Überweisung trotz korrekter IBAN nicht auf Empängerkonto
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 04.09.2018 14:55
Halllo,
am 29.8. nahm ich Sepa-Überweisung innerhalb Deutschlands vor.
Bis heute, 4.9. (4 Werktage) ist das Geld immer noch nicht auf dem Empfängerkonto.
IBAN ist korrekt. Welche Bank ist hierbei zu kontaktieren?
Gibt es noch jemanden, dem das auch schon passiert ist?
Schönen Gruß
Stan
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
04.09.2018 15:02 - bearbeitet 04.09.2018 15:17
Die Bank bei der Du die Überweisung in Auftrag gegeben hast kann das ganze prüfen.
Mir selbst ist es noch nicht passiert.

am 04.09.2018 15:08
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 04.09.2018 15:08
Hallo @Stan,
wenn die Überweisung zu Lasten deines comdirect Kontos erfolgte, können wir gerne gegen Entgelt eine Überweisungsnachfrage für dich in Auftrag geben. Hierbei wird geprüft, wo das überwiesene Geld gelandet ist.
Wenn du eine Überweisungsnachfrage in Auftrag geben möchtest, wende dich bitte an meine Kollegen der Kundenbetreuung unter 04106 - 708 25 00.
Viele Grüße, Mario
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 04.09.2018 15:12
D.h. ich bekomme die Auftragskosten nicht erstattet auch wenn sich rausstellt, dass der Fehler bei Comdirect lag?
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 04.09.2018 15:17
Hallo @Stan,
wenn die IBAN korrekt war, kann der Fehler nicht bei uns liegen. Und eine Überweisung an eine fehlerhafte IBAN ist nicht möglich.
Viele Grüße, Mario
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 04.09.2018 15:23
Ah, vielen Dank!
04.09.2018 15:30 - bearbeitet 04.09.2018 15:35
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
04.09.2018 15:30 - bearbeitet 04.09.2018 15:35
@ehemaliger Nutzer schrieb:Hallo @Stan,
wenn die IBAN korrekt war, kann der Fehler nicht bei uns liegen. Und eine Überweisung an eine fehlerhafte IBAN ist nicht möglich.
Viele Grüße, Mario
Kleine Wortklauberei: @ehemaliger Nutzers Aussage dreht sich um fehlerhafte IBANs im Sinne von Zahlendreher o.ä. Eine Eingabe einer fachlich falschen aber technisch korrekten IBAN führt natürlich schon zu einer Überweisung (aber auf ein falsches Konto).
Zum anderen bin ich als ITler natürlich immer sehr vorsichtig bei Aussagen der Art "kann nicht bei uns liegen": Jedes IT-System hat Fehler* und seien sie noch so obskur (treten nur auf, wenn Datum im 2 HJ liegt, eine Quersumme von 11 hat und mindestens 5 Einsen in der IBAN auftauchen).
Gruß,
Necoro
* Ausnahme mag mathematisch verifizierte Software sein, wobei man dort hinterfragen muss, ob die Spezifikation, gegen die verifiziert wurde, korrekt ist.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 04.09.2018 15:41
Hallo @Necoro,
deswegen habe ich den Begriff "fehlerhaft" und nicht "falsch" gewählt. 😉
Viele Grüße, Mario
PS.: Von absolut obskuren Fehlern gehe ich jetzt erst einmal nicht aus.
04.09.2018 18:44 - bearbeitet 04.09.2018 19:03
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
04.09.2018 18:44 - bearbeitet 04.09.2018 19:03
Nach § 675s Abs. 1 Satz 1 BGB ist der der Zahlungsdienstleister des Zahlers (also hier comdirect) verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht, sofern es sich um Zahlungen innerhalb des EWR handelt, die in EUR abgewickelt werden.
Nach § 675t Abs. 1 Satz 1 BGB wiederum ist der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich (also noch am selben Tag!) verfügbar zu machen, nachdem der Betrag auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters eingegangen ist, wenn dieser keine Währungsumrechnung vornehmen muss.
Wenn also die IBAN korrekt war (und das kann man ja sicher leicht klären), muss der Fehler ja wohl bei einer der beiden beteiligten Bank gelegen haben.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 04.09.2018 20:16
Du hast mit allen Deinen Punkten recht aber trotzdem muss jetzt bei der überweisenden Bank (wohl codi?) der Auftrag gestellt werden zu prüfen wo das Geld hängen geblieben ist.

- Forum - Sortierung nach "Neuste" ist nicht korrekt in Website & Apps
- Depotübertragung und korrekte Einstandskurse in Konto, Depot & Karte
- "Passwort nicht korrekt" - PhotoTAN App funktioniert nurnoch online! in Website & Apps
- Fehlerhafter Übertrag Rückabwicklung? in Wertpapiere & Anlage
- Angaben zum Kirchensteuerabzug nicht korrekt in Konto, Depot & Karte