am 23.09.2020 15:51
Hallo zusammen,
wie ich vernommen habe wird nach aktuellem Stand voraussichtlich im Februar 2021 bzw. 2022 eine Regulatorik hinsichtlich der Belieferung von Börsengeschäften im europäischen Markt in Kraft treten.
Nach dieser müssen die Banken wesentlich mehr Disziplin bei der Regulierung offener Geschäfte an den Tag legen. Je nach Gattung, Markt etc. müssen die Trades innerhalb weniger Tage erfüllt bzw. beliefert sein.
Für jeden Tag Verzögerung werden Pönalen anfallen (abhängig vom Kurswert), die von den Instituten zu tragen sind.
Klingt für mich so als kämen auf die Anleger erhöhte Kosten für den Handel in Wertpapieren zu. Denn die Banken werden die Kosten sicherlich an ihre Kunden weiterreichen.
Aber abgesehen davon werde ich wohl nie verstehen wieso ein Geschäft, dass per Valuta X in mein Depot gebucht wurde, doch nicht da sein kann.
Würde mich mal interessieren wie sich die Comdirect dahingehend aufstellt und was sie dafür plant...
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am 23.09.2020 16:51
Dumme Frage: Wann kommt es denn vor, dass eine gebuchte Order nicht durchgeführt wird? Passiert das im Privatkundenbereich überhaupt?
Ich könnte mir sowas, in der Theorie, vielleicht beim OTC-Handel ("LiveTrading") vorstellen, aber du schriebst ja "Börsengeschäfte".
am 23.09.2020 17:31
Nun das kann schon vorkommen.
Abgerechnet, gebucht und durchgeführt im Depot wird sie erst mal schon.
Sie kann unter Umständen nur nicht vom Kontrahenten beliefert werden.
Z.B. wenn ein Händler mal dicke Finger hat oder so und sich ganz einfach vertut.
Da hatte ich schon mal eine Rückabwicklung an einem deutschen Börsenplatz.
Und der Depotübertrag der nach dem Kauf stattfinden sollte, ging nicht raus. Weil die Wertpapiere nicht auf der Lagerstelle der Bank vorlagen.
am 24.09.2020 09:29
@The Executer schrieb:Nun das kann schon vorkommen.
Abgerechnet, gebucht und durchgeführt im Depot wird sie erst mal schon.
Sie kann unter Umständen nur nicht vom Kontrahenten beliefert werden.
Z.B. wenn ein Händler mal dicke Finger hat oder so und sich ganz einfach vertut.
Da hatte ich schon mal eine Rückabwicklung an einem deutschen Börsenplatz.
Und der Depotübertrag der nach dem Kauf stattfinden sollte, ging nicht raus. Weil die Wertpapiere nicht auf der Lagerstelle der Bank vorlagen.
Du hast eine Aktie über Comdirect gekauft, diese wurde in dein Depot eingebucht, und ein paar Tage später kam die Meldung "Sorry, wir müssen das rückgängig machen, weil wir die gekauften Aktien nicht tatsächlich besorgen konnten, weil sie der Verkäufer gar nicht hatte" !? Oder wie war es genau? Danke.
am 24.09.2020 11:08
In dem Fall war es damals bei der Sparkasse.
Aber so ist es abgelaufen.
Grundsätzlich wird vieles erst einmal gehandelt und als Anleger erhält man seine Abrechnung.
Aber der ganze Spaß muss ja dann noch zwischen den jeweiligen Banken die am Geschäft beteiligt sind (ob nun Käufer oder Verkäufer), verrechnet und geliefert werden.
Und wenn sich dann rausstellt, dass einer der Kontrahenten bzw. der Verkäufer nicht in der Lage ist, die jeweiligen Papiere tatsächlich zu besorgen, muss dann eventuell alles zurückgedreht werden.
Das hängt oft an Lieferketten, in denen mehrere Häuser involviert sind.
Betrifft aber sagen wir mal im Großen und Ganzen eher ausgefallenere Werte und Titel.
24.09.2020 11:57 - bearbeitet 24.09.2020 12:10
24.09.2020 11:57 - bearbeitet 24.09.2020 12:10
Also ich zweifel deine Geschichte nicht an, aber schwer zu glauben, dass das heute noch technisch passieren kann und rechtlich passieren darf.
Ist doch dem Broker sein Problem, wenn er mir das Papier nicht besorgen kann. Hätte er seine Geschäftspartner besser auswählen müssen, oder sonstige geeignete Maßnahmen ergreifen müssen. Kriegt er das Papier dennoch nicht besorgt, muss er halt zu meinen Gunsten rückabwickeln.
Frage bitte, @The Executer: War die Rückabwicklung damals zu deinem Nachteil? Also ist der Kurs zwischenzeitlich gestiegen?
am 24.09.2020 12:12
@The Executer schrieb:
...
Würde mich mal interessieren wie sich die Comdirect dahingehend aufstellt und was sie dafür plant...
Die Diskussion ist eröffnet!
Hallo @The Executer ,
ich habe mich diesbzüglich bei meinen fachkundigen Kollgen schlau gemacht.
Wir beobachten alle regulatorischen Änderungen sehr genau. Bzgl. der Anforderungen aus dem CSDR-Reporting sind wir gut aufgestellt und erwarten aus einer Verschärfung der Anforderungen keine Auswirkungen. An dem bestehenden Marktstandard, Wertpapiergeschäfte valutarisch 2 Tage nach Ausführung zu beliefern, wird sich voraussichtlich ebenfalls nichts ändern.
Gruß
Erik
am 24.09.2020 13:01
@ehemaliger Nutzer schrieb:Also ich zweifel deine Geschichte nicht an, aber schwer zu glauben, dass das heute noch technisch passieren kann und rechtlich passieren darf.
Ist doch dem Broker sein Problem, wenn er mir das Papier nicht besorgen kann. Hätte er seine Geschäftspartner besser auswählen müssen, oder sonstige geeignete Maßnahmen ergreifen müssen. Kriegt er das Papier dennoch nicht besorgt, muss er halt zu meinen Gunsten rückabwickeln.
Frage bitte, @The Executer: War die Rückabwicklung damals zu deinem Nachteil? Also ist der Kurs zwischenzeitlich gestiegen?
Nein, es war nicht zum Nachteil. Der Kurs ging nach unten.
Die Kauf-Order ist storniert worden und das Geld ging wieder zurück auf mein Konto.
Aber sowas passiert durchaus mal. Denn es sitzen auch da immer noch Menschen und müssen je nachdem Sachen in den Computer einklimpern. Da liegt es in der Natur der Sache, dass auch mal Fehler passieren können.
am 24.09.2020 14:19
@The Executer schrieb:
@ehemaliger Nutzer schrieb:War die Rückabwicklung damals zu deinem Nachteil? Also ist der Kurs zwischenzeitlich gestiegen?
Nein, es war nicht zum Nachteil. Der Kurs ging nach unten.
Hattest du also einen Vorteil, weil du die Kursverluste nicht tragen musstest?
am 24.09.2020 15:19
@ehemaliger Nutzer schrieb:Hattest du also einen Vorteil, weil du die Kursverluste nicht tragen musstest?
So gesehen lag der Vorteil darin, dass ich ohne Verlust aus dem Geschäft raus bin. Nach dem Storno war der Stand wie vor dem Kauf.