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Änderungen der AGB und des Preis- und Leistungsverzeichnisses zum 24.04.2017

thomas91
Autor ★★★
61 Beiträge

Da ich zu der Änderung noch kein Thema gefunden habe, mache ich einfach mal eines auf um mein Lob loszuwerden.

 

Ich finde super, dass die Haftungsbeschränkung bei Kartenverlust von 150€ auf 0€ reduziert wird! Hättet ihr auch gerne mit in die Übersicht der Änderungen nehmen können 🙂

 

viele Grüße,

Thomas

 

EDIT: Ach ja natürlich auch ein dickes Lob für den direkt Link auf das PDF, auf dem alle Änderungen übersichtlich und umfangreich gekennzeichnet sind! Ist (leider) auch keine Selbstverständlichkeit in der Branche.

48 ANTWORTEN

thomas91
Autor ★★★
61 Beiträge

Vodka-Redbull schrieb:

die Gebühren für Bevollmächtigte sind ein schlechter Scherz! Nur weil Codi nicht in der Lage ist aus einem Einzelkonto ein Gemeinschaftskonto zu machen, muss meine Frau eine Vollmacht für mein Konto bekommen. Jetzt soll sie auch noch Gebühren für die Karte zahlen! Hätten wir ein Gemeinschaftskonto würden keine Gebühren für die Karten anfallen! Hier macht Codi mit ihrem Unvermögen auch noch Profit!

 


Bist du sicher, dass es keine Möglichkeit gibt dein Konto in ein Gemeinschaftskonto umzuwandeln? Schließlich kann man hier ja auch bei der Eröffnung eines neuen Kontos wählen, ob man ein Einzelkonto mit Vollmacht oder ein Gemeinschaftskonto haben möchte.

 

Es würde mich doch stark wundern, wenn dir bei der Hotline nicht geholfen werden kann.

 

Gruß,

Thomas

Vodka-Redbull
Autor ★★
30 Beiträge

Nein! Jedenfalls nicht wenn die FAQs stimmen. Zitat:

 


Kann ich mein bestehendes Einzelkonto umwandeln in ein Gemeinschaftskonto (oder umgekehrt)?

Nein. Gerne bieten wir Ihnen an, ein Gemeinschaftskonto bzw. Einzelkonto zusätzlich zu beantragen. Den jeweiligen Eröffnungsantrag hierfür finden Sie auf unserer Website unter Hilfe & Service > Formulare.

Als Alternative zur Eröffnung eines Gemeinschaftskontos können Sie für Ihr bestehendes Konto eine Vollmacht erteilen. Das entsprechende Formular erhalten Sie unter folgendem Link:

www.comdirect.de/formulare/vollmacht

Informationen zum Umfang und zu den Bestimmungen der Vollmacht finden Sie auf Seite 3 des Formulars.



 

thomas91
Autor ★★★
61 Beiträge

Mh.., das klingt in der Tat eindeutig. Macht aber auch Sinn, schließlich ist ja ein Gemeinschaftskonto rechtlich schon was anderes als ein Einzelkonto mit Vollmacht.

 

Was spricht denn dagegen ein echtes Gemeinschaftskonto zu eröffnen? Der Wechsel der Lastschriften etc.. ist ja doch oft schneller durchgeführt als mein meint.

Scrooge2000
Autor ★
3 Beiträge

Auch wenn die Regelung für Bargeld einfacher geworden ist, frage ich mich ob das für Montenegro so gilt. Die haben zwar den EUR angenommen, dies wird aber von der EZB nur tolleriert und Montenegro ist kein offizielles EUR Land. Vielleicht mag mal einer aus dem SMT sagen was für Länder gilt die den EUR einfach übernommen haben ohne zur EU oder offiziell zum EUR Raum zu gehören. VISA oder Girocard/VPay?

 

Und die Gebühr für die Krte von Bevollmächtigten finde ich auch mäßig sinvoll. 10€ für die Ausstellung eienr Karte pro Jahr? Für was? Kann man die auch zurückgeben und die Vollmacht trotzdem behalten?

InvInvInv
Autor ★
15 Beiträge

HermannG schrieb:

"...enthalten die änderungen durchaus "Gefahren" 9,90 Euro zu verlangen, wenn man die Bargeldversorgung nicht so nutzt, wie ihr es euch "Wünscht""...

 

Deshalb sollte man sich das neue P/L-Verzeichnis genau durchlesen und entsprechend handeln - Betrug und Abzocke ist das beileibe nicht.

 


Das Problem ist, dass die neue Preisgestaltung der comdirect, die man sich da im neuen Preisverzeichnis (Einfachheit hin oder her!) durchlesen kann, in einzelnen Fällen offensichtlich illegal ist bzw. wäre.

 

Beispiel Barauszahlungen mit der girocard:

 

- Geldautomaten von fremden Zahlungsdienstleistern im Inland und in Ländern mit Euro-Währung  0 EUR
- Geldautomaten von Zahlungsdienstleistern in Ländern mit Fremdwährung  9,90 EUR

Nun sind wir uns sicher einig, dass beispielsweise Grossbritannien, Dänemark, Polen, aber auch Liechtenstein und Island Länder mit Fremdwährung sind. Dort stehen also "Geldautomaten von Zahlungsdienstleistern in Länder mit Fremdwährung". An einigen davon kann man in diesen Ländern allerdings auch EURO abheben - was ja, wenn man das comdirect-Preisverzeichnis bei Worte nimmt, mit 9,90 EUR zu Buche schlagen soll.

 

Gemäss EU-Preisverordnung darf eine solche (EUR-) Transaktion in EWR-Ländern (also EU-Ländern + NO/IS/LI) allerdings nicht anders und schon gar nicht höher als eine entsprechende Inlandstransaktion bepreist werden.

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Scrooge2000 schrieb:

Auch wenn die Regelung für Bargeld einfacher geworden ist, frage ich mich ob das für Montenegro so gilt. Die haben zwar den EUR angenommen, dies wird aber von der EZB nur tolleriert und Montenegro ist kein offizielles EUR Land. Vielleicht mag mal einer aus dem SMT sagen was für Länder gilt die den EUR einfach übernommen haben ohne zur EU oder offiziell zum EUR Raum zu gehören. VISA oder Girocard/VPay?

 

Und die Gebühr für die Krte von Bevollmächtigten finde ich auch mäßig sinvoll. 10€ für die Ausstellung eienr Karte pro Jahr? Für was? Kann man die auch zurückgeben und die Vollmacht trotzdem behalten?


Hallo @Scrooge2000,

 

vielen Dank für dein Feedback. Es stimmt, Montenegro und auch der Kosovo haben keine eigene Währung. Sie verwenden stattdessen den Euro als Landeswährung. Im Falle dieser beiden Länder können deshalb sowohl die girocard als auch die Visa-Karte zum kostenfreien Bargeldabheben genutzt werden.

 

Die Karten eines Bevollmächtigten können jederzeit gekündigt werden. Die Vollmacht bleibt ungeachtet dessen weiterhin bestehen.

 

Gruß aus Quickborn,

Erik

framibo
Autor ★
6 Beiträge
siehe meien post framibo

framibo
Autor ★
6 Beiträge
....und das alles unter dem Motto: hallo kunde, alles wird besser...... das ist mein aufreger, dieses penetrante verschaukeln durch euphemismus

Goliath74
Mentor ★
1.200 Beiträge

Aber das was Du hier schreibst stimmt einfach nicht.

änderung der Kartenzahlung

InvInvInv
Autor ★
15 Beiträge

InvInvInv schrieb:

 

- Geldautomaten von fremden Zahlungsdienstleistern im Inland und in Ländern mit Euro-Währung 0 EUR
- Geldautomaten von Zahlungsdienstleistern in Ländern mit Fremdwährung 9,90 EUR
Gemäss EU-Preisverordnung darf eine solche (EUR-) Transaktion in EWR-Ländern (also EU-Ländern + NO/IS/LI) allerdings nicht anders und schon gar nicht höher als eine entsprechende Inlandstransaktion bepreist werden.

Das betrifft, wenn ich das richtig sehe, nicht nur die Abhebung von EUR im EWR. Sondern bspw. auch die "einfache" Abhebung von Schwedischen Kronen oder Rumänischen Leu als Landeswährung vor Ort am Automaten in Schweden bzw. Rumänien. 

 

Denn Schweden und Rumänien haben für ihre jeweiligen Währungen ihren "freiwilligen" Beitritt zur EU-Preisverordnung erklärt. Damit dürfte die entsprechende grenzüberschreitende Abhebung in Schweden, Rumänien und anderen EWR-Ländern auch nicht anders bzw. mehr kosten als im Inland.

 

Und wieviel würde sie, also die Abhebung von SEK oder RON mit girocard im Inland prinzipiell kosten? Nun gemäss Wortlaut des Preisverzeichnisses ("Geldautomaten von fremden Zahlungsdienstleistern im Inland = 0 EUR") sind girocard-Abhebungen im Inland (seitens comdirect) entgeltfrei, ohne dass das auf EUR/Landeswährung oder sonstwie eingeschränkt wäre...

 

Folglich müsste m.E. auch der SEK-Bezug in Stockholm oder der RON-Bezug in Bukarest mit girocard kostenfrei sein - anstatt den genannten 9,90 EUR.