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Das höchste deutsche Steuergericht hält die Besteuerung von Termingeschäften für verfassungswidrig!

14 ANTWORTEN

OlafS.67
Autor ★★
14 Beiträge

Besten Dank!

OlafS.67
Autor ★★
14 Beiträge

Auch Dir besten Dank!

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@OlafS.67  schrieb:

Besten Dank!


Man muß halt sehen wann der Steuerbescheid erteilt wurde.

Wenn das vor der Klage war dürfte ein Einspruch erforderlich gewesen sein. Ansonsten kann das FA natürlich auf stur schalten.

Spätere Bescheide enthalten sicherlich einen Vorbehaltsvermerk dazu.

Die werden dann einfach von Amts wegen geändert.

CurtisNewton
Legende
4.845 Beiträge

Alternativ, wenn es keine gigantischen Summen sind, in dem nächsten beiden Monaten einfach noch genug Gewinne realisieren, Aktien, ETF, whatever, und dann zeitig die Steuererklärung für 2024 machen. Ist vielleicht am einfachsten für das Nervenkostüm. Die alten Erklärungen nochmal aufwärmen geht unter Umständen auch nicht schneller.

 

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"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose

OlafS.67
Autor ★★
14 Beiträge

Ja, alles fein. Der Betrag ist vernachlässigbar klein, mich hat vor allem das „operative Doing“ interessiert. 

 

Ich hoffe, dass nun als nächstes auch mal der Freibetrag wieder auf den Betrag angehoben wird, der bis 1999 galt. Alternativ wäre ich auch zufrieden, wenn Erträge aus Altersvorsorgevermögen freigestellt würden. Aber das ist eine andere Baustelle.