am 30.10.2024 20:37
Besten Dank!
am 30.10.2024 20:37
Auch Dir besten Dank!
am 30.10.2024 20:47
@OlafS.67 schrieb:Besten Dank!
Man muß halt sehen wann der Steuerbescheid erteilt wurde.
Wenn das vor der Klage war dürfte ein Einspruch erforderlich gewesen sein. Ansonsten kann das FA natürlich auf stur schalten.
Spätere Bescheide enthalten sicherlich einen Vorbehaltsvermerk dazu.
Die werden dann einfach von Amts wegen geändert.
30.10.2024 20:59 - bearbeitet 30.10.2024 21:02
Alternativ, wenn es keine gigantischen Summen sind, in dem nächsten beiden Monaten einfach noch genug Gewinne realisieren, Aktien, ETF, whatever, und dann zeitig die Steuererklärung für 2024 machen. Ist vielleicht am einfachsten für das Nervenkostüm. Die alten Erklärungen nochmal aufwärmen geht unter Umständen auch nicht schneller.
am 30.10.2024 21:47
Ja, alles fein. Der Betrag ist vernachlässigbar klein, mich hat vor allem das „operative Doing“ interessiert.
Ich hoffe, dass nun als nächstes auch mal der Freibetrag wieder auf den Betrag angehoben wird, der bis 1999 galt. Alternativ wäre ich auch zufrieden, wenn Erträge aus Altersvorsorgevermögen freigestellt würden. Aber das ist eine andere Baustelle.