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Gelöst: Schweizer Quellensteuer zurückholen

dg2210
Legende
6.211 Beiträge

Ich habe es geschafft, die zuviel bezahlte Schweizer Quellensteuer (=Verrechnungssteuer) zurückzuholen, und zwar so:

 

Im August 2016 habe ich mir von der Comdirect "Tax-Vouchers" für meiner schweizer Dividenden für die Jahre 2013-2016 angefordert. Nach wenigen Tagen lagen diese im Briefkasten.

 

Auf meinem PC habe ich mir einen SnapForm-Reader installiert, mir das "Formular 85" von den Webseiten der Eidgenössischen Steuerverwaltung ( link ) geholt, ausgefüllt und ausgedruckt.

 

Die ausgedruckten Formulare schicke ich an mein Wohnsitzfinanzamt um meine Steuerlichen daten bestätigen zu lassen, nach einer Woche hatte ich die ausgefüllten Formulare wieder im Briefkasten.

 

Die vom Finanzamt abgestempelten Dokumente gehen nun zusammen mit den Tax-Vouchers in die Schweiz. Nach knapp 3 Monaten erhielt ich dann mein Geld zurück, sowie ein neues Formular 85 mit vor-ausgefüllten Stammdaten.

 

 

148 ANTWORTEN

wotan
Einsteiger
1 Beiträge

Im schweizer Formular85 sind die Dividenden in CHF anzugeben. Meine Comdirect-Gutschrift ( hier Nestle 883723 )lautet aber in EURO ! , wie haben Sie denn diese Werte umgerechnet und eingetragen ?

Danke

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Hallo @wotan,

 

Du hälst keine Nestle-Aktien (WKN: A0Q4DC), sondern Nestle-ADR (WKN: 883723). In diesem Fall wurde Dir die Dividende vermutlich in USD gezahlt und dann in EUR gutgeschrieben, und das Herkunftsland ist USA. Eine schweizerische Quellensteuer wurde in diesem Fall nicht abgezogen und kann daher auch nicht erstattet werden.

 

Generell gilt für alle Aktien aus der Schweiz: Auf der Dividendenabrechnung (Beleg) von comdirect ist der Betrag auf der ersten Seite oben explizit in der Ursprungswährung, z.B. CHF angegeben. Die Höhe der Quellensteuer steht hier ebenfalls in CHF. Eine Umrechnung ist also nicht erforderlich.

 

Viele Grüße aus einem regnerischen München

 

nmh

 

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

wotan schrieb:

Im schweizer Formular85 sind die Dividenden in CHF anzugeben. Meine Comdirect-Gutschrift ( hier Nestle 883723 )lautet aber in EURO ! , wie haben Sie denn diese Werte umgerechnet und eingetragen ?

Danke


Hallo @wotan,

@nmh hat richtigerweise zwischen den Nestlé-Aktien und deren ADRs unterschieden. Daher möchten wir kurz etwas zu dem Konstrukt "ADR" sagen.

Beim ADR handelt es sich um eine Verbriefung der eigentlichen Aktie durch eine US-amerikanische Bank. ADRs werden von US-amerikanischen Banken herausgegeben, da ein Handel der verbrieften Aktien in der Regel in den USA nicht möglich ist. Die Besteuerung erfolgt allerdings anders, als @nmh es vermutet hat. Die US-amerikanische Bank erhält nämlich bei der Dividendenzahlung auf den ADR die Dividende bereits abzüglich der Quellensteuer von der Gesellschaft übermittelt.

Die Rückforderung der Quellensteuer ist nun (unabhängig davon, ob Aktie oder ADR) auf zwei Wegen möglich.

1. Eine DBA*-Vollmacht liegt vor

Wir werden automatisch für den Kunden tätig. Voraussetzung für die Rückforderung über uns ist, dass abzgl. unserer Entgelte und ggf. fremde Spesen des Quelllandes für unsere Kunden ein Gutschriftbetrag von 25 Euro übrig bleibt. Unter 25 Euro wird eine Rückforderung als wirtschaftlich nicht sinnvoll eingestuft, und daher keine Rückforderung veranlasst. Unser Entgelt gem. PLV beträgt 20 Euro plus MwSt.. Fremde Spesen fallen in der Schweiz nicht an.

2. Eine DBA-Vollmacht liegt nicht vor (oder die Rückforderung wird von uns als wirtschaftlich nicht sinnvoll eingestuft)

Der Kunde kann die Rückforderung selbstständig veranlassen. Beschreibungen und die erforderlichen Formular für eine Rückforderung werden auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern zur Verfügung gestellt.

Besonderheit bei der Schweiz: Es ist ein sogenanntes Tax-Voucher erforderlich. Dieses wird von uns für den Kunden (auf Anforderung) ausgestellt und muss von ihm mit dem Rückforderungsformular in der Schweiz eingereicht werden. Für die Ausstellung des Tax-Vouchers berechnen wir ein Entgelt von 10 Euro plus MwSt. (pro Dividendenzahlung wird ein Tax-Voucher benötigt). Bei der Rückforderung über uns sind die 10 Euro in den 20 Euro enthalten und werden damit nicht zusätzlich berechnet.

Noch eine Anmerkung zum Umrechnungskurs, da die Auszahlung der Dividende beim ADR ja in USD erfolgt. Es ist richtig, dass beim Rückforderungsantrag ausschließlich CHF angegeben werden muss. Daher muss der Dividendenbetrag in CHF bekannt sein. Dieser kann entweder über uns oder direkt über die Gesellschaft in Erfahrung gebracht werden.

Dieser Betrag wird mit der vorhandenen ADR-Stückzahl multipliziert. Davon werden 35 % schweizerische Quellensteuer einbehalten. 15 % von diesem Anteil werden auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet, sodass also 20 % rückgefordert werden können.

Grundsätzlich sei noch zum Thema Steuern gesagt, dass sich die Gültigkeit einer Regelung jederzeit ändern kann. Deshalb empfehlen wir in steuerlichen Fragen, den direkten Kontakt mit unserer Kundenbetreuung zu suchen.

Gruß aus Quickborn,
Erik



* DBA = Doppelbesteuerungsabkommen

 

 

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Vielen Dank für die Erläuterungen, @SMT_Erik.

 

Ergänzend dazu: Wie die "manuelle" Rückforderung, also ohne Hilfe von comdirect, in der Schweiz funktioniert, haben @dg2210    und ich ganz zu Beginn dieses Threads erklärt.

 

Zur Info: Vor kurzem habe ich ausführlich das Verfahren zur Rückforderung in Dänemark erklärt; bitte hier klicken.

 

Viele Grüße aus einem sonnigen München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

NICK
Autor ★★
11 Beiträge

Hallo Erik,

Deine Ausführungen unter "1." erscheinen mir nicht plausibel, denn Sie stimmen nicht mit dem comdirect-Leistungsverzeichnis überein. Dort wird auf S.8 ausgeführt, dass bei vorliegender Vollmacht eine "Vorabbefreiung/Vorabreduzierung" erfolgt. Hierfür berechnet comdirect 5 € je Zahlungsvorgang, nicht 20 € , wie Sie ausführen.  20 € Entgelt wird (lt. Leistungsverzeichnis) erst fällig, wenn  ein (vermutlich aufwändigerer) Q-Steuer-Rückerstattungsprozess durchzuführen ist, d.h. eine Vollmacht zunächst nicht vorgelegen hat und deshalb eine Vorabbefreiung/-reduzierung nicht erfolgen konnte. 

Wenn Sie anderer Meinung sind, erläutern Sie bitte die beiden Dienstleistungen (Vorabbefreiung/Vorabreduzierung - 5 €  und Quellensteuererstattung  - 20 €) und deren Unterschiede !

Danke + Gruss

dg2210
Legende
6.211 Beiträge

Hallo @NICK, willkommen in der community.

 

Du hast Recht, die comdirect ist sehr sparsam mit Informationen über die steuerliche Behandlung von ausländischen Erträgen. Andere online-Broker machen das besser, z.B. maxblue:

16-05-2017 13-29-15.png

 

Noch ein Hinweis: wenn du einen Artwort von der comdirect erwartest, dann hilft es, das Social-Media-Tam im Arikel zu erwähnen: Tippe "@SMT" und wähle aus der Liste entweder ein Teammitglied oder das gesamte Team (SMTcomdirect) aus.

 

 

NICK
Autor ★★
11 Beiträge

@SMT_Erik

bitte siehe meinen zuvorigen Beitrag!

SMT_Philipp
ehemaliger Mitarbeiter
1.562 Beiträge

Hallo @NICK,  

 

wir warten noch auf die Rückmeldung der Fachabteilung. Sobald die Kollegen sich melden, werden wir dir konkret antworten. 🙂 

 

Viele Grüße

Philipp


In der Kürze liegt die Wü

NICK
Autor ★★
11 Beiträge

Hallo  @SMT_Philipp,

ich weiss, was die Fachabteilung rückmelden wird, denn ich war schon mit ihr in Kontakt. Sie wird sich äussern, wie das auch  @SMT_Erik getan hat. Leider bleibt die Diskrepanz zu den angeboten Services im Leistungsverzeichnis S. 8,  so wie ich es zuvor ausgeführt habe. Entsprechend der abwehrenden und kundendesorientierten Reaktionen der involvierten Sachabearbeiter (und auch von Führungskräften), wird die Diskrepanz vermutlich nur das zugehörige Vorstandsmitglied bereinigt werden können. Für mich hieße das: entweder werden die Dienstleistungen leistungsverzeichnis-konform durchgeführt oder das Leistungsverzeichnis wird abgeändert. So wie es jetzt läuft, wird der Kunde verärgert!

Gruss

NICK

Gamer
Autor
2 Beiträge

Ich habe zu diesem Thema auch Fragen. Ich besitze  Nestle ADR Aktien. Ich lebe in der Schweiz und bin hier auch steuerpflichtig. Meines Wissens werde ADR Aktien wie US-Aktien behandelt und unterliegen deshalb nur einen 15% Quellensteuerabzug.

Bei meiner Nestle Dividende wurde mir aber die schweizer Quellensteuer von 35% in Rechnung gestellt. Wie ist dies möglich?

Kann die Comdirect die 20% zurückfordern?

Welche Quellensteuer (Nestle ADR) würde fällig, wenn ich in Deutschland wohnen würde und steuerpflichtig wäre?

Welche Quellensteuer (Nestle ADR) würde fällig, wenn ich in den USA wohnen würde und steuerpflichtig wäre?

Was bedeutet in der Dividendenabrechnung "fremde Spesen". Sind dies die Gebühren, die die ADR führende Depotbank (Nestle=Citibank) einbehält? 

 

Viele Grüsse