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Totalverlust ? WKN: A2PJ31 Allianz GIF - Allianz Emerging Europe Equity - A EUR DIS Fonds

robat1
Autor ★★
28 Beiträge

Hallo Zusammen,

hat hier jemand den Allianz-Fund : Allianz GIF - Allianz Emerging Europe Equity - A EUR DIS Fonds ?
WKN: A2PJ31

Meine Frau hat den und nachdem er seit November 2021 von ca. 113€ auf ca. 59€ gefallen war und dann seit seit dem 28.02.2022 nicht mehr handelbar ist, wird sie von der Allianz auf Nachfragen immer wieder vertröstet, dass die Allianz oder ihre Fund-Manager ""überlegen"" eine sogenannte Side-Pocket-Lösung anzuwenden, falls das möglich ist.

Ich bin eher am überlegen ob man die Allianz für eine viel zu riskante Anlage seiner Kundengekder nicht verklagen kann.
Gibt es in der Richtung schon eine Sammelklage?
Google spuckt dazu nichts aus


Danke schon mal im Voraus
VG
Robert

27 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
7.645 Beiträge

Inwiefern wurde hier "viel zu riskant" angelegt?

Konkreter: Hat der Fondsmanager was anderes gemacht als der Fondsprospekt angibt?

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Griseldis
Experte ★
126 Beiträge

Eine Side-Pocket-Lösung kenne ich von Fidelity - es funktioniert also. Da wird man hier abwarten müssen.

 

Die Anlagen wurden im Rahmen des gemäss Prospekt vorgegebenen Anlageuniversums getätigt. Entsprechende Unterlagen und Informationen standen den Anlegern zur Verfügung. Wer den Fonds gekauft hat, wusste also wie und wo investiert wird. Wogegen sollte man also klagen? Dagegen, dass der Fonds im gewünschten Anlageuniversum investiert hat?

 

Eine Klage macht nur Sinn, wenn gegen Regularien oder Gesetze verstossen wurde. Das sehe ich hier nicht.

robat1
Autor ★★
28 Beiträge

Was weißt du denn darüber, was der Fundmanager alles gemacht, oder unterlassen hat?
Das muss eben eventuell ein Fachanwalt prüfen.

Zu allermindest wurde scheinbar nicht ausreichend breit gestreut, und kein ausreichendes Risikomanagement betrieben, zumindest sieht das für mich so aus.

Ich glaube kaum dass hier alle Sicherheitregeln eingehalten wurden.
Wie gesagt ein Fachanwalt kann das beurteilen, daher hätte ich mich gerne einer Sammelklage angeschlossen, wenn es solch eine gibt.

Die einzige extrem waage Hoffung die ich im Moment habe, wäre dass nach einem Wechsel des EU-Parlament der Krieg diplomatisch beendet werden kann und danach auch Russische Aktien wieder handelbar werden.

Gruß
Robert

robat1
Autor ★★
28 Beiträge

Eine Klage macht nur Sinn, wenn gegen Regularien oder Gesetze verstossen wurde. Das sehe ich hier nicht.


Das kann ich eben nicht beurteilen, und ich zweifle dass man eventuell gemachte Fehler für uns öffentlich einsehbar wären.
Um das zu prüfen bliebe eben nur eine Prüfung durch einen entsprechenden Anwalt.
Es wäre ja nicht der erste Fundmanager der gegen geltende Regeln verstoßen hat.

ae
Mentor ★★★
2.943 Beiträge

@robat1  schrieb:

Was weißt du denn darüber, was der Fundmanager alles gemacht, oder unterlassen hat?
Das muss eben eventuell ein Fachanwalt prüfen.

Zu allermindest wurde scheinbar nicht ausreichend breit gestreut, und kein ausreichendes Risikomanagement betrieben, zumindest sieht das für mich so aus.

Ich glaube kaum dass hier alle Sicherheitregeln eingehalten wurden.


Steht mit Sicherheit alles im Verkaufsprospekt was der Fondsmanager darf und wie angelegt wird, welchen Du bzw. Deine Frau gelesen haben (mit Sicherheit nicht, da dies die allerwenigsten unter den Kleinanlegern machen)

 

Welche Sicherheitsregeln sollte es geben, die angeblich missachtet wurden?

An der Börse gibt es keine Sicherheit, da sind auch politische Unwägbarkeiten mit einkalkuliert 


Die einzige extrem waage Hoffung die ich im Moment habe, wäre dass nach einem Wechsel des EU-Parlament der Krieg diplomatisch beendet werden kann und danach auch Russische Aktien wieder handelbar werden.

Gruß
Robert


Schon mal darüber nachgedacht, ob es nicht effektiver wäre den Kriegsherrn im Kreml auszuwechseln? -> Actio er Reactio

 

gruss ae

 

—————————
>>> Meine Glaskugel funktioniert, ist geputzt und auf dem neuesten Stand der Technik
>>>> Leider weigert sie sich konsequent, mit mir zu reden

Griseldis
Experte ★
126 Beiträge

Zunächst mal gibt es in Deutschland keine Sammelklagen. Es gibt allenfalls Abhilfeklagen von Verbänden, die Verbraucheransprüche durchsetzen können.

 

@robat1 

Nur aufgrund eingetretener Verluste auf Fehlverhalten des Fondsmanagers zu schliessen, ist schon ziemlich ambitioniert. Es gibt etliche Fonds diverser Anbieter, die alle von den Sanktionen betroffen sind.

 

Und ich glaube, dass die entsprechenden Anleger-Interessenverbände und Aufsichtsbehörden schon längst tätig wären, wenn es entsprechende Verdachtsmomente geben würde. Es ist durchaus verständlich sich über Verluste zu ärgern. Sie sind aber durch die eigene Anlageentscheidung für den im nachhinein "falschen" Fonds entstanden. Sich diese nun von der Fondsgesellschaft erstatten lassen zu wollen, ist ziemlich billig.

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

@robat1  schrieb:

Ich bin eher am überlegen ob man die Allianz für eine viel zu riskante Anlage seiner Kundengekder nicht verklagen kann.
Gibt es in der Richtung schon eine Sammelklage?


Bei allem Respekt, aber das ist wieder einer der mittlerweile so beliebten Versuche, irgendeinen Dritten für eine Sache verantwortlich zu machen, die man bei differenzierter Betrachtung ganz alleine verbockt hat.

 

Ich unterstelle, dass Deine Frau sich nicht unter Zwang sondern freien Willens für diesen Fonds entschieden hat. Insofern liegen auch alle sich daraus ergebenden Konsequenzen (im Guten wie im Schlechten) in ihrem Verantwortungsbereich. Solange der Fondsmanager sich also nicht mit einem Koffer voller Anlegergelder in die Südsee abgesetzt hat sondern schlicht das getan hat, was gemäß Verkaufsprospekt (den man selbstverständlich vor dem Kauf aufmerksam gelesen hat) seine Aufgabe ist, ist die Sche eigentlich klar.

Dass dies der Fall ist dürfen wir wohl voraussetzen, zumindest ist das aktuelle Schicksal dieses Fonds kein Einzelfall sondern trifft alle, die sich in der gleichen Region engagiert haben.

 

Der Form halber sein noch erwähnt, dass der Fonds keinen Totalverlust erlitten hat. Es findet nur aus bekannten Gründen derzeit keine Preisfeststellung statt und ein Handel der enthaltenen Papiere ist aufgrund geltender Sanktionen nicht möglich. Auch das ist dem Fondsmanagement nicht anzulasten.

 

 

Edit: Rechtschreibung korrigiert.

Griseldis
Experte ★
126 Beiträge

@robat1 

Du vermutest, dass der Fondsmanager Fehler gemacht hat, Anlagegrenzen nicht eingehalten wurden und kein ausreichendes Risikomanagement vorhanden ist.

 

Da ich mich zufällig in dem Bereich auskenne, gebe ich Dir gern einige Infos dazu: Fondsmanger solcher zugelassenen und beaufsichtigten Publikumsfonds unterliegen einer strengen Überwachung. Es gibt definierte Anlagegrenzen und Risikoparameter. Diese sind in entsprechenden IT-Systemen hinterlegt, mit denen die Mitarbeiter von Anlagegrenzprüfung und Risikocontrolling täglich arbeiten.

 

Jede Transaktion des Fondsmanagers wird überwacht und zwar mehrstufig. Die Prüfungen finden zunächst durch das Risikocontrolling beim Fondsmanager statt und anschliessend bei der Verwahrstelle (Depotbank), die die entsprechenden Transaktionen und Bestände verbucht. Also zwei unabhängig voneinander agierende Stellen. Sobald irgendwo eine rote Lampe angeht, muss der Manager sich rechtfertigen und bekommt ggf. auf die Finger. Schäden die durch fehlerhafte Transaktionen entstanden sind, muss der Fondsmanager dem Fonds erstatten. Verstösse sind darüber hinaus berichts- und meldepflichtig. Dabei sind je nach Art und Grössenordnung im weiteren Verlauf auch Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsbehörde involviert.

 

Es ist also sichergestellt, dass das Fondsmanagement nur im Rahmen vorgegebener Parameter agiert. Ansonsten ist die Zulassung nämlich ganz schnell weg.

robat1
Autor ★★
28 Beiträge

Bei allem Respekt, aber ist ist wieder einer der mittlerweile so beliebten Versuche, irgendeinen Dritten für eine Sache verantwortlich zu machen, die man selber bei differenzierter Betrachtung ganz alleine verbockt hat

iregend einen Dritten ;-))))))
Bei allem Respekt, schreibt man meist, wenn man das Gegenteil meint. 😉
Also meine Frau hat es verbockt und nicht der Fundmanager der das Geld angelegt hat.
Alles klar.
Was mir dazu spontan einfällt, die Masse der Franzose sähe die Schuldfrage sicher anders als wir Deutschen. 😉

Die Anlage und Verteilung der Kundengelder hat der/die Fondmanager vorgenommen und nicht meine Frau.
Und somit trägt er auch eine Verantwortung für dieses Vertrauen der Kunden die ihr Geld bei ihm anlegen.

Funds kaufen vorwiegend Leute die sich mit Aktien nicht genügend auskennen, um selbst mit Einzelaktien zu handeln.
Und Funds werden eben daher gerne von Bankberatern an solche Leute empfohlen.

Die Fundbesitzer kaufen also Funds statt Einzelaktien, weil sie darauf vertrauen, dass Profis die einen Fund managen, das besser und sicherer ausführen als sie selbst das könnten.

Leider läßt sich meine Frau ungerne von mir beraten, und dachte ein Fundmanager kennt gewiss besser als ich.
Wenn es nach mir ginge hätte sie garkeinen Fund im Depot !

Aber nun ist es so, und wenn hier noch mehr Betroffe dieses Funds sind, dann könnte man gemeinsam einen Fachanwalt beauftragen zu prüfen ob bei dem Fund alles Vorschriften zum Schutze der Anleger eingehalten wurden. Für eine Einzelperson ist so ein Anwalt leider zu teuer, noch dazu bei einen sehr ungewissen Ausgang.

Ist mir ein Rätsel, was dagegen spricht, denn wenn der Fund gewissenhaft und richtig gemanagt wurde kann für den Manager ja nichts schlimmes bei rauskommen.

Robert