Verlustverrechnungsbeschränkung verfassungswidrig? Wie geht es weiter?
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am 05.06.2023 14:42
In Zeiten steigender Zinsen und einem stetig wachsenden ETF-Angebot gewinnt die Verlusstverrechnungsbeschränkung für mich und wohl auch einige andere Anleger an Bedeutung.
Ich habe mich deshalb über den Beschluss des BFH (Beschluss vom 17.11.2020, VIII R 11/18) gefreut, der folgende Entscheidungsvorlage für das Bundesverfassungsgericht enthält:
Entscheidung des BFH
Nach Auffassung des BFH bewirkt § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung, weil sie Steuerpflichtige ohne rechtfertigenden Grund unterschiedlich behandelt, je nachdem, ob sie Verluste aus der Veräußerung von Aktien oder aus der Veräußerung anderer Kapitalanlagen erzielt haben. Eine Rechtfertigung für diese nicht folgerichtige Ausgestaltung der Verlustausgleichsregelung für Aktienveräußerungsverluste ergibt sich weder aus der Gefahr der Entstehung erheblicher Steuermindereinnahmen noch aus dem Gesichtspunkt der Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen oder aus anderen außerfiskalischen Förderungs- und Lenkungszielen.
Nun warte ich aber eben seit knapp zwei Jahren auf die Verhandlung vor dem BVerfG (Az. 2 BvL 3/21).
Noch immer ist der Status "anhängig".
Frage: Wer kennt hier die Verfahrenswege und kann Auskunft geben, wie lange wir noch auf eine Entscheidung des BVerfG warten müssen?
Mein Steuerberater meinte: "Das wird sowieso negativ beschieden." und auf Finanztip las ich vor kurzem, das wird noch Jahre dauern.
Wisst Ihr aktuell mehr/genaueres/neues?
Ich frage, weil ich mich durch die aktuelle Gesetzeslage "quasi genötigt fühle", meinen "Verlussttopf Aktien" mit Gewinnen aus Aktiengeschäften auszugleichen, statt mit risikoärmeren Anlagen. Ist vielleicht nur eine reine Kopfsache, aber 25% KAPSt zahlen oder nicht ist für mich schon ein Anreiz....
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05.06.2023 19:43 - bearbeitet 05.06.2023 19:48
@TripleH schrieb:
Mein Steuerberater meinte: "Das wird sowieso negativ beschieden." und auf Finanztip las ich vor kurzem, das wird noch Jahre dauern.
Tja, da weiß er mehr als der BFH.😂
Man kann ja durchaus pessimistisch beim politisch besetzten BFG sein, das gerne die geltende Gesetze bzw. die Regierung bestätigt.
Nur hat es schon etwas spezielles, daß Gewinne und Verluste willkürlich verrechnet werden.
Wenn ich einen ETF kaufe und verkaufe, dabei Gewinn oder Verlust erziele, so wird das anders gehandhabt, als wenn ich den gleichen Strauß an einzelnen Aktien kaufe.
Aktienverluste im Verlustrechnungstopf sind am „minderwertigsten“ da nur mit Aktiengewinnen verrechenbar.
Den EFF-Verlust kann ich gegen alles verrechnen.
Auch ist es absurd, dass man Gewinne aus Optionsscheinen unbegrenzt versteuern muß, hingegen die Anrechnung von Verlusten auf 20.000 Euro begrenz ist.
Deutsches Steuersystem, generell verkorkst und kompliziert, ein Förderprogramm für die Beraterbranche.😜
Dicker Dank an die Politik und die entsprechende Lobby für die Extrawürste.👍
Die Börse reagiert gerade mal zu zehn Prozent auf Fakten. Alles andere ist Psychologie. — André Kostolany
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am 05.06.2023 20:14
Ja. Speziell das Gewinne aus Aktien-ETF nicht mit Verlusten der (teilweise im ETF enthaltenen) Einzelaktien (und umgekehrt) verrechnet werden können, klingt ja schon nach einer ungleichen Behandlung und damit verfassungswidrig.
Ähnlich ist es natürlich bei Dividenden aus Aktien und Fonds.
Unsicher wäre ich bei Verrechnung mit Zinsen aus Tages-/Festgeld.
Wäre jetzt aber auch wieder ein schöner Bonus!
05.06.2023 21:12 - bearbeitet 05.06.2023 21:13
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05.06.2023 21:12 - bearbeitet 05.06.2023 21:13
@TripleH schrieb:Ja. Speziell das Gewinne aus Aktien-ETF nicht mit Verlusten der (teilweise im ETF enthaltenen) Einzelaktien (und umgekehrt) verrechnet werden können, klingt ja schon nach einer ungleichen Behandlung und damit verfassungswidrig.
Ähnlich ist es natürlich bei Dividenden aus Aktien und Fonds.
Unsicher wäre ich bei Verrechnung mit Zinsen aus Tages-/Festgeld.
Wäre jetzt aber auch wieder ein schöner Bonus!
Umgekehrt geht. Verluste aus Aktien können nicht mit Gewinnen aus ETF verrechnet werden. Verluste aus ETF können aber mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. Tages / Festgeld wird wie ETF behandelt. Es gibt quasi "Aktien" und "Sonstiges"
(CFD, Termingeschäfte ihn eigentlichen Sinne etc. lassen wir der Einfachheit halber mal weg)
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
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am 05.06.2023 21:55
Ups. Danke für die Richtigstellung!
Diese Regel ist so absurd, dass ich das glatt vergessen hatte....
