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Widerruf einer Festgeldanlage

Ziggy
Autor ★
9 Beiträge

Liebe Community,

 

ich habe am 03.09. eine Festgeldanlage getätigt und am 04.09. aufgrund eines Irrtums bei der Aufteilung der Beträge online widerrufen. Telefonisch erhielt ich die Auskunft, dass das dafür zuständige Fachteam diesen Widerruf erst am 10.09. im System hinterlegt hätte. Bis heute (20.09.) sind 16 Wochentage bzw. 11 Banktage seit dem Widerruf vergangen, ohne dass der Betrag zurückgebucht worden wäre. Der Kundendienst könne hier angeblich nicht helfen. Ich empfinde das als zumindest merkwürdig, weil ich während dieser gesamten Zeit nicht über mein Geld verfügen kann. Hat jemand schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht oder einen Tipp?


Ach ja, ich bin jetzt seit fast 30 Jahren bei der comdirect.

 

Herzliche Grüße und einen schönen Sonntag.

 

13 ANTWORTEN

Ziggy
Autor ★
9 Beiträge

Vertippt - es sind 20 Jahre. Ändert aber nix an meinem Thema. 😉

Crazyalex
Legende
9.943 Beiträge

Inhaltlich kann ich leider nichts zu Deinem Problem beitragen.

 

Wie lange Du aber Kunde bei der Bank bist, spielt dabei aber auch überhaupt keine Rolle...

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

dg2210
Legende
8.222 Beiträge

@Ziggy  schrieb:

Liebe Community,

 

ich habe am 03.09. eine Festgeldanlage getätigt und am 04.09. aufgrund eines Irrtums bei der Aufteilung der Beträge online widerrufen.

 


Ich habe noch nie bei der Comdirect eine Festgeldanlage abgeschlossen, darum frage ich: mit 'online widerrufen' meinst du, dass es in der Online-Übersicht irgendwo einen Button 'widerrufen' gibt und du diesen angeklickt (evtl mit TAN freigegeben) hast?

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Krügerrand
Mentor
987 Beiträge

Ich habe das einmal zu Testzwecken gemacht. Grundsätzlich ist Festgeld nun ja eben fest.

 

Aber die Bank muss für Festgeld ein Widerrufsrecht von 14 Tagen wegen Fernabsatzgesetz einräumen. So steht es auch in den vorvertraglichen Informationen. Hierfür darf auch online die Funktion "Vertrag widerrufen" genutzt werden.

#TANSTAAFL "There ain't no such thing as a free lunch."

Ziggy
Autor ★
9 Beiträge

Vielen Dank für eure Beiträge. Ja, der Widerruf erfolgte nach einem Tag online per „Vertrag widerrufen“. Mittlerweile sind 17 Tage bzw. 12 Banktage vergangen, ohne dass das Geld zurückgebucht wurde. Auf meine Mail an [email protected] habe ich ebenfalls noch keine Antwort bekommen. Ich finde das ein wenig suspekt. 

FD774
Experte ★★
363 Beiträge

Das sollte eigentlich ein Standardvorgang mit automatischer Abwicklung sein. Sehr verwunderlich, daß das nicht funktioniert hat. Versuche es mal mit einer Mail an [email protected]

Ziggy
Autor ★
9 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich glaube es nicht. Heute, nach 17 Tagen und Mails an [email protected] sowie [email protected] bekomme ich folgende Antwort:

 

„Hallo,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Bitte erteilen Sie Ihren Auftrag formlos schriftlich mit Ihrer Originalunterschrift (keine digital eingefügte) per E-Mail-Anhang (Dateiformat PDF) an:

[email protected]

Zu Ihrer eigenen Sicherheit nehmen wir diesen Auftrag nicht in der vorliegenden Form entgegen.

Viele Grüße

Ihr comdirect Team“

 

 

Unabhängig davon, dass die ursprüngliche Widerrufsfrist längst verstrichen wäre, stellt sich doch die Frage, weshalb die Online-Widerrufsmöglichkeit dann überhaupt vorgesehen ist und weshalb ich erst nach 17 Tagen informiert werde.

 

Das war definitiv meine letzte Festgeldanlage bei der comdirect. 😠

 

dg2210
Legende
8.222 Beiträge

@Ziggy  schrieb:

 

Das war definitiv meine letzte Festgeldanlage bei der comdirect. 😠

 


Obwohl die dg-Teammitglieder 100% comdirect fanboys/girls sind: das ist eine gute Entscheidung; die comdirect-Festgeldangebote sind nicht mehr konkurrenzfähig. 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Thorsten_
Legende
5.152 Beiträge

@Ziggy  schrieb:

... stellt sich doch die Frage, weshalb die Online-Widerrufsmöglichkeit dann überhaupt vorgesehen ist ...


Das interessiert mich auch. Bitte übernehmen Sie, @SMT_Service.

Fragt doch mal euren Syndikus, wie das mit § 356a BGB zusammengeht?