am 10.01.2025 18:10
Hallo an alle Forumsteilnehmer,
ich habe 4 nicht mehr börsennotierte Aktien im Depot und möchte anfragen, ob ich die Totalverluste dieser Aktien mit Gewinnen von anderen Aktienverkäufen verrechnen kann.
Die Aktien sind:
WKN 730200 DOERRIES SCHARMANN AG I.K
WKN 557700 DR REAL ESTATE AG O.N.
WKN A2BPL1 GREENWICH BETEILIG. O.N.
Ich bin für alle Hinweise dankbar.
Werner53
10.01.2025 19:33 - bearbeitet 10.01.2025 19:34
@Werner53 schrieb:Hallo an alle Forumsteilnehmer,
ich habe 4 nicht mehr börsennotierte Aktien im Depot und möchte anfragen, ob ich die Totalverluste dieser Aktien mit Gewinnen von anderen Aktienverkäufen verrechnen kann.
Die Aktien sind:
WKN 730200 DOERRIES SCHARMANN AG I.K
WKN 557700 DR REAL ESTATE AG O.N.
WKN A2BPL1 GREENWICH BETEILIG. O.N.
Ich bin für alle Hinweise dankbar.
Werner53
Verluste aus Aktien dürfen nach § 20 Abs. 6 S. 4 EStG lediglich mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.
Verluste aus Termingeschäften bzw. Verluste aus dem wertlosen Verfall / der wertlosen Ausbuchung einer Kapitalanlage dürfen seit Streichung des § 20 Abs. 6 S. 5 und S. 6 EStG grundsätzlich mit allen anderen positiven Kapitalerträgen verrechnet werden
(siehe hierzu allerdings Übergangsregelungen).
Depotführende Stellen müssen diese gesetzliche Anpassung ausweislich der Gesetzesbegründung allerdings erst zum 1.1.2026 umsetzen. Für eine Umsetzung in den IT-Systemen fehlte auf Grund der Kurzfristigkeit der neuen gesetzlichen Regelung schlicht die Zeit.
Einige Banken machen dies bereits seit 1.1.2025.
Mir ist nicht bekannt, wie das Verfahren bei der Comdirect ist.
10.01.2025 19:35 - bearbeitet 10.01.2025 19:37
Die Comdirect hat zumindest bei den Termingeschäften das jetzt schon umgesetzt. Wie es mit Totalverlusten ist, weiß ich auch nicht.
Edit: Für jetzt realisierte Verluste.
10.01.2025 21:52 - bearbeitet 10.01.2025 21:53
Auch wichtig: die Einstellung des Börsenhandels bedeutet nicht zwangsläufig Verlust. Steuerlich wirksam sind grundsätzlich nur realisierte Verluste und Gewinne.
am 10.01.2025 22:04
@paej schrieb:Depotführende Stellen müssen diese gesetzliche Anpassung ausweislich der Gesetzesbegründung allerdings erst zum 1.1.2026 umsetzen. Für eine Umsetzung in den IT-Systemen fehlte auf Grund der Kurzfristigkeit der neuen gesetzlichen Regelung schlicht die Zeit.
Einige Banken machen dies bereits seit 1.1.2025.
Mir ist nicht bekannt, wie das Verfahren bei der Comdirect ist.
Da spielt doch nun keine Rolle.
Entweder es wird sofort verrechnet oder eben bei der Steuererklärung für 2025. Deshalb noch ein Jahr warten macht doch keinen Sinn.
Einfach wertlos ausbuchen lassen.
Es ist mir allerdings ein Rätsel wie man 20 Jahre alte Leichen im Depot haben kann.
11.01.2025 01:01 - bearbeitet 11.01.2025 01:20
@Werner53 schrieb:
Die Aktien sind:
WKN 730200 DOERRIES SCHARMANN AG I.K
WKN 557700 DR REAL ESTATE AG O.N.
WKN A2BPL1 GREENWICH BETEILIG. O.N.
Interessant wäre noch die Information wann die Aktien jeweils gekauft wurden.
Im Fall der Traub AG muss das ja beispielsweise spätestens in den 90er-Jahren und somit vor 2009 der Fall gewesen sein. Sofern sie länger als 1 Jahr gehalten wurden (was offensichtlich zutrifft wenn sie heute noch im Depot liegen), waren Gewinne steuerfrei, Verluste im Gegenzug allerdings steuerlich unbeachtlich.
Für die anderen Werte habe ich nicht recherchiert, Du kannst das aber sicher konkretisieren.
11.01.2025 09:45 - bearbeitet 11.01.2025 10:23
11.01.2025 09:45 - bearbeitet 11.01.2025 10:23
@Silver_Wolf schrieb:
@paej schrieb:Depotführende Stellen müssen diese gesetzliche Anpassung ausweislich der Gesetzesbegründung allerdings erst zum 1.1.2026 umsetzen. Für eine Umsetzung in den IT-Systemen fehlte auf Grund der Kurzfristigkeit der neuen gesetzlichen Regelung schlicht die Zeit.
Einige Banken machen dies bereits seit 1.1.2025.
Mir ist nicht bekannt, wie das Verfahren bei der Comdirect ist.
Da spielt doch nun keine Rolle.
Entweder es wird sofort verrechnet oder eben bei der Steuererklärung für 2025.
Deshalb noch ein Jahr warten macht doch keinen Sinn.
Einfach wertlos ausbuchen lassen.
Diese Aussage muss keineswegs richtig sein
Wenn er jetzt ausbuchen lässt kann er im Rahmen der Steuererklärung 2025 die Verluste frühestens Mitte/ im Laufe 2026 geltend machen.
Bei bankseitiger Berücksichtigung sofort - wenn die Bank es jetzt schon kann.
Bei bankseitiger Berücksichtigung - wenn die Bank es erst ab 1.1.2026 kann - bereits im Januar 2026.
Die bankseitige Verrechnung ist in den meisten Fällen die bessere Lösung, auch wenn er mit der Ausbuchung bis Anfang 2026 warten müsste.
Entscheidend ist aber was sonst noch im Steuertopf passiert.
Und Eile ist überhaupt nicht erforderlich; Ausbuchung im Herbst ist für alle Varianten früh genug. 🤔
am 11.01.2025 20:18
Alternativ wäre eine Übertragung an einen "Sammler" möglich, der einem vielleicht ein Bruchteil des Wertes dafür zahlt ... oder den symbolischen Wert von 1€ pro WKN. Wie das dann steuerlich funktioniert, weiss ich nicht.
am 11.01.2025 20:42
@Floppy85 schrieb:Alternativ wäre eine Übertragung an einen "Sammler" möglich, der einem vielleicht ein Bruchteil des Wertes dafür zahlt ... oder den symbolischen Wert von 1€ pro WKN. Wie das dann steuerlich funktioniert, weiss ich nicht.
Da es keine Kurse mehr gibt versteuerst du dann erstmal 30% vom Kaufwert als Gewinn.
Keine gute Idee.