am 18.02.2022 19:18
Hallo Community,
bis letztes Jahr hatte ich ein Depot bei der OnVista, das ich ewig nicht mehr genutzt hatte. Ich habe dort in den Jahren 2010-2012 große Verluste angesammelt (ja, ich war jung und dumm) und dann das Interesse an der Börse verloren. Eine Steuerbescheinigung vom 02.03.2021 weißt einen sehr großen Verlust im Topf "Sonstige" aus und einen kleinen Verlust im Aktientopf.
Mir war bis vor Kurzem nicht bewusst, dass ich diese Verluste noch heute gegenrechnen kann. Ich habe mein Depot Anfang des letzten Jahres bei OnVista gekündigt und später ein neues hier bei der comdirect eröffnet. Im Nachhinein wäre es schlau gewesen, bei der Depoteröffnung die Übertragung der Verrechnungstöpfe zu beantragen, richtig? Geht das auch nachträglich noch?
Ich weiß, dass die Materie komplex ist und hier niemand eine Steuerberatung machen kann, aber wenn jemand kurz stichwortartig sagen könnte, was ich zu tun habe, wäre ich sehr dankbar.
18.02.2022 19:57 - bearbeitet 18.02.2022 19:58
Hallo @BigB
spätestens bei Kündigung des Depots bei der onvista-Bank musst du eine Verlustbescheinigung von onvista bekommen haben. Diese kannst du nun - zusammen mit einer Anlage KAP - deiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 beifügen. Das Finanzamt wird dann die dort bescheinigten Verluste übernehmen und zusätzlich zum Einkommensteuerbescheid eine sogenannte Verlustfestellung auf den 31.12.2021 durchführen.
Wenn du nun ab 2022 bei einer anderen Bank Gewinne realisierst, kannst du diese abermals im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung mit den zuvor festgestellten Verlusten verrechnen lassen und dir auf diesem Weg die auf deine Gewinne einbehaltenen Steuern zurück holen.
Du siehst also: Es ist nix verloren.
Ich hoffe, ich konnte zumindest ein wenig helfen.
Viele Grüße und viel Erfolg
Lukas
am 18.02.2022 20:30
Hallo Lukas,
vielen Dank für deine Antwort! So in etwa hatte ich mir das auch vorgestellt nach ein bisschen recherchieren. Das einzige Problem ist: ich habe nie eine Verlustbescheinigung bei der OnVista beantragt oder bekommen. Die Kündigungbestätigung kam per Mail (es war sogar schon im Juni 2020), dann folgten per Post im Juli 2020 ein Kontoauszug mit den letzten Transaktionen, im März 2021 die Jahressteuerbescheinigung für 2020 und im Mai 2021 kam ein "Kassemarkt-Kostenbericht". Seitdem habe ich nie wieder etwas von der OnVista gehört.
Ich werde am Montag mal anrufen und nachfragen, ob man mich dort noch kennt und mir eine Verlustbescheinigung ausstellen kann.
18.02.2022 22:12 - bearbeitet 18.02.2022 22:16
18.02.2022 22:12 - bearbeitet 18.02.2022 22:16
Moin @BigB,
eine gesonderte Verlustbescheinigung wirst du nicht bekommen. Du hast ja die Jahressteuerbescheinigung bereits erhalten. Die Verlustbescheinigung ist ein Bestandteil der Jahressteuerbescheinigung und wie du geschrieben hast, sind die Verluste dort ausgewiesen. Die weitere Vorgehensweise hat @Fix1 bereits erläutert.
Beste Grüße aus dem hohen Norden 🙂
am 18.02.2022 22:17
Wenn die Verluste in der Steuerbescheinigung ausgewiesen wurden, gebe ich @marscho97 Recht.
@BigB, kannst du einmal bitte beschreiben, was genau bezüglich der Verluste in dieser Bescheinigung ausgewiesene wird? Danke schön!
am 19.02.2022 12:41
@marscho97hat Recht. Auf der Jahressteuerbescheinigung sind ausgewiesen
Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien im Sinne (Zeile 12 Anlage KAP)
und
Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus der Veräußerung von Aktien im Sinne des § 20 Abs.2 Satz 1 Nr. 1 EStG (Zeile 13 Anlage KAP)
Alte Steuerbescheinigungen haben das nicht ausgewiesen. Insofern scheint diese hier auch gleichzeitig eine Verlustbescheinigung zu sein.
Perfekt, dann muss ich ja einfach nur mit der Steuererklärung für 2021 die Anlage KAP ausfüllen und die Bescheinigung mit einreichen. Ein schönes Wochenende allen und nochmals vielen Dank für eure Hilfe!
am 19.02.2022 12:57
Ja, wunderbar. Steuerbescheinigung und Verlustbescheinigung in einem. Dann viel Erfolg!
am 19.02.2022 13:02
@marscho97 schrieb:Die Verlustbescheinigung ist ein Bestandteil der Jahressteuerbescheinigung...
Nur zur Klarstellung und damit andere Leute das nicht falsch verstehen: Das ist nicht immer so, sondern eben nur dann, wenn eine Verlustbescheinigung beantragt und/oder die Kundenbeziehung gekündigt wurde.
am 20.02.2022 10:27
@BigB schrieb:Insofern scheint diese hier auch gleichzeitig eine Verlustbescheinigung zu sein.
Sollte genau so auch drauf stehen.
Oben müsste bei "Verlustbescheinigung im Sinne des § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG für alle Privatkonten und / oder -depots" ein Haken sein.