Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Geldeingang: Kontonummer?

Harry Hirsch
Autor ★★
24 Beiträge

Hallo,

 

Wo sieht man die Bankverbindung des Absenders bei einem Geldeingang auf dem Girokonto? Momentan sehe ich da nur:

  • Auf­trag­geber Name: Vorname Nachname
  • Bu­chungs­text: DerText
  • End-To-End-Re­fe­renz: nicht angegeben
  • Re­ferenz: ABC0123456789XYZ
  • Bu­chungs­tag: 02.03.2018
  • Wert­stel­lung (Va­lu­ta): 02.03.2018
  • Vor­gang: Übertrag/Überweisung

 

Freundl. Grüße

 

 

 

PS: Wird es comdirect irgendwann schaffen, dass man mit diesem Tool  auch arbeiten kann, ohne dass das Bild zig mal neu aufgebaut wird, während man schreibt?

27 ANTWORTEN

kammann
Experte ★★
258 Beiträge

@Harry Hirschschrieb:

Hallo,

 

Wo sieht man die Bankverbindung des Absenders bei einem Geldeingang auf dem Girokonto?



Bei der comdirect gar nicht. Auf Nachfrage wird der Datenschutz vorgeschoben. Das ist aber natürlich Unsinn, denn bei allen mir bekannten Banken wird sowohl bei Geldeingang als auch bei Lastschriften die IBAN des Geschäftspartners angezeigt.

 

 

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge

@Harry Hirsch

 

leider wird die Kontonummer/Iban ausschließlich dann angezeigt, wenn du die Überweisung tätigst. 

 

Was geld eingänge angeht, kann ich das Datenschutz argument ja nachvollziehen (z.B. Wenn man bei ebay was verkauft hat, muss man nicht die Iban des überweisenden wissen), aber wenn mir jemand Geld abbucht, finde ich das ich das Anrecht habe, die Legitimität auch mittels Iban zu verifizieren.

Harry Hirsch
Autor ★★
24 Beiträge

Stimme kammann zu, ich habe bei der ING-Diba ein Konto, da sieht man alles, und das ist gut so.

 

Ich frage mich jetzt, wie ich jemand ohne Bankverbindung Geld zurücküberweisen soll. Muss ich jetzt wirklich eine E-Mail schicken um die Bankverbindung zu erfragen? Das ist ja wie in der DV-Steinzeit.

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge

@Harry Hirsch

 

Ruf mal die Hotline an, und versuche dwn Fall zu schildern, vielleicht gwben sie die dann raus. Weil die Information haben sie ja.

MrKlaus
Mentor
962 Beiträge

@Harry Hirsch

 

sehr cooler NicknameSmiley (fröhlich)

So etwas ist mir damals leider nicht eingefallenSmiley (traurig)

SMT_Philipp
ehemaliger Mitarbeiter
1.562 Beiträge

Hallo @Harry Hirsch,

 

tatsächlich hat es datenschutzrechtliche Gründe, dass wir die Kontodaten bei einer eingehenden Überweisung nicht anzeigen (auch wenn @kammann es ja für Unsinn hält). Der Überweisende hat uns nicht die Erlaubnis erteilt, diese Daten dem Empfänger mitzuteilen (auch nicht per Telefon).

Nicht alle Banken teilen diese Ansicht, aber das bedeutet ja nicht unbedingt, dass sie damit richtig liegen müssen. 😉

 

@Zargoras: In Zeiten von SEPA kannst du die Legitimität einer Lastschrift (für die du ja vorher ein Mandat erteilt haben musst) anhand der Mandatsreferenz und der Gläubiger-Identifikationsnummer prüfen. Diese Daten findest du im jeweiligen Umsatz.

 

Viele Grüße

Philipp


In der Kürze liegt die Wü

Harry Hirsch
Autor ★★
24 Beiträge

Um der Wahrheit die Ehre zu geben, eigentlich wollte ich "MrKlaus" als Nick, aber der war schon weg 😄

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

@SMT_Philippschrieb:
@Zargoras: In Zeiten von SEPA kannst du die Legitimität einer Lastschrift (für die du ja vorher ein Mandat erteilt haben musst) anhand der Mandatsreferenz und der Gläubiger-Identifikationsnummer prüfen. Diese Daten findest du im jeweiligen Umsatz.

 

Leider gibt es (in D) keinerlei Verzeichnis, um aus der Gläubiger-ID auf den Gläubiger zu schließen. Die Bundesbank stellt sich auf den Standpunkt "geht nicht wegen Datenschutz" und ist der Meinung, es sei ja wohl jedem zuzumuten ein persönliches Verzeichnis zu pflegen, welche Mandate man alles erteilt hat.

 

In der Theorie gibts ja in der Gläubiger-ID die drei freibelegbaren Felder, die ein Gläubiger mit sinnvollem belegen könnte zwecks Wiedererkennung. Nutzt leider kaum einer (fast überall ZZZ, Ausnahmen sind zB die Deutsche Bahn (DBV)).

 

Zusammenfassend: Das "anhand Gläubiger-ID und Mandatsreferenz kann man die Abbuchung problemlos zuordnen" ist theoretisch richtig, praktisch aber fern jeder Realität.

dg2210
Legende
6.204 Beiträge

@Necoro: ich versteh dein Problem nicht.

 

Es gibt doch nur zwei Fälle der SEPA-Lastschrift

a) berechtigt, d.h. du hast ein Mandat erteilt. In diesem Fall hast du schon die Gläu­bi­ger-Identi­fi­ka­tions­nummer und die Mandatsreferenz und kannst die Buchung zweifelsfrei zuordnen.

 

b) unberechtigt, d.h. du hast kein Mandat erteilt.  Diese kannst du ohne Gläubiger-ID und Mandatsreferenz zurückgeben.