am 17.05.2026 11:41
Wird die Aktie SPCX (SpaceX) ab dem 12. Juni auf Ihrer Plattform handelbar sein?
am 21.06.2026 17:17
Ich war risikofreudiger. 22 Stück beim IPO erhalten und 78 am 13.6. nachgekauft. Am 16.6. alle verkauft. Bruttogewinn nach Abzug der Gebühren rund 4.150,00 €. Allerdings noch ohne Steuerabzug. Trotzdem nettes Entgeld für den kleinen Aufwand. Da gönne ich den Bänkern auch die Gebühren und trage gern mit meinen Steuern zum Allgemeinwohl bei. Die SPACE EX. - Kursentwicklung ist noch unklar. Man kann ja irgendwann vielleicht wieder einsteigen wenn man dann den Versprechungen von Elon glauben will...
am 22.06.2026 16:18
Richtig nett wie SpaceX heute abgeht. 🙂
Bin schon auf den Kurs gespannt wenn mal die nächste Rakete explodiert.
22.06.2026 16:30 - bearbeitet 22.06.2026 16:31
22.06.2026 16:30 - bearbeitet 22.06.2026 16:31
Hallo @Silver_Wolf, hallo Community,
alle Anlegerinnen und Anleger, die an der Zeichnung zu 135 USD teilgenommen haben, sollten weiterhin im grünen Bereich sein. Bei volatilen Werten kann es richtig sein mit Stop Loss (in diesem Fall eher Stop Win) zu arbeiten.
Andere Idee und nur für das Musterdepot und/oder auf Papier traden: Wer beispielsweise am nächsten Freitag sich nicht zu 100 % klar ist, ob es auf Montag einen Gap down gibt, der könnte durchaus über das Wochenende mit einem comdirect CFD Put auf Space Ex die Position fast einfrieren. [Dann fallen Transaktionsgebühren von mindestens 2 mal 4,90 Euro an und die Overnight-Entgelte über 3 Tage. Das CFD bewegt sich dann aber exakt gegengesetzt zum Originalwert, gleiche Stückzahl vorausgesetzt].
Liebe Grüße
Gluecksdrache
am 22.06.2026 16:41
Hallo @PA47, hallo Community,
anbei der Screenprint vom Börsenplatz NASDAQ.
Quelle: Börsenplatz NASDAQ abgerufen am 22.06.2026
Liebe Grüße
Gluecksdrache
am 22.06.2026 22:18
@Glücksdrache schrieb:Hallo @Silver_Wolf, hallo Community,
alle Anlegerinnen und Anleger, die an der Zeichnung zu 135 USD teilgenommen haben, sollten weiterhin im grünen Bereich sein. Bei volatilen Werten kann es richtig sein mit Stop Loss (in diesem Fall eher Stop Win) zu arbeiten.
Das war heute doch nett wenn mal 14% heiße Luft abgelassen werden. 🙂
Noch so ein Tag dann sind wir wieder beim Emissionspreis.
Dann sollte doch hier und da etwas Panik ausbrechen.
Bei 115 USD werde ich über eine erste kleine Position nachdenken.
am 31.07.2026 21:07
Es ist mächtig still um SpaceX geworden. 🚀🙊🙉
Ich bin jedenfalls froh, dass ich das Zeug los bin, auch wenn ...
@Silver_Wolf schrieb:
@Klever schrieb:
Ich bin heute bei 180 US$ raus.
Aber du bist zu ungeduldig. Gerade 184 USD.
Ich habe mein Limit auf 211 USD gesetzt.
... statt 180 $ natürlich 200+ $ besser gewesen wären.
Ich bin schon ein paar Mal zu früh raus, was daran liegen könnte, dass ich den richtigen Zeitpunkt auch schon mal verpasst hatte.
Richtig gelegen habe ich aber auch schon. 😀
@Silver_Wolf schrieb:
Bei 115 USD werde ich über eine erste kleine Position nachdenken.
Selbst das scheint noch zu viel zu sein. SpaceX hat nach dem kurzen Höhenflug eine Bruchlandung hingelegt. Das Geschäftsmodell überzeugt nicht.
Mir geht es allerdings immer noch um die Handelsgebühren bei Comdirect. Dazu mehr in einem gesonderten Beitrag.
am 01.08.2026 14:46
Wie angekündigt, komme ich nochmals auf das Thema Handelsgebühren bei Comdirect zurück:
1. Finde ich es grundsätzlich verfehlt, dass bei Comdirect teuer an der Nasdaq gehandelt werden musste. Vorteile hat das den Kunden keine gebracht. Es konnte bei Comdirect jedenfalls nicht früher gehandelt werden. Bei anderen Banken/Brokern konnte hingegen kostengünstig(er) im Inland gehandelt werden.
Nun konkret zu den Gebühren.
(Zeitweilig gab es meinerseits Konfusion bezüglich der Angaben in EUR und USD in der Abrechnung für den Verkauf. - Ist geklärt.)
2. Es gibt eine Diskrepanz zwischen den Angaben für den Verkauf in
a) der Kosteninformation für die Zeichnung, dort sollte der Verkauf 14,98 EUR kosten und
b) der Kosteninformation für den Verkauf, dort sollte der Verkauf 24,35 EUR kosten. Die tatsächlich Abrechnung für den Verkauf ist dann auch 24,35 EUR.
24,35 - 14,98 = 9,37 EUR Differenz zwischen der Ankündigung bei Kauf (Zeichnung) und der Abrechnung bei Verkauf.
Frage: Wie verbindlich ist die Angabe der "Kosten des Wertpapierverkaufes" in der "Kosteninformation zum Wertpapiergeschäft" für die Zeichnung (Kauf)?
Im Dokument steht (Zitat)
"Nach der EU-Richtlinie „Markets in Financial Instruments Directive“ (MiFID II) sind wir verpflichtet, Ihnen die nachfolgende Kosteninformation zur Verfügung zu stellen. Sie erhalten damit einen Überblick aller Kosten und Nebenkosten, die mit dem geplanten Wertpapiergeschäft im Zusammenhang stehen. Dabei handelt es sich um eine Kostensimulation. Die tatsächlichen Kosten sind abhängig von der Ausführung Ihres
Wertpapierauftrages. Hierfür erhalten Sie eine gesonderte Wertpapierabrechnung."
Völlig unverbindlich und 9,37 EUR Abweichung zu Ungunsten des Kunden sind in Ordnung oder nicht korrekt von Comdirect?
Sollte ich mich beschweren?
Bei einer zutreffenden Angabe der Verkaufsgebühren hätte ich sehr wahrscheinlich nicht bei Comdirect, sondern bei einem Mitbewerber gezeichnet. Für die Zukunft ist das bei US-IPOs bestimmt so.
Grüße
Klever
@Klever schrieb:Bei der Zeichnung gab es folgende Kosteninformation(en) für Kauf und Verkauf:
(12,90 € wurden auch tatsächlich abgerechnet)
und
aber für den Verkauf wurden mir nun in der Kosteninformation nicht 14,98 €, sondern 24,35 € genannt! Also knapp 10 € mehr!
[Edit: 24,35 € wurden auch tatsächlich abgerechnet.]
Das finde ich nicht in Ordnung.
Umlagerung mit Gebühr + Ordergebühr Inland hätte den Verkauf wohl auch nicht nennenswert günstiger gemacht.
Sollte ich nochmals an einem US-IPO teilnehmen (können), werde ich nicht mehr bei Comdirect zeichnen, denn bei den Mitbewerbern wurde diese Möglichkeit für SpaceX günstiger angeboten, z.T. deutlich.
Grüße
Klever
am 01.08.2026 20:05
@Klever schrieb:Frage: Wie verbindlich ist die Angabe der "Kosten des Wertpapierverkaufes" in der "Kosteninformation zum Wertpapiergeschäft" für die Zeichnung (Kauf)?
Da ich schon seit einiger Zeit kein comdirect Depot mehr habe, bin ich viellicht nicht auf dem aktuellsten Stand, habe aber auch keine Lust mich nochmal in das Preisverzeichnis samt aller Fußnoten einzuarbeiten. Soweit ich mich erinnern kann, sind die Gebühren aber abhängig vom Handelsplatz und vom Ordervolumen.
Da zum Zeitpunkt des Kaufs nicht bekannt ist, an welchem Handelsplatz und zum welchem Kurs du die Aktien eines Tages wieder verkaufen wirst, wird in der Kosteninformation offensichtlich einfach davon ausgegangen, dass du am selben Handelsplatz und zum selben Kurs verkaufen wirst, zu dem du die Anteile kaufst. Da du am Ende jetzt aber zu einem deutlich höheren Kurs verkauft hast, wird entsprechend auch eine höhere Gebühr fällig. Ob der Kostenausweis so tatsächlich Sinn ergibt, ist eine andere Frage.
am 01.08.2026 20:37
@antlion schrieb:
@Klever schrieb:Frage: Wie verbindlich ist die Angabe der "Kosten des Wertpapierverkaufes" in der "Kosteninformation zum Wertpapiergeschäft" für die Zeichnung (Kauf)?
Da ich schon seit einiger Zeit kein comdirect Depot mehr habe, bin ich viellicht nicht auf dem aktuellsten Stand, habe aber auch keine Lust mich nochmal in das Preisverzeichnis samt aller Fußnoten einzuarbeiten. Soweit ich mich erinnern kann, sind die Gebühren aber abhängig vom Handelsplatz und vom Ordervolumen.
Da zum Zeitpunkt des Kaufs nicht bekannt ist, an welchem Handelsplatz und zum welchem Kurs du die Aktien eines Tages wieder verkaufen wirst, wird in der Kosteninformation offensichtlich einfach davon ausgegangen, dass du am selben Handelsplatz und zum selben Kurs verkaufen wirst, zu dem du die Anteile kaufst. Da du am Ende jetzt aber zu einem deutlich höheren Kurs verkauft hast, wird entsprechend auch eine höhere Gebühr fällig. Ob der Kostenausweis so tatsächlich Sinn ergibt, ist eine andere Frage.
Natürlich macht der Kostenausweis beim Kauf für den Verkauf keinen Sinn.
Die Bank kann ja gar nicht wissen wo und zu welchem Kurs du verkaufen wirst.
Ich habe da auch etwas mehr bezahlt.
01.08.2026 21:31 - bearbeitet 01.08.2026 23:05
Ausweisen muss sie es nach bestem Wissen ex ante trotzdem, auch wenn es manchmal keinen Sinn macht
Siehe EU 2017/565 Art. 50