am 20.08.2024 21:29
Mitte Juli las ich folgenden Bericht bei der FAZ: .....Das höchste deutsche Steuergericht hält die Besteuerung von Termingeschäften für verfassungswidrig. Die FDP will rasche Abhilfe, die SPD auf das Verfassungsgericht warten.....Das sollte doch jetzt auch für CFDs gelten, oder?
Kennt hier jemand dazu einen letzten Stand bzw. könnte einer der Kundigen diesen Punkt hier im Forum darstellen?
Die Ungleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten in deren Verrechnung zur Besteuerung hat einen sehr negativen Einfluss auf meine Trading-Aktivitäten, eventuell ist ja da wirklich Licht aEdTs.
Ein Danke vorraus
Fränko
am 20.08.2024 21:43
Das wird natürlich ausgesessen so lange es nur geht.
Da passiert erstmal gar nichts.
Mit einem guten Anwalt kannst du vielleicht eine Aussetzung der Vollziehung erreichen.
am 20.08.2024 22:07
Dass die SPD das bis zum bitteren Ende aussitzen will ist nun wenig überraschend, schließlich war der beste Scholz aller Zeiten da ja als Finanzminister maßgeblich beteiligt. Sieht man ja auch am Bundeshaushalt, solange das Recht beugen bis man beim BVerfGE abtropft.
Bei den Abrechnungen durch die Banken wird sich, solange es keine Gesetzesänderung bzw. eine Anordnung des BMF gibt nichts ändern.
Bleibt, Belege sammeln, in der Anlage KAP entsprechend Vermerken und gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen mit Verweis auf genanntes Urteil.
Und wie @Silver_Wolf bereits anmerkte, ggbfs. eine Aussetzung durchsetzten.
Damit hast du rückwirkend eine gewisse Chance die Versteuerung zu deinen Gunsten korrigiert zu bekommen, am status quo ändert sich aber erst mal nichts.
MfG
Optimus
am 20.08.2024 22:09
am 18.10.2024 20:04
Das Thema "Beschränkung der Verlustverrechnung" hat sich nun wohl endgültig erledigt.
Habe heute folgende Nachricht von einem FDP MdB erhalten, den ich vor einer Weile zu dem Thema mal angeschrieben hatte (s.u.).
Bin gespannt, wie schnell die Comdirect diese Rolle rückwärts des Gesetzgebers umsetzen kann, damit man nicht mehr länger beim Finanzamt den Steuererstattungen hinterherlaufen muss.
am 18.10.2024 21:06
@Artisianer : Ja das ist ja mal eine gute Nachricht, Danke dafür. Muss jetzt nur noch so passieren. Außerdem wäre es auch von Vorteil, wenn das dann auch von comdirect direkt so bilanziert wird.
am 18.10.2024 21:13
Auf den Herrn Dr. Toncar ist die Coba gerade gar nicht gut zu sprechen.
Unabhängig davon muss das Gesetz jetzt erst verabschiedet werden und dann wird es von den Banken umgesetzt.
am 30.10.2024 19:55
Guten Abend.
Das Jahressteuergesetz, in dem die Verlustverrechnung von Termingeschäften rückwirkend ab 2020 wieder in den alten Rechtsstand versetzt wurde, ist verabschiedet. Hat jemand hier im Forum Informationen darüber, wie das bankenseitig abgewickelt werden soll? Etwaige Verluste mit CFD wurden ja nicht in die Verlustverrechnungstöpfe gebucht, sondern auf den Jahressteuerbescheinungen ausgewiesen. Gehen die Banken davon aus, dass man das individuell mit den Wohnsitzfinanzämtern geklärt hat oder gibt es auch die Annahme, dass man mit Blick auf den offenen Rechtsstreit eine andere Lösung gibt? Danke.
am 30.10.2024 20:12
@OlafS.67 schrieb:Guten Abend.
Das Jahressteuergesetz, in dem die Verlustverrechnung von Termingeschäften rückwirkend ab 2020 wieder in den alten Rechtsstand versetzt wurde, ist verabschiedet. Hat jemand hier im Forum Informationen darüber, wie das bankenseitig abgewickelt werden soll? Etwaige Verluste mit CFD wurden ja nicht in die Verlustverrechnungstöpfe gebucht, sondern auf den Jahressteuerbescheinungen ausgewiesen. Gehen die Banken davon aus, dass man das individuell mit den Wohnsitzfinanzämtern geklärt hat oder gibt es auch die Annahme, dass man mit Blick auf den offenen Rechtsstreit eine andere Lösung gibt? Danke.
Eine erfreuliche Entscheidung.
Aber ich erwarte nun nicht daß die Banken da irgend etwas korrigieren werden. Das ist ja auch unnötig.
Alle Beträge wurden bescheinigt.
Das kann man einfach dem FA zur Korrektur vorlegen.
Auch wenn die Bearbeiter dort zu diesem Thema jetzt die Hasskappe auf haben. 🙂
am 30.10.2024 20:22
Meine persönliche aber natürlich irrelevante Interpretation von
§ 20 Absatz 6 Satz 5 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) ist auf alle offenen Fälle nicht mehr anzuwenden.
§ 20 Absatz 6 Satz 6 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) ist auf alle offenen Fälle nicht mehr anzuwenden.
wäre, wegen der Verwendung des Wortes "offen", dass das ganz rückwirkend nur relevant ist wenn noch kein Steuerbescheid vorliegt bzw du Einspruch eingelegt hast. Davon hat die Bank aber keine Kenntnis. Die Schlussfolgerung wäre das bankseitig für 2020-2023 gar nix passiert.
Wenn du es genau wissen willst --> Mal beim Kundenservice nachfragen.