Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Überweisung trotz korrekter IBAN nicht auf Empängerkonto

21 ANTWORTEN

StF

Hallo @Stan

 

Mir ist vor ein paar Tagen das gleiche passiert. Geld an die korrekten Daten überwiesen und bis heute kein Zahlungseingang. Wie hoch ist denn das Entgelt für die Nachprüfung? Ich finde nichts richtiges dazu. VG 

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @StF,

 

für eine Überweisungsnachfrage wird ein Entgelt von 14,90 Euro berechnet. 

 

Viele Grüße, Mario

StF

Danke für die Rückmeldung. Da wird ja ordentlich zugegriffen. 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @StF,

 

eine Überweisungsnachfrage ist auch mit ordentlich Aufwand für alle beteiligten Banken verbunden.

 

Viele Grüße, Mario

Weinlese
Mentor ★
1.456 Beiträge

Bekommt man die Gebühr denn erstattet, falls sich herausstellen sollte, dass der Fehler bei der Bank lag?

 

Viele Grüße

Weinlese

SMT_Philipp
ehemaliger Mitarbeiter
1.562 Beiträge

Hallo @Weinlese,

 

wenn der Fehler wirklich bei uns gelegen haben sollte, erstatten wir dir das Entgelt natürlich.

 

Beste Grüße

Philipp

 


In der Kürze liegt die Wü

Martineanet

Wirklich?? Gegen Entgeld? Das sollte doch um sonst sein, wenn iban richtig ist und alles stimmt, und es trotzdem nicht ankommt.

Martineanet

Ist trotzdem mein Geld, womit der Bank spielt! Das ist doch eine Frechheit, oder?

Inkognito
Experte ★
302 Beiträge

@Martineanet  schrieb:

Ist trotzdem mein Geld, womit der Bank spielt! Das ist doch eine Frechheit, oder?


Du hast schon alle Beiträge hier im Faden gelesen und verstanden, bevor du rumnörgelst   - oder ?

 

Ich fasse mal zusammen - Nachforschungsentgelt bei Überweisungen

 

Die Bank muss bei einer Überweisung für den Geldeingang beim benannten Empfänger sorgen. Das ist dann der Fall, wenn Kund:innen die richtige IBAN oder die BIC (Bank Identifier Code) mit IBAN oder Kontonummer angeben. Kommt das Geld trotzdem nicht an und stellt die Bank Nachforschungen an, handelt sie im eigenen Interesse und in Erfüllung eigener Pflichten. Sie kann Kund:innen daher keine Kosten für Nachforschung oder Recherche in Rechnung stellen.

 

Anders ist die Rechtslage, wenn Kund:innen die Daten falsch eingegeben haben. Sie haben gegen ihr Institut einen Anspruch auf Mitwirkung bei ihren Bemühen, den Betrag wiederzuerlangen. Unterstützt die Bank sie hierbei, so darf sie nach entsprechender Vereinbarung gemäß § 675 y Abs. 3 BGB ein Entgelt verlangen.

 

Welcher Sachverhalt zutrifft, das stellt sich erst nach der Nachforschung raus;

deshalb muss der Kunde einen entsprechenden Auftrag erteilen.

 

 

 

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Martineanet  schrieb:

Ist trotzdem mein Geld, (...)


Nein, das ist es eben nicht.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)