am 25.11.2024 21:00
Nachdem am 22.11.2024 der Bundesrat im Jahressteuergesetz 2024 der "Aufhebung des besonderen Verlustverrechnungskreises bei Termingeschäften und der betragsmäßigen Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen im Privatvermögen" (sprich Änderung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) zugestimmt hat, wann erfolgt die Umsetzung durch die Comdirect? Noch im Jahr 2024? Ansonsten erfolgt die Verlustverrechnung erst mit der Einkommensteuererklärung 2024, zumindest bei mir erst im zweiten Halbjahr 2025.
am 29.12.2025 21:50
am 29.12.2025 22:29
@CurtisNewton schrieb:
Neues BMF_schreiben zur Abgeltungssteuer vom 14.5.2025
wertlose Aktien Rz. 119:Übergangsregelung, Vorteil für Aktienverluste:
"Verluste aus dem wertlosen Verfall von Aktien sind Verluste im Sinne des § 20 Absatz 6
Satz 4 EStG.
Sind solche Verluste als Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG a. F. erfasst
worden oder werden solche Verluste bis zur Systemumstellung des Kreditinstituts noch
als Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG a. F. erfasst, sind diese aus
Vereinfachungsgründen in den Verlusttopf für sonstige Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz
1 bis 3 EStG zu übernehmen.
Dies gilt für den Kapitalertragsteuerabzug und für im
Rahmen der Veranlagung festgestellte Verluste."
Hmm, also das BMF Schreiben vom Mai? Danke erstmal.
Aber hält sich das FA auch daran?
Bei der Bank wurde ja nichts verrechnet und nun soll das FA das machen.
am 30.12.2025 19:56
@SlowTrader schrieb:
@CurtisNewton schrieb:Neues BMF_schreiben zur Abgeltungssteuer vom 14.5.2025
wertlose Aktien Rz. 119:Übergangsregelung, Vorteil für Aktienverluste:
"Verluste aus dem wertlosen Verfall von Aktien sind Verluste im Sinne des § 20 Absatz 6
Satz 4 EStG.Sind solche Verluste als Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG a. F. erfasst
worden oder werden solche Verluste bis zur Systemumstellung des Kreditinstituts noch
als Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG a. F. erfasst, sind diese aus
Vereinfachungsgründen in den Verlusttopf für sonstige Verluste nach § 20 Absatz 6 Satz
1 bis 3 EStG zu übernehmen.Dies gilt für den Kapitalertragsteuerabzug und für im
Rahmen der Veranlagung festgestellte Verluste."
Hmm, also das BMF Schreiben vom Mai? Danke erstmal.
Aber hält sich das FA auch daran?
Bei der Bank wurde ja nichts verrechnet und nun soll das FA das machen.
Mein Finanzamt hat 2024 meinen Verlustvortrag aus uneinbringliche Kapitalforderungen in den normalen Verlustvortrag (ohne Veräußerung von Aktien) umgebucht.
am 30.12.2025 21:12
@Thomas1968 schrieb:
Mein Finanzamt hat 2024 meinen Verlustvortrag aus uneinbringliche Kapitalforderungen in den normalen Verlustvortrag (ohne Veräußerung von Aktien) umgebucht.
Genau so soll es sein
am 23.01.2026 13:57
Hallo,
da ich noch eine Uralt-Leiche im Depot habe (Solaraktie von 2011), ist dieses Thema für mich auch von Interesse.
Ich habe den Threat gelesen, aber ich muß doch sicherheitshalber nochmal nachfragen :
Ist bei der Comdirect die neue Regelung des BMF (zur Ausbuchung von wertlosen Aktien) mittlerweile software-technisch umgesetzt?
Landen die Verluste anschließend korrekt im "Verlustverrechnungstopf Aktien" (und können dort verrechnet werden)?
Kann das jemand bestätigen?
Danke!
am 23.01.2026 14:06
Alle Banken mussten die Änderung bis Ende 2025 umsetzen.
Das wurde hier auch angekündigt.
Online sehe ich keine Möglichkeit zur Ausbuchung.
Das wird also wohl nur per Formular und Post gehen.
am 09.02.2026 10:50
Moin!
würde mich dir anschließen.
Kann schon jemand seine Erfahrungen mit dem Ausbuchen im Jahr 2026 teilen?
Erfolgt eine unterjährige Verrechnung im Topf "Gewinne/Verluste aus Aktien"?!
am 09.02.2026 11:58
Hallo @mb45
ich habe mich von ein paar Solarworld AG (A1YCMM) getrennt, die seit Jahren mit einem Restwert von weniger als 1 Euro im Depot ihr Dasein gefristet haben.
Das Formular habe ich am 30.01.26 zur Post gebracht, am 05.02.26 habe ich die Ausbuchungsbestätigung mit Valuta 04.02.26 im Postfach gehabt und am 05.02.26 war der Verlust in den Verrechnungssalden "Gewinne / Verluste aus Aktien" aufgeführt.
Gruß HK54