirect ist mir hier zu zweideutig. Dort wird von Übertragung ins Folgejahr gesprochen, aber dann im zweiten Absatz bei der Verlustbescheinigung davon, dass dies nicht ins Folgejahr übertragen werden kann.

 

Herzlichen Dank schon mal für Eure Hilfe

Schönes Wochenende

Frank

7 ANTWORTEN

t.w.
Legende
5.119 Beiträge

Moin @FRA,

 


@FRA  schrieb:

Verstehe ich es richtig, wenn ich nur 1 Depot habe und ich verkaufe Aktien mit Verlust, dann werden diese Verluste als Verluste abgespeichert. Wenn ich dann später Aktien mit Gewinn verkaufe, dann wird dies mit den Verlusten verrechnet, bevor der Freibetrag und danach Steuern zum Tragen kommen. Ist das so korrekt? Gilt das auch für Dividendenzahlung zur Verrechnung?


Das ist so weit richtig. Allerdings werden Dividenden mit dem sonstigen Verlusttopf verrechnet, nicht mehr dem aus Aktiengeschäften. 

 


@FRA  schrieb:

Werden dann aber übriggebliebene Verluste automatisch ins nächste Jahr übertragen oder kann eine Verrechnung nur im gleichen Jahr erfolgen? Wenn verlängert, verfällt dies irgendwann?


Nach aktuellem Recht werden die Verluste unbegrenzt in die Zukunft fortgetragen. 

 


@FRA  schrieb:

Verstehe, dass ich einen Verlustbescheinigung immer nur beantragen muss, wenn ich nich ein Depot bei einer anderen Bank habe mit der ich den Verlust verrechnen will. Dies aber ist auf das Jahr der Bescheinigung begrenzt und verfällt dann. Richtig?


Genau dann und nur dann brauchst Du diese Bescheinigung. Auch dieser Verlust wird, wenn er nicht vollständig verrechnet wird, unbegrenzt fortgetragen. 

 


@FRA  schrieb:

Kann ich denn bei der Verlustbescheinigung einen genauen Betrag wählen, so dass ich nur das übertrage was ich zur Verrechnung brauche? Dann würde der Restbetrag hier bestehen bleiben und dieser wird dann bei Comdirect ins nächste Jahr übernommen?


Wo weit ich weiß, geht es nur ganz oder gar nicht.

FRA
Autor ★
3 Beiträge

Herzlichen Dank @t.w. Jetzt ist alles klar 😀

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

Hallo @FRA  und herzlich willkommen.

 

Vielleicht noch eine Ergänzung zu den Antworten von @t.w., da ich eine Deiner Fragen beim ersten Lesen etwas anders verstanden hatte:

 


@FRA  schrieb:

Verstehe, dass ich einen Verlustbescheinigung immer nur beantragen muss, wenn ich nich ein Depot bei einer anderen Bank habe mit der ich den Verlust verrechnen will. Dies aber ist auf das Jahr der Bescheinigung begrenzt und verfällt dann. Richtig?


Wenn Du Dir eine Verlustbescheinigung ausstellen lässt, dann werden die Stände der Töpfe bei der Bank auf Null zurückgesetzt. Die Verrechnung der Verluste erfolgt ab dann gewissermaßen eine Ebene höher, nämlich nicht mehr bei der Bank sondern beim Finanzamt. Dazu muss die Verlustbescheinigung zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.

 

Diese Einreichung muss zwingend mit der Steuererklärung des entsprechenden Jahres erfolgen. Eine jetzt beantragte Verlustbescheinigung für das Jahr 2022 also im Jahr 2023.

 

Nachdem die Verluste daraufhin beim Finanzamt dokumentiert sind werden sie aber wiederum zeitlich unbegrenzt vorgetragen, ganz so wie es auch auf der Banken-Ebene der Fall gewesen wäre.

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

Alles korrekt.

Und wenn du vergisst diese Verluste vom Finanzamt bescheinigen zu lassen dann sind sie futsch.

FRA
Autor ★
3 Beiträge

Danke @Silver_Wolf  und @GetBetter 

 

das gilt aber dann nur für die Bescheinigung wenn andere Banken im Spiel sind. Bei der gleichen Bank läuft das alles intern ohne Finanzamt ab. Natürlich bekommt das Finanzamt am Jahresende die Bescheinigung, aber die Verrechnung ist dann doch schon passiert?

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

Du musst unterscheiden zwischen der Jahressteuerbescheinigung und einer Verlustbescheinigung.

Die Erstere bekommst du automatisch (ha ha) und diese ist (von allen Banken) beim FA vorzulegen wenn eine Günstigerprüfung beantragt wird.

Letztere musst du beantragen und dann werden die Verlusttöpfe gelöscht.

Nur sinnvoll wenn Gewinne bei anderen Banken verrechnet werden sollen.

Das hat gerne auch mal Seiteneffekte wie Aufleben und Verfall des Freibetrages.

Das würde ich nie machen und das FA ins Spiel bringen.

Man kann doch Gewinne bei der Bank realisieren wo Verluste vorgetragen sind.

Dazu brauche ich kein FA.   🙂

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

@FRA  schrieb:

das gilt aber dann nur für die Bescheinigung wenn andere Banken im Spiel sind. Bei der gleichen Bank läuft das alles intern ohne Finanzamt ab. Natürlich bekommt das Finanzamt am Jahresende die Bescheinigung, aber die Verrechnung ist dann doch schon passiert?


Bitte bedenke, dass mit Ausstellen einer Verlustbescheinigung (VB) die Verlustverrechnungstöpfe bei dieser Bank auf Null gesetzt werden.

Insofern läuft die Verrechnung innerhalb der gleichen Bank zwar automatisch, aber eben nur solange keine VB beantragt wurde. Nach Ausstellung der VB ist bei der Bank keine Verrechnung der alten Verluste mehr möglich, einfach weil sie auf Bank-Eben gar nicht mehr vorhanden sind.