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Wie viel Steuern mus ich bei einer Schenkung über 20.000 € an dritte zahlen?
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am 29.06.2021 11:13
323 Stück --> Bayer --> Kaufwert 19.930,65 € --> Aktueller Wert --> 16.653,88 €
143 Stück -> AT+T INC. DL1 -> Kaufwert 5.033,60 € -> Aktueller Wert --> 3.464,18 €
400 Stück -> DT. Pfandbriefbank -> Kaufwert -> 5.016,00 € Aktueller Wert -> 3.367,20 €
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Aktien
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29.06.2021 12:24 - bearbeitet 29.06.2021 13:26
Da ist tatsächlich eine Gestaltungsmöglichkeit.
Ich als Vater verschenke eine Aktie, die ich für 10.000 EUR gekauft habe, an meine volljährige Tochter zu einem Zeitpunkt, an dem die Aktie 15.000 EUR wert ist. Schenkungsteuerlich passiert nichts, da die Schenkung in Höhe von 15.000 EUR unter dem Freibetrag von 400.000 EUR ist.
Meine Tochter tritt dann einkommensteuerlich in meine Fußstapfen. Wenn sie die Aktien also ein paar Wochen später für 15.100 EUR verkauft, muss sie einkommensteuerlich einen Gewinn von 5.100 EUR versteuern. Da sie aber sonst keine Einkünfte hat, liegen ihre Einkünfte unter dem einkommensteuerlichen Grundfreibetrag. Im Endeffekt zahlt sie also keine Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn. Ich natürlich auch nicht.
Also kann es definitiv eine gute Idee sein, Aktien statt Geld an die Tochter zu verschenken. Wichtig ist: Die Tochter muss selber entscheiden können, was sie mit den Aktien macht.
Edit: Die Übertragung der Aktien darf nicht zur Erfüllung meiner Unterhaltspflicht erfolgen. In dem Fall würde es sich nämlich nicht um eine freigebiege Zuwendung und damit nicht um eine Schenkung handeln.
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- Tricky...
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am 29.06.2021 16:05
@Fix1 schrieb:Da ist tatsächlich eine Gestaltungsmöglichkeit.
[...]
Also kann es definitiv eine gute Idee sein, Aktien statt Geld an die Tochter zu verschenken. Wichtig ist: Die Tochter muss selber entscheiden können, was sie mit den Aktien (<- eigentlich: "...dem Geld", d. Verf.) macht.
[...]
Weil sie eine gute Tochter ist, schenkt sie dir im darauffolgendem Jahr 15.000 EUR
Das gibt Eis auf Lebenszeit.....
(Prof. Dr. A. Celentano, Universität Mailand, 1967, Finanzprognostiker)
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am 24.07.2021 18:47
Ich habe nun die Aktien an einer dritten Person übertragen, ich habe im Antrag auch schenkung angekreuzt. Wo kriege ich nun unterlagen her die bei dieser schenkung den tätsächlichen wert der aktien dokumentieren und nicht den Kaufwert.
Der geschenkte hat lediglich eine mitteilung das er diese Aktien erhalten hat und wie der Kaufwert war. Jedoch nirgends etwas fürs Finanzamt mit dem jetzigen wert.
Wo kriege ich die benötigten Unterlagen her oder wie gehts jetzt weiter? Ich möchte so schnell wie möglich die anfallenden steuern beim Finanzamt bezahlen, weiß aber nicht wie..
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25.07.2021 08:20 - bearbeitet 25.07.2021 08:23
Den Wert bekommst du zum Beispiel hier aus dem Informer. Dort kannst du ja auch historische Kurse anzeigen lassen, soweit ich weiß. Das Datum der tatsächlichen Übertragung ist dabei entscheidend, nicht etwa der Auftrag an die Bank. Nimm eine Börse, an der das Wertpapier am meisten gehandelt wurde und den niedrigsten Tageskurs. Mach einen schreenshot davon und druck ihn aus.
Zuständig für die Festsetzung der Schenkungsteuer ist das Finanzamt des Schenkers. Dort schickst du eine Schenkungsteuererklärung hin. Den Vordruck dafür ergooglelst du dir am besten. Leg der Erklärung den screenshot bei und warte ab.
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am 26.07.2021 00:14
Googleservice, hier ist der Vordruck:
https://www.amtsvordrucke.de/forms/9969e8b77c1dd37683351c484321ceb4.pdf

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