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Vorgehen Steuererklärung bei gegenwertloser Ausbuchung

Thidrek
Autor ★★★
57 Beiträge

Hi Community,

ich habe mal eine Frage zur Steuererklärung, da ich hier leider auch durch ewiges Googeln noch nicht weitergekommen bin. Ich habe ein paar Aktien gegenwertlos ausgebucht bekommen, das wird mir in der Steuerbescheinigung von Comdirect auch im Feld "Verlust im Sinne §20 Abs. 6 Satz 6 EStG" bescheinigt. Nur was mache ich jetzt damit? Ich bin soweit gekommen, dass ich dafür wohl die Anlage KAP in der Steuererklärung ausfüllen muss, mir ist nur nicht ganz klar, wie das genau funktioniert. Ich vermute, dass ich dazu die gezahlte Kapitalertragssteuer (ich weiß, dass ich Ausbuchungen nur mit Kapitalterträgen verrechnen kann) für dieses Jahr angeben muss (die ich dann ja hoffentlich zurückbekomme, wenn das verrechnet wird)? Aber es heißt ja, dass Ausbuchungen auch für die Folgejahre verrechnet werden können - muss ich das dann selbst nächstes Jahr verrechnen und den (verringerten) Verlust wieder angeben oder nur in diesem Jahr und es wird automatisch verrechnet, wenn ich nächstes Jahr wieder gezahlte Kapitalertragssteuer angebe?
Sorry für die vielleicht blöde Frage, aber das erscheint mir alles mega kompliziert 😑

3 ANTWORTEN

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.860 Beiträge

Du überträgst alle Daten aus der Steuerbescheinigung in die Anlage KAP.

 

- Für die Steuererklärung 2023 aus der Steuerbescheinigung 2023

- Für die Steuererklärung 2024 aus der Steuerbescheinigung 2024

 

usw.

 

Die Verluste aus 2023 gibst du natürlich auch nur 2023 an.

 

 

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

Dr. Snuggles
Experte ★★
475 Beiträge

Das Eintragen in der Anlage KAP sollte klar sein, oder? Die entsprechenden Felder stehen auf der Steuerbescheinigung.

Wenn du nach der Verrechnung der Verluste mit den Gewinnen immer noch Verluste hast, erhälst du einen Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags. Die darauf aufgeführten Beträge trägst du dann in der nächsten Steuererklärung wieder in der Anlage KAP ein und entweder es erfolgt eine Verrechnung mit dann positiven Einkünften oder der Verlust wird vorgetragen.

*Keine Steuerberatung, im Zweifel hol dir fachlichen Expertenrat*

Thidrek
Autor ★★★
57 Beiträge

Ah, das war die Info, die gefehlt hat, danke dir bzw. euch! 😊