am 17.08.2017 14:31 - zuletzt bearbeitet am 05.09.2017 16:35 von SMT_Philipp
am 17.08.2017 14:31 - zuletzt bearbeitet am 05.09.2017 16:35 von SMT_Philipp
Hallo an alle,
ich habe ein kleine Rechtsfrage, echt nichts großes, und ich habe mir nachgedacht einen Anwalt im Netz zu suchen. Ich habe auch eine Seite gefunden [Link entfernt, da Verstoß gegen Community-Regeln] so etwas anbietet aber ich bin mir nicht sicher ob ich so etwas machen soll. Sie bitten Erstberatungen an, haben eine Geld zurück Garantie, und so weite.. Hat jemand von euch Erfahrungen in diesen Gebiet?
Danke
17.08.2017 15:40 - bearbeitet 17.08.2017 15:48
Hallo @HeikeRossi,
ich habe die Frage mit einer Vertrauensperson aus meiner allerengsten Umgebung besprochen. Meine Vertrauensperson ist selbst Rechtsanwältin und arbeitet bei einer Rechtschutzversicherung in München, wo sie genau solche Fragen wie Deine beantwortet. Also mehr oder weniger einfache Rechtsfragen, für Kunden (Mitglieder) der Versicherung kostenlos am Telefon, oder die Suche nach einem Anwalt. Diesen Service bieten alle Rechtschutzversicherungen an.
Also. Wie immer bei Juristen habe ich die Antwort bekommen: Das kommt drauf an. Hier: um welches Rechtsgebiet es geht, wieviel Unterlagen zu sichten sind, wie gut die Erfolgsaussichten sind usw.
Eine Geld-zurück-Garantie (unklar: unter welcher Bedingung gibt es Geld zurück??) ist höchst unseriös und standesrechtlich auf keinen Fall erlaubt. Finger weg von solchen Anwälten.
Eine kostenlose Erstberatung, z.B. telefonisch, bieten viele Anwälte an, auch wenn das standesrechtlich ebenfalls eigentlich nicht erlaubt ist. Spätestens, wenn der Anwalt nach außen hin tätig wird (Briefe schreiben) muß er das aber abrechnen. Wenn allerdings die Gegenseite bereits im Verzug ist, und die Erfolgsaussichten hoch, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß man die Anwaltsgebühren bei der Gegenseite holen kann.
Manche Anwälte bieten auch einen Service an, bei dem man online eine Frage stellen kann, die dann kostenlos oder zu sehr günstigen Gebühren beantwortet wird.
Also eine schwierige Frage. Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, dann muß Du wohl auf Gut Glück eine Kanzlei aus Deiner Nähe aussuchen.
Viel Erfolg dabei!
Viele Grüße aus einem hochsommerlichen München
nmh
am 17.08.2017 15:59
Klasse, dass du auch in dieser Angelegenheit eine ausführliche und kompetente Antwort parat hast, @nmh! Diese Frage habe ich mir nämlich auch schon einmal gestellt. Zwar habe ich eine Rechtsschutzversicherung, aber (klopf, klopf...) ich brauchte sie bisher noch nicht.
Übrigens, da fällt mir noch einer ein...
Treffen sich zwei norddeutsche Anwälte.
"Moin², Herr Anwalt, wie geht's denn so?"
"Ich kann nicht klagen!"
Schlaumax
17.08.2017 16:02 - bearbeitet 17.08.2017 16:04
17.08.2017 16:02 - bearbeitet 17.08.2017 16:04
@Schlaumax: Ich habe keine RSchV. Die Anwältin im Haus erspart die RSchVersicherung.
Das korrekte Ende vom Witz lautet: "Schlecht. Ich kann nicht klagen". Möglicherweise habe ich aber auch Deine Anspielung "norddeutsche" nicht oder falsch verstanden. Sind die so maulfaul? Bitte verklage mich deswegen nicht, ich bin nicht versichert und kann Deinen Anwalt nicht bezahlen.
Herzlich aus München
nmh
17.08.2017 16:12 - bearbeitet 17.08.2017 16:12
17.08.2017 16:12 - bearbeitet 17.08.2017 16:12
Lieber @nmh, im Norden gehen wir mit Worten ja bekanntlich sehr sparsam um. Aber gut - und damit es auch einer juristischen Überprüfung standhält - "Schlecht. Ich kann nicht klagen."
& lich grüßt der
Schlaumax
am 17.08.2017 16:19
Moinmoin,
der Nickname "Schlaumax" klingt bay'risch, wegen dem "max". Ich hätte schwören können, daß Du eher aus dem Süden kommst. So kann man sich irren.
Servus,
nmh
am 17.08.2017 16:45
Bei der Frage, welches Witzende "korrekt" ist, muss man auch die Darbietungsform beachten. Wenn der Witz vor Publikum erzählt wird, dann kann er auch ohne "Schlecht" vorneweg auskommen. Der Erzähler muss halt nur entsprechend malad dreinblicken.
Dann, so würde ich behaupten, wird er sogar anspruchsvoller durchs rhetorische Stilmittel der Ellipse.
Pfiat euch,
Frnk
am 17.08.2017 17:07
Stimmt - die Ellipse hatte ich nicht gesehen, oder zwar gesehen, aber nicht verstanden.
nmh
17.08.2017 18:31 - bearbeitet 17.08.2017 18:33
17.08.2017 18:31 - bearbeitet 17.08.2017 18:33
Schlaumax schrieb:Klasse, dass du auch in dieser Angelegenheit eine ausführliche und kompetente Antwort parat hast, @nmh!
Abs. 1, Satz 1 wollte ich auch gerade schreiben!
am 18.08.2017 13:38
Hallo Heike,
alle größeren Städte haben Verbraucherzentralen ( eV.) Die haben für alle Rechtsgebiete Ihre Sachbearbeiter. Für die Erstberatung nehmen sie ca. € 10 bis € 22, falls Du erwerbstätig bist. Über Infothek, einmalige Nutzung € 1,50. Telefonische Beratung ist ebenfalls gegen Gebühren zu haben. ist dann aber teurer. Infos kannst Du Dir holen unter: www.vzhh.de (Hamburg).