- « Vorherige
-
- 1
- 2
- Nächste »
- RSS-Feed abonnieren
- Als neu kennzeichnen
- Als gelesen kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Drucker-Anzeigeseite
- Anstößigen Inhalt melden
Lange habe ich mich gewundert:
Da gebe ich einen limitierten Auftrag an Tradegate.
Ich setze mich zwischen Geld und Brief der Realtime-Anzeige.
Diese ändert sich aber nicht.
Selbst am nächsten Tag wird immer wieder ein niedrigerer Geld und ein höherer
Briefkurs angezeigt.
Selbst ein Handel über meinem Limit wird durchgeführt.
Da zieht Tradegate die Kleinanleger über den Tisch.
Jetzt habe ich nachgelesen:
Angeblich zur Vermeidung von kleinen Teilausführungen
wird jede Order automatisch als ganz oder garnicht behandelt.
Das heißt, wenn nicht genau die Auftragsgröße (oder ein Vielfaches)
getroffen wird, schaut der Kleinanleger in die Röhre.
Kundenfreundlicher wäre, z.B. Teilausführungen ab etwa 2.000 € zuzulassen.
- Als gelesen kennzeichnen
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Natürlich läuft alles korrekt ab, steht ja in den AGB.
Die sind von der Aufsicht genehmigt, also alles korrekt,
aus juristischer Sicht.
Problem nur, dass die Aufsicht die Anleger-Interessen nicht im Blick hat.
Juristen interessiert ohnehin nur der Buchstabe des Gesetzes.
Mit Gerechtigkeit hat das nichts zu tun.
- Als gelesen kennzeichnen
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
tradegate veröffentlicht
"den Preis des am höchsten limitierten Kaufauftrags und des am niedrigsten limitierten
Verkaufsauftrags, die jeweils mindestens über das von der Geschäftsführung festgelegte
Volumen verfügen, und das zu diesen Preisen handelbare Volumen."
steht in §38 .
Genau dagegen verstößt der von mir geschilderte Vorgang.
- Als gelesen kennzeichnen
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
§38 "Vorhandelstransparenz"
Die Veröffentlichung nach Abs.1 kann eingeschränkt werden, soweit dies zur Sicherstellung eines ungestörten Betriebs der zur Veröffentlichung genutzten technischen Systeme erforderlich ist und soweit dadurch im Ergebnis kein der tatsächlichen Marktlage widersprechendes Bild der Marktlage hervorgerufen wird.
Der von dir im Eröffnungsbeitrag geschilderte Sachverhalt hat mit den angezeigten Kursdaten aber nur eingeschränkt zu tun.
- Als gelesen kennzeichnen
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
- Als gelesen kennzeichnen
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Nachdem ein weiterer Handel über meinem Verkaufslimit bei tradegate abgewickelt wurde,
der leicht von meiner Menge abwich, habe ich meinen Auftrag gelöscht.
An der Börse Frankfurt habe ich einen neuen Verkaufsauftrag erteilt.
Sofort war dieser realtime als Briefkurs mit Stückzahl sichtbar.
so stelle ich mir das vor!