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Achtung vor Kündigung!

BH
Autor ★
5 Beiträge

Hallo zusammen,

 

bis gestern Nacht war ich noch ein glücklicher Kunde und habe vielen Freunden Comdirect empfohlen. 

Da ich auf einmal keine 20€ mehr überweisen konnte, rief ich dir Hotline an und frage was der Grund sei. 
Antwort: Sie wurden von uns gekündigt. Rufen Sie dann morgen ab 8:00 Uhr früh an um mehr Informationen zu bekommen.

 

Soeben habe ich dann erneut angerufen und nachgefragt wieso/weshalb mein Konto gelöscht worden ist.

Antwort: Paragraph so und so, wir haben das Recht - wie sie als Kunde auch. Eine weitere Aussage/Info ist nicht möglich.

 

Von daher passt bitte auf und tut nicht wie ich komplett das Konto wechseln (Stadtsparkasse zu Comdirect), denn sonst steht ihr vielleicht auch so blöd da wie ich jetzt. 
Gerne hätte ich auch gewusst wieso mein Konto aufgelöst worden ist. Der Dispo ist entsprechend auch Geschichte, von daher kommen dann Zinzen dazu.

Naja, dann such ich mir mal eine andere Bank. Trotzdem finde ich es sehr schade von Comdirect!

39 ANTWORTEN

UlrichK
Autor ★★
11 Beiträge

Wenn die Bank einem Anfangsverdacht der Geldwäsche nicht nachgeht, kann es im Einzelfall als Straftatbestand gewertet werden.

 

Da würde ich als Bank auch nicht zweimal überlegen.

uncontrolled
Experte
99 Beiträge

Nicht gerade erwachsen, dieser "Spaß". Da muss man eben (oder Dritte) mit den Konsequenzen leben. Für eine Kontoführung reicht wohl nicht immer nur das Alter auf dem Ausweis, sondern auch in der Reife. Auch, wenn es lustig zu sein scheint, Spaß hat manchmal seine Grenzen. Vor allem im Bereich der Bankgeschäfte, sollte das jedem klar sein.

 

Nur meine Meinung.

RRRRRR
Experte ★
132 Beiträge

Was hier über "Geldwäscheverdacht" fabuliert wird, ist nun wirklich Quatsch mit Soße. Bei einem unbaren Geldeingang von 6,00 € gibt es keinen "Anfangsverdacht"  der Geldwäsche. Nie und egal, was da als Verwendungszweck vermerkt ist. Wobei sich echte Geldwäsche ohnehin dadurch auszeichnet, dass ein möglichst unauffälliger Verwendungszweck angegeben wird.

 

Nun, die Bank hat trotzdem das Recht humorlos zu sein und Kunden zu kündigen, die nicht in das humorlose Schema passen. Allerdings ordentlich zu kündigen, also mit einer Frist von mindestens zwei Monaten. Wenn ich es richtig verstanden habe, war das hier aber eine außerordentliche, fristlose Kündigung. Da sollte die Bank in solchen Fällen damit rechnen, dass sie von manchen wenig humorlosen Kontoinhabern oder Verbraucherverbänden schneller eine einstweilige Verfügung auf dem Tisch haben wird, als sie sich umsehen kann. Und obwohl so etwas immer sehr teuer wird, scheinen die beiden großen privaten Bankkonzerne in Deutschland diesbezüglich nicht lernfähig zu sein.

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @BH,

 

ich kann nachvollziehen, dass dich unsere Reaktion sprachlos macht. Aber mit "Spaß" hat das Ganze leider nichts zu tun. Warum wir das Konto gekündigt haben, hat @UlrichK richtig begründet.

 

Vielleicht solltest du deinem Freund raten, dass er sich künftig andere Verwendungszwecke ausdenkt.

 

Gruß aus Quickborn

Erik

einekundin
Experte ★
144 Beiträge

@chi  schrieb:

@BH  schrieb:

Was kann ich als Empfänger dafür?


Na, offensichtlich bist du doch der Lieferant der Drogen bzw. Medikamente. 😉


[Edit]

 

Natürlich kann ein Empfänger einer Überweisung am Verwendungszweck nichts

ändern. Sie  schreiben, dass es sich um einen Freund handelte. Dann stellt sich die Frage, was wollte der Freund damit bezwecken? War es ein Test, ob die comdirect den Verwendungszweck auf Auffälligkeiten untersucht?

 

Dann ging das wohl nach hinten los Smiley (zwinkernd)

 

 

UlrichK
Autor ★★
11 Beiträge

Deine Mutmassungen und Schlüsse sind wirklich erheiternd RRRRRR.

 

Da du dich um Fakten nicht kümmerst:

§ 261 Abs. 5 StGB Die Höhe des Betrages, der aus der Vortat erlangt wird, ist irrelevant. 

 

Gerade ein unauffälliger Verwendungszweck kann zu Nachforschungen der Bank führen. Wie soll die Bank sonst auch Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen?

 

Grosse Rede mit der einstweiligen Verfügung. Gegen solchen Unfug ist es möglich Schutzschrift im Schutzschriftenregister zu hinterlegen.

 

einekundin
Experte ★
144 Beiträge

@RRRRRR  schrieb:

Nun, die Bank hat trotzdem das Recht humorlos zu sein und Kunden zu kündigen, die nicht in das humorlose Schema passen. Allerdings ordentlich zu kündigen, also mit einer Frist von mindestens zwei Monaten. Wenn ich es richtig verstanden habe, war das hier aber eine außerordentliche, fristlose Kündigung.


Ob die comdirect ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund hat, lässt

sich aus der Ferne nicht einfach beurteilen. Die AGB legen fest, dass es für

die Bank unzumutbar sein muss, die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung

noch in der Regel 2 Monate aufrecht zu erhalten. Ob dieses hier der Fall war,

würde im Zweifelfsfall ein Gericht klären müssen.

 

Nummer 19.3 der AGB:

 


Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der Bank deren Fortsetzung, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, unzumutbar werden lässt.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Dann kann mir tatsächlich jeder jederzeit mit einer Überweisung einfach  das Konto sperren. 

Ich kann dann nur jedem raten, die IBAN (die ich bisher nicht für so besonders schützenswert hielt) nicht unbedacht an Dritte, insbesondere Privatpersonen, weiterzugeben.

 

Und für privaten Geldtransfer sollte man sicherheitshalber wohl lieber andere Systeme, wie z.B. Paypal nutzen.

 

RRRRRR
Experte ★
132 Beiträge

@UlrichK  schrieb:

... 

§ 261 Abs. 5 StGB Die Höhe des Betrages, der aus der Vortat erlangt wird, ist irrelevant. 

...

 


Die Bank ist nicht die Staatsanwaltschaft. Für die Sorgfaltspflichten von Finanzdienstleistern bei Finanztransaktionen nach dem Geldwäschegesetz gilt eine Mindestgrenze von 1.000,00 € (§ 10 Abs. 3 GwG). Bei Transaktionen unterhalb dieser Grenze ist die Bank zu gar nichts verpflichtet, sie braucht nicht einmal genauer hinschauen, geschweige denn etwas aufzeichnen oder melden.

einekundin
Experte ★
144 Beiträge

@BH  schrieb:

Danke, aber was kann ich als Empfänger dafür?


Vielleicht einfach die falschen Freunde Smiley (zwinkernd)