Wie funktioniert die Berechnung vom Kapitalertrag/Freistellungsauftrag/Depot
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11.01.2020 12:56 - bearbeitet 11.01.2020 12:58
Hallo zusammen,
folgendes fiktives Beispiel:
- Ich habe ein Depot mit Freistellungsauftrag
- Ich kaufe 2018 Aktienfonds für 20.000€
- Ein Jahr später (2019) ist der Wert um 5% gestiegen und es sind nun 21.000€
- Im verkaufe im selben Jahr Anteile für 1000€
Frage: Wird nun etwas meinem Freibetrag (2019) abgezogen? Wenn ja, wie viel?
Mir ist das nicht ganz klar und ich würde gerne wissen, ob ich besser jährlich meinen Freibetrag aufbrauchen sollte anstatt eine größere Summe auf einmal zu verkaufen die dann womöglich den Freibetrag übersteigt.
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11.01.2020 13:12 - bearbeitet 11.01.2020 13:44
gaaaanz grob Überschlägige Rechnung:
Neuer Kurswert=21k€
Alter Kurswert=20k€
Verkaufswert= 1000€ (und das hat ja nichts mit der Kurssteigerung zu tun - ist ein von DIR gewählter willkürlicher Wert den Du da verkaufst!)
Kurssteigerung 5% -> Gewinn ~50€ (bezogen auf den Verkaufswert)
Dieser Gewinn ist zu versteuern.
Wenn Freistellungsauftrag >50€ vorhanden ist die abzuführende Steuer 0€
Wenn kein Freistellungsauftrag vorhanden ist die abzuführende Steuer ~13€
...und am Ende kannst Du im zweiten Fall ggf. mit der Steuererklärung wieder was zurückholen sofern dein Steuersatz <25% ist.
Falls es Dir unklar war möchte ich es Dir mit Anderen Worten sagen: Der Gewinn des verkauften Wertes wird versteuert. Nicht der Verkaufswert an sich!
Gruß Crazyalex
An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!
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am 11.01.2020 23:31
Danke für die Erklärung. Wenn ich es richtig verstehe könnte ich in diesem Beispiel sogar die vollen 21.000€ verkaufen ohne den Freibetrag (800€) all zu sehr zu überschreiten.
Im Moment sehe ich einen Eintrag in meinem Depot "400 Stk., Bezeichnung etc". Wenn ich nun 200 Fondsanteile nachkaufe, entsteht dann ein zweiter Eintrag dort über 200 Stk., oder erhöht sich der Eintrag auf 600? Es müsste ja ersteres sein, sonst könnte man den Ertrag gar nicht nachvollziehen, oder?
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am 11.01.2020 23:42
Hallo grashopper,
der Freibetrag wird um 199 € überschritten, davon ~ 50€ Steuer.
Wenn du die selbe WKN nachkaufst, wir im Depot alles zusammengeführt, 600 Stück in deinem Fall.
Grüße sol
12.01.2020 00:33 - bearbeitet 12.01.2020 00:38
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12.01.2020 00:33 - bearbeitet 12.01.2020 00:38
@grasshopper schrieb:Danke für die Erklärung. Wenn ich es richtig verstehe könnte ich in diesem Beispiel sogar die vollen 21.000€ verkaufen ohne den Freibetrag (800€) all zu sehr zu überschreiten.
Da Du in Deinem konkreten Beispiel ja in 2018 Aktienfonds für 20.000 € kaufst und später für 21.000 € verkaufst, wirst Du den Freibetrag überhaupt nicht überschreiten. Für Aktienfonds gilt nämlich seit 2018 eine Teilfreistellung von 30%, d.h. nur 70% des Ertrages werden steuerwirksam. Und diese 700 € sind vom Freibetrag komplett gedeckt.
Insofern muss ich auch die von @Crazyalex genannten Zahlen leicht korrigieren.
Bei einem Teilverkauf von 1.000 € werden von den erzielten 50 € Gewinn nur 35 € auf den Freibetrag angerechnet. Der Rest ist aber völlig korrekt.
@grasshopper schrieb:Im Moment sehe ich einen Eintrag in meinem Depot "400 Stk., Bezeichnung etc". Wenn ich nun 200 Fondsanteile nachkaufe, entsteht dann ein zweiter Eintrag dort über 200 Stk., oder erhöht sich der Eintrag auf 600? Es müsste ja ersteres sein, sonst könnte man den Ertrag gar nicht nachvollziehen, oder?
Es ist zweiteres.
Wenn später verkauft wird werden grundsätzlich die ältesten Anteile zuerst verkauft (FiFo-Prinzip).
Um die Sache nachvollziehen zu können kannst Du entweder die comdirect-Steuersimulation nutzen oder Du wirst in Excel selber rechnen müssen. Thematisch ist das nicht allzu schwer, allerdings musst die die gesamte Kauf- und Verkaufshistorie penibel einpflegen.
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am 12.01.2020 07:21
@GetBetter schrieb:Da Du in Deinem konkreten Beispiel ja in 2018 Aktienfonds für 20.000 € kaufst und später für 21.000 € verkaufst, wirst Du den Freibetrag überhaupt nicht überschreiten. Für Aktienfonds gilt nämlich seit 2018 eine Teilfreistellung von 30%, d.h. nur 70% des Ertrages werden steuerwirksam. Und diese 700 € sind vom Freibetrag komplett gedeckt.
Der @GetBetter hat natürlich Recht!
Die Teilfreistellung des Gewinns bei Aktienfonds in Höhe von 30% vergesse ich tatsächlich gerne mal. Ist aber zum eigenen Vorteil und daher für mich nicht schlimm
Gruß Crazyalex
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am 12.01.2020 09:45
@Crazyalex schrieb:
@GetBetter schrieb:Da Du in Deinem konkreten Beispiel ja in 2018 Aktienfonds für 20.000 € kaufst und später für 21.000 € verkaufst, wirst Du den Freibetrag überhaupt nicht überschreiten. Für Aktienfonds gilt nämlich seit 2018 eine Teilfreistellung von 30%, d.h. nur 70% des Ertrages werden steuerwirksam. Und diese 700 € sind vom Freibetrag komplett gedeckt.
Der @GetBetter hat natürlich Recht!
Die Teilfreistellung des Gewinns bei Aktienfonds in Höhe von 30% vergesse ich tatsächlich gerne mal. Ist aber zum eigenen Vorteil und daher für mich nicht schlimm
Gruß Crazyalex
Ja sorry, auch ich habe das in den späten Stunden gestern Abend nicht mehr bedacht.
Gruß sol

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