am 30.12.2025 13:48
Ich hätte gerne den Freibetrag in diesem Jahr genutzt.
am 30.12.2025 13:50
@schvebo schrieb:WKN: A0YEDL
Börsenplatz: Tradegate
Gültigkeit: bestens
Limit: keins
Ganze Stückzahl oder Bruchteile: Bruchteile
Kann man die Order falls was falsch eingestellt ist wieder löschen?
Bruchteile werden generell nicht sofort verkauft. Dies dauert immer ein paar Banktage.
am 30.12.2025 13:51
Okay, das bedeutet ich kann nun nur warten?
Im Notfall muss ich dann den neuen Freibetrag nutzen um zu verkaufen?
am 30.12.2025 13:52
@schvebo schrieb:Ich hätte gerne den Freibetrag in diesem Jahr genutzt.
Das dürfte mittlerweile nicht mehr funktionieren (egal was du noch tust) da die Börsen in ein paar Minuten dicht machen.
Das nächste Mal müßtest du solche Aktionen eher durchführen.
am 30.12.2025 13:53
Vielen Dank für die Hilfe.
Ist kein Problem, dann wird es eben nächstes Jahr verkauft.
Guten Rutsch und frohes neues Jahr
am 30.12.2025 13:55
@schvebo schrieb:Okay, das bedeutet ich kann nun nur warten?
Im Notfall muss ich dann den neuen Freibetrag nutzen um zu verkaufen?
Richtig, du kannst nur noch warten bis die Bruchstücke verkauft sind.
Irgendwann Anfang nächsten Jahres und da wird dann der neue Freibetrag genutzt.
Der alte Freibetrag verfällt.
Die Order kannst du wenn sie angenommen ist auch eigentlich nicht mehr rückgängig machen.
Gruß Morgenmond
am 30.12.2025 14:15
Ein guter Vorsatz für das neue Jahr:
Nicht alles auf den letzten Drücker erledigen!
Lässt sich mit etwas Disziplin (z.B. Pflege eines Terminkalenders) auch leicht umsetzen.
Gruß, Pramax
am 30.12.2025 15:06
Das Buchungsdatum ist in der Regel 2 Bankarbeitstage.
Also ist der 29.12 eventuell eh zu kurz gewählt auch wenn der Verkauf sofort getätigt wurde.
am 30.12.2025 17:13
@Glücksdrache schrieb:Hallo @schvebo, hallo Community,
am besten orientierst du dich trotz aller Besonderheiten des deutschen Sreuerrechts am Zuflussprinzip der Kapitalerträge! Dies bedeutet: Der Verkauf an der Börse alleine löst noch keine Steuerpflicht aus, erst die Gutschrift des Betrages (oder die Speicherung des belasteten Betrages bei einem Kauf als Anschaffungskosten) am "Valuta"-Datum sollten für dich relevant sein.
Liebe Grüße
Gluecksdrache
Meines Wissen (und auch meiner Erfahrung nach) gilt das so nur für Zinsen und Dividenden.
Zu Veräußerung findet sind im üblichen BMF Schreiben dazu unter Rz 85
Der Zeitpunkt, in dem das der Veräußerung/Einlösung zugrundeliegende obligatorische
Rechtsgeschäft abgeschlossen wird, ist der maßgebliche Zeitpunkt für die
Währungsumrechnung und die Berechnung des steuerlichen Veräußerungs- bzw.
Einlösungsgewinns oder -verlustes sowie für die Freistellungsauftragsverwaltung und
die Verlustverrechnung.
Abgeschlossen wird das Geschäft aber mit Orderausführung, Valuta ist ja nur die Erfüllung.
Meiner Erfahrung nach wurde das auch in den letzten Jahren von allen Banken bei denen ich Kunde bin so gehandhabt.
Keine Steuerberatung, just my 5 Cents mit Trades aus den letzten Jahren....
Gedankenexperiment: Bei Cum/Ex gilt auch das Orderdatum, nicht das Valuta
am 30.12.2025 18:19
@CurtisNewton schrieb:
@Glücksdrache schrieb:am besten orientierst du dich trotz aller Besonderheiten des deutschen Sreuerrechts am Zuflussprinzip der Kapitalerträge! Dies bedeutet: Der Verkauf an der Börse alleine löst noch keine Steuerpflicht aus, erst die Gutschrift des Betrages (oder die Speicherung des belasteten Betrages bei einem Kauf als Anschaffungskosten) am "Valuta"-Datum sollten für dich relevant sein.
Meines Wissen (und auch meiner Erfahrung nach) gilt das so nur für Zinsen und Dividenden.
Zu Veräußerung findet sind im üblichen BMF Schreiben dazu unter Rz 85
Richtig ist, dass grundsätzlich das Zuflussprinzip gilt. Das gilt für Verkaufserträge ebenso wie für Zinsen, Dividenden und sonstige Kapitalerträge.
So steht es auch ausdrücklich in § 44 EStG.
Was aber auf den ersten Blick so klingt, als sei damit die Wertstellung gemeint, ist leider nicht ganz so eindeutig.
Aus steuerlicher Sicht gilt der Betrag als zugeflossen, sobald der Gläubiger frei darüber verfügen kann. Das setzt nicht notwendigerweise voraus, dass er dies zinsfrei tun kann. Insofern darf man also zumindest bei der comdirect und auch der ING das Geld als zugeflossen betrachten, sobald die Order ausgeführt ist, da quasi gleichzeotig auch die Gutschrift (nicht aber die Wertstellung) erfolgt.
Ob andere Broker den Betrag erst zu einem späteren Zeitpunkt als frei verfügbar betrachten und bspw. eine Überweisung auf ein externes Konto erlauben, und inwiefern dies sogar Einfluß auf die Berechnung der Kapitalertragsteuer hat, vermag ich nicht zu beantworten.