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Teilfreistellung ja oder nein ETF A0Q1YX?

14 ANTWORTEN

FMB
Experte ★
174 Beiträge

@GetBetter , du hast es exakt beschrieben!

 

Da die durchschnittliche Leihquote bei 75% lag (Quelle) sieht es dann mit der fortwährend erforderlichen Kapitalbeteiligungsquote von >51% auch eher schlecht aus.

 

Ob als Sicherheiten hinterlegte Papiere demgegenüber dazugerechnet werden dürfen, so dass hintenrum die 51% doch eingehalten worden sein könnten, kann ich nicht sicher sagen. Dafür stecke ich in den Feinheiten nicht tief genug drinnen.

 

Das müsste iShares aber beantworten können.


Ich habe eine Antwort bekommen, ob die Quote von 51% erreicht wird, wird im nachhinein geprüft und berechnet.  Das wird von PWC geprüft.  Erfüllt der ETF die Quote, erhalte ich dazu einen Nachweis für die Steuer, erfüllt er sie nicht, erhalte ich nichts.  
Was habe ich gelernt! Erst einmal genau alles Prüfen (aber wirklich Alles) bevor man sich für ein ETF entscheidet.   

 

t.w.
Legende
5.123 Beiträge

Ein wirklich interessantes, wenn auch vermutlich seltenes, Beispiel, vielen Dank @FMB!

Ob ich von meinen Ertägen 100% oder nur 70% versteuern muss, ist der Tat überhaupt nicht nebensächlich und dieser Aspekt wurde meiner Meinung nach hier in der Community kaum beleuchtet. Danke für den Anstoss, auch dahingehend besser zu recherchieren 👍

Amelia
Experte ★
155 Beiträge

Ich habe noch eine Frage zur Teilfreistellung:

Wird die Mindestaktienquote des ETF für jedes Geschäftsjahr neu geprüft?

Ein Beispiel: Ein ETF hat im Geschäftsjahr 2020 eine Aktienquote von weniger als 51%, d.h. Ausschüttungen und Verkaufsgewinne sind nur zu 15% freigestellt. Wenn die Aktienquote in 2021 wieder über 51% liegt, greift dann wieder die Teilfreistellung von 30%? Oder führt das Unterschreiten in 2020 dazu, dass der ETF dauerhaft kein Aktienfonds mehr im Sinne des Investmentsteuergesetzes ist?

GetBetter
Legende
8.101 Beiträge

@Amelia  schrieb:

Wird die Mindestaktienquote des ETF für jedes Geschäftsjahr neu geprüft?

Ein Beispiel: Ein ETF hat im Geschäftsjahr 2020 eine Aktienquote von weniger als 51%, d.h. Ausschüttungen und Verkaufsgewinne sind nur zu 15% freigestellt. Wenn die Aktienquote in 2021 wieder über 51% liegt, greift dann wieder die Teilfreistellung von 30%? Oder führt das Unterschreiten in 2020 dazu, dass der ETF dauerhaft kein Aktienfonds mehr im Sinne des Investmentsteuergesetzes ist?


Eine Teilfreistellung kann sich ändern, auch während eines Jahres und unabhängig von Kalender- oder Geschäftsjahr. Eine zwischenzeitliche Unterschreitung des Mindestanteils führt somit auch nur zu einem zeitweiligen Wegfall bzw. Reduzierung der Teilfreistellungsquote.

 

Viele Fonds garantieren dem Anleger beispielsweise in ihrem jeweiligen Prospekt die Einhaltung einer Mindestquote von >50%. Wenn sie das nicht pauschal tun, kann die Einhaltung aber auch nachträglich für den jeweiligen Zeitraum nachgewiesen werden.

 

Für eine Teilfreistellung von 15% ist übrigens eine durchgängige Mindestquote von 25% nötig. WIrd auch die nicht eingehalten, gibt es gar keine Teilfreistellung.

 

Details stehen in den §§ 20 bis 22 InvStG.

 

GetBetter
Legende
8.101 Beiträge

@t.w.  schrieb:

Ein wirklich interessantes, wenn auch vermutlich seltenes, Beispiel, vielen Dank @FMB!

Ob ich von meinen Ertägen 100% oder nur 70% versteuern muss, ist der Tat überhaupt nicht nebensächlich und dieser Aspekt wurde meiner Meinung nach hier in der Community kaum beleuchtet. Danke für den Anstoss, auch dahingehend besser zu recherchieren 👍


Immerhin hatten wir den praktisch gleichen Fall kürzlich auch beim scheinbar ziemlich beliebten iShares Global Clean Energy (A0MW0M). Der kriegt aufgrund eines relativ hohen Leiheanteils auch nur eine Teilfreistellung von 15%.

 

Zwei Fälle, zweimal iShares!